Die Liste zeigt die Verbrauchsstände des Wärmemengenzählers an, das ist ok, denn die werden z.B. für die Heizkosten der Fußbodenheizungen ja benötigt. Würde das nicht so eingegeben, würde keine Heizkostenaufstellung folgen.
Nur die Brennstoffkosten müssen dort nicht eingetragen werden sondern beim Buchen der Kosten dürfen nur die im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten umgelegt werden.
Ich habe es sehr oft, dass Kosten der Lieferanten über einen ARZ hinausgehen, dann müssen diese entsprechend der Heizkostenverordnung "angeglichen" werden.
Da bitte sehr drauf achten, ansonsten ist die Heizkostenabrechnung angreifbar, auf jeden Fall nicht der Heizkostenverordnung entsprechend.