Berechnung Heizkosten

  • Die Liste zeigt die Verbrauchsstände des Wärmemengenzählers an, das ist ok, denn die werden z.B. für die Heizkosten der Fußbodenheizungen ja benötigt. Würde das nicht so eingegeben, würde keine Heizkostenaufstellung folgen.


    Nur die Brennstoffkosten müssen dort nicht eingetragen werden sondern beim Buchen der Kosten dürfen nur die im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten umgelegt werden.

    Ich habe es sehr oft, dass Kosten der Lieferanten über einen ARZ hinausgehen, dann müssen diese entsprechend der Heizkostenverordnung "angeglichen" werden.

    Da bitte sehr drauf achten, ansonsten ist die Heizkostenabrechnung angreifbar, auf jeden Fall nicht der Heizkostenverordnung entsprechend.

  • Die Liste zeigt die Verbrauchsstände des Wärmemengenzählers an, das ist ok, denn die werden z.B. für die Heizkosten der Fußbodenheizungen ja benötigt. Würde das nicht so eingegeben, würde keine Heizkostenaufstellung folgen.


    Das sind die Zählerstände des Stromliefernten, also Brennstoffkosten.

    Fußbodenheizung werden im Programm über Zählerstände eingetragen.

    Ich habe es sehr oft, dass Kosten der Lieferanten über einen ARZ hinausgehen, dann müssen diese entsprechend der Heizkostenverordnung "angeglichen" werden.

    Das wird im Programm angeglichen.


    Klar, wie vorher beschrieben, machen die das dann, wenn man im Notfall mit Kündigung droht. Es wäre halt einfacher, als aus zwei Abrechnungen ein jahr herauszurechnen, da kann schon mal was in die Hose gehen.

    Die Brennstoffrechnung mit Heizöl kann über den Abrechnungszeitraum hinausgehen. Oder bin ich verpflichtet an 1.1. und 31.12. zu tanken ?

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  • Das sind die Zählerstände des Stromliefernten, also Brennstoffkosten.

    Dann sehe ich es als Fehler an, dass dort diese Stände für den Brennstoffverbrauch angegeben werden, denn du hast diese in der Rubrik Zählerstände eingegeben, und das ist nicht korrekt.

    Man kann, wenn man es will, die Stromzählerstände ja eintragen, doch damit wird nichts berechnet. So ist es auch beim Allgemeinstromzähler. Wenn einer der sein Objekt selbst abrechnet, dann kann er (im HV) einen Stromzähler anlegen, der wird aber nach Eingabe des Zählerstandes dann wieder auf inaktiv geschaltet, damit der auf der Abrechnung nicht erscheint.

    Das wird im Programm angeglichen

    Also beim HV wird das nicht umgerechnet, daher kann es sicherlich nicht die kleine Version Vermieter auch nicht.....


    Die Brennstoffrechnung mit Heizöl kann über den Abrechnungszeitraum hinausgehen. Oder bin ich verpflichtet an 1.1. und 31.12. zu tanken ?

    Bei Heizöl, Flüssiggas und Pellets müssen zum Abrechnungsende (nehmen wir ein Abrechnungsjahr also 2021 z.B.) zum 31.12.20 sowie zum 31.12.21 der noch vorhandene Vorrat an Brennstoff ermittelt, abgelesen oder wie auch immer einer das macht, eingetragen werden. Das ist bei unseren beiden Programmen Pflicht, denn sonst kann das Programm keinen sauberen Verbrauch berechnen. Zumal im ABR Jahr vermutlich auch noch getankt wird.


    Das alles hat nichts mit dem zu tun, worauf es beim Fragesteller ankommt. Und daher noch einmal eine Bitte, keine solchen nicht gesetzeskonforme Angaben machen, damit wird ein Anfänger erst recht unsicher.

  • HILFE :!: :!: :!:

    Aufgrund der verschiedenen Aussagen hier, welches für einen Anfänger sicherlich verwirrend ist, biete ich auch dir das an, was viele hier schon getan haben.

    Wenn du willst, dann würden wir gemeinsam über AnyDesk oder TeamViewer die Punkte uns ansehen, auch wenn die Maske etwas anders aussieht, als es beim Hausverwalter ist.
    Doch die Einstellungen der Zeiträume sowie die Buchung der Brennstoffkosten, die sind bei dir falsch und da muss zuerst eine saubere Einstellung erfolgen.

    Wenn du damit einverstanden bist, dann melde dich unter errjot@t-online.de ich würde mich dann "bemerkbar" machen, denn wir wollen hier keine persönlichen Daten eintragen.

  • Hallo,

    ich habe auch das Problem mit der Abrechnung der Warmmwasserkosten. ich habe in den Wohnungen Wasserzähler die den Wasserverbrauch nach m³ zählt. Das Vermieter Programm will aber die Angaben in "Wärmemenge" Angabe. wo soll ich diese herbekommen und wo eintragen??

    Die Warmwasserkosten habe ich nach der Warmwasserberechnung von 50°C je Liter Aufheizung eingegeben.