Berechnung Heizkosten

  • HILFE :!: :!: :!:

    ich mache zum ersten Mal eine Abrechnung. Oder besser gesagt: Ich versuche das erste Mal eine Abrechnung zu erstellen. ;) Folgende Situation:

    2 Wohnungen, (eine Selbstgenutzt) Photovoltaik Anlage; Luft/Wasser Wärmepumpe; Wärmemengenzähler für Heizung in den Wohnungen in Mw/h;

    Warmwasserzähler in den Wohnungen in ; Kaltwasserzähler in m³; Zähler für erzeugte Energie der Photovoltaikanlage in kw/h; Alle Zähler mit Zählerständen erfasst .

    Wie werden jetzt die Zählerstände der Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler in € umgerechnet :?:   :/ :/ :/

    Gruß aus der Pfalz, die Toskana Deutschlands. :)

  • Photovoltaik Anlage

    Wie wird die abgerechnet ?

    Wärmemengenzähler für Heizung in den Wohnungen in Mw/h

    Umrechnen in kWh:

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    Luft/Wasser Wärmepumpe

    Stromrechnung vom Stromlieferanten als Brennstoffkosten


    Warmwasserzähler in € umgerechnet

    Macht das Programm

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  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Berechnung Heizkosten-Wie geht´s weiter ???“ zu „Berechnung Heizkosten“ geändert.
  • Wie wird die abgerechnet ?

    Das weiß ich eben nicht. :( Ich bekomme eine Stromrechnung über verbrauchte kw/h aus dem Netz, und eine Gutschrift über eingespeisten Strom ins Netz.

    Beides mit über den gleichen Zähler mit der gleichen Zählernummer.

    Gibt es sonst noch etwas abzurechnen :?: :/

    Gruß aus der Pfalz, die Toskana Deutschlands. :)

  • Wie werden jetzt die Zählerstände der Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler in € umgerechnet

    Nun ist folgende Vorgabe zu beachten: Die Wärmemengenzähler werden einfach als Verbrauchszähler angelegt, entweder in MWh oder kWh Einstellung (ich nutze den Hausverwalter, da kann ich das einstellen). Sollten der Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. eines Jahres gehen, dann musst du z.B. den Stand zum 31.12.20 sowie vom 31.12.21 eintragen, wenn kein Mieterwechsel vorliegt. Dabei ist, wenn es dir nicht bekannt sein sollte, der Stand zum 31.12.21 noch bis diesen 31.12.22 zu sehen, ab dem 1.1.23 nur noch den vom 31.12.22.

    Die Warmwasserzähler sind ebenfalls so anzulegen, nur dann halt in Verbindung als Gesamtwasser (beim HV) und das wäöre für diese Verbrauchsgeräte alles.

    Dann bekommst du doch einen Verbrauch an kWh oder MWh deines Stromlieferanten, dort stehen doch die Kosten, die du für den bezogenen Strom bezahlen musst, das hat aber nichts mit deiner Einspeisevergütung zu tun.

    Wenn du jetzt z. B. 20.000 kWh bezogen hast und eine Summe X bezahlt hast, dann werden diese Kosten als Betriebsstrom Heizung im Programm erfasst, damit werden dann die Heizkosten (Energieaufwand Heizung und für das Warmwasser) berechnet.


    Solltest du keinen Wärmemengenzähler für das Warmwasser haben, das ist bei einem max. 2 Familienhaus wo der Eigentümer selbst mit drin wohnt, nicht erforderlich, dann musst du bei der Einstellung der Warmwasserenergie "nach Formel" einstellen.


    Damit dürfte deiner Abrechnung nichts mehr im Wege stehen. Bei Fragen zu der Einstellung der Warm- udn Kaltwasserzähler, da solltest du Blumenmeer noch mal um Hilfe bitten, der weiß wie es beim Vermieter eingestellt wird.

  • Prima. Wie weit ist alles eingetragen, wie errjot beschrieben hat ?

    Gibt es Fehlermeddungen ?

    Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen alles eingetragen. Aber es kommen total irre Zahlen dabei raus.

    1.Ich habe die Stromkosten als Brennstoffkosten erfasst ( Anlage: Brennstoffkosten 1)

    2. den Umlageschlüssel in der Heizkostendefinition erfasst. ( Anlage Heizkostendefinition + Heizkostenverteilung)

    Als Heizkostenmenge habe ich die berechneten kwh eingegeben.

    3. Die Heizkostenabrechnung. Wieso sind die Heizungskosten im Minus ?


    Was mir aufgefallen ist. Für erzeugte Energie zeigt der Zähler 702 kw für 2020 (seit 15.6.2020),

    und 5105 kw für 2021 an. Kann das sein ? Oder ist das der falsche Zähler ?

    Verbrauchte Energie aus dem Netz sind 13000 kw.

    Gruß aus der Pfalz, die Toskana Deutschlands. :)

  • Heizkostenabrechnung ist immer vom 1.1. - 31.12.

    Was mir aufgefallen ist. Für erzeugte Energie zeigt der Zähler 702 kw für 2020 (seit 15.6.2020),

    und 5105 kw für 2021 an. Kann das sein ? Oder ist das der falsche Zähler ?

    Kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.


    Wo kommen die 602 kWh Brennstoffkosten her ?

    Bei 2 Wohnunge kann der Wärmemengenzähler nicht 1700 zu 1700 sein.

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  • Aber es kommen total irre Zahlen dabei raus.

    Hier erst einmal eine grundlegende Frage. Welchen Zeitraum willst du abrechnen?


    Ist dieser das Abrechnungsjahr, also vom 1.1.-31.12. eines Jahres oder hast du einen anderen wie z.B. 1.9.21-31.8.22, dann müssen auch alle anderen Betriebskostenarten auf diesen Zeitraum eingestellt werden, was für einen Anfänger nicht leicht ist. Ebenfalls, sollten dann auch die Heizkosten in diesen Zeitraum fallen, ansonsten musst du eine Nebenkosten- und eine Heizkostenabrechnung machen, die aber nicht den gleichen Zeitraum haben.

    Daher noch einmal die Frage, wie lautet dein jetzt vorgesehener Abrechnungszeitraum?


    Du hast bei den Heizkosten 15.9.20-31.12.20 angegeben. Generell muss er 365 bzw. 366 Tage betragen außer, du hast das Haus irgendwann im Jahr gebaut oder gekauft und willst dann einen einmalig möglichen verkürzten Zeitraum nutzen, um das neue Abrechnungsjahr dann mit 12 Monaten abrechnen zu können.


    Im Moment weiß ich aus deinen Angaben mir kein Bild machen zu können, was "Sache" ist.


    Daher bitte um Info, sonst drehen wir uns im Kreis, jeder meint etwas und keiner weiß so richtig Bescheid.


    Danach denke ich, dass das auch für dich einzustellen ist.


    In diesem Zusammenhang, wenn du den Zeitraum 15.9.20 - 31.12.20 nimmst, musst du auch alle (!) Zählerstände diesem Zeitraum entsprechend die Verbrauchswerte eintragen, sonst kann das nicht klappen. Beim Hausverwalter kämen dann mehrere Fehlermeldungen, und so sicher auch beim Vermieter.

  • Hallo errjot und blumenmeer1,


    erst mal vielen Dank für die Mühe die ihr euch mit mir macht !


    Das Haus ist in 2020 gebaut worden. Zum 15.6.2020 bin ich eingezogen. Am 15.9.2020 ist erstmals die Mieterwohnung belegt worden.

    Ich habe alle Zählerstände (alle "0") per 15.6.20 (mein Einzug), 15.9.20 (Einzug Mieter) und 31.12.2020 (Jahresende) eingegeben.

    ich möchte gerne einmalig eine verkürzte Abrechnung für 2020 erstellen, und dann jährlich vom 1.1.-31.12.

    Gruß aus der Pfalz, die Toskana Deutschlands. :)

  • Zum 15.6.2020 bin ich eingezogen.

    Da hättest du beginnen und die Mietwohnung dann als Leerstand angeben müssen. Denn in dem Zeitraum fallen für beide Wohneinheiten Kosten an. Das was dann beim Leerstand war, kannst du als Vewrlust auch bei der Steuer geltend machen. Und bei Einzug des Mieters werden dann nur dessen Daten und Zählerstände eingegeben, danach kannst du auch eine verkürzte Abrechnung machen.

    Das heißt, du musst bereits mit Beginn deines Einzuges anfangen, sonst funktioniert es nicht.


    Versuch es einmal so zu machen, denn dann dürfte sicherlich die eine oder andere Fehlermeldung revidiert werden. Bei dem Brennstoff "Wärmepumpenstrom" musst du natürlich die Kosten von deinem Einzug ebenfalls bis zum 31.12.20 eingeben, denn auch in der Zwischenzeit bis der Mieter eingezogen ist, sind z. B. für Warmwasser zu erwärmen, Stromkosten angefallen.


    Wie Blumenmeer vorher geschrieben, du müsstest eigentlich eine Rechnung für den WP-Strom über diesen Zeitraum haben und den als Brennstoff einbuchen.


    Du kannst uns mal die geänderte Situation dann mitteilen.

  • Da hättest du beginnen und die Mietwohnung dann als Leerstand angeben müssen.

    Das habe ich so gemacht .

    Bei der Gelegenheit. Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Heizfläche ?





    Wie Blumenmeer vorher geschrieben, du müsstest eigentlich eine Rechnung für den WP-Strom über diesen Zeitraum haben und den als Brennstoff einbuchen.

    Die Stromrechnung der Stadtwerke geht immer von Juli bis Juli. Es gibt aber per 31.12. einen Zählerstand. Dann kann ich ja die Kosten für 2020 errechnen und als Rechnung eingeben. Richtig ?

    Der erste Mieter ist bereits am 15.2.2021 wieder ausgezogen (worden) und die nächsten Mieter sind am 1.4.2021 eingezogen.

    Muss ich dann für diese Termine auch die Stromkosten der WP errechnen und als Rechnung eingeben ?

    Oder reicht es dann die Rechnungen der Stromkosten jeweils von Juli bis Juli einzugeben ?

    Wäre es sinnvoll die Stadtwerke darum zu bitten die Rechnung jeweils vom 1.1. bis 31.12 zu erstellen ? (Wenn sie es machen)

    Gruß aus der Pfalz, die Toskana Deutschlands. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Spezialist ()

  • Wäre es sinnvoll die Stadtwerke darum zu bitten die Rechnung jeweils vom 1.1. bis 31.12 zu erstellen ? (Wenn sie es machen)

    Nein, das Programm rechnet taggenau selbst um.

    Bei der Gelegenheit. Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Heizfläche ?

    Heizfläche ist die zubeheizende Fläche und Wohnfläche kann Nebenräume haben, wie z.B. Balkon der nicht beheizt wird.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Heizfläche

    Die Wohnfläche beinhaltet die gesamte Summe, die ja auch im Mietvertrag stehen sollte.

    Heizfläche ist oder wäre die Wohnfläche ohne nicht beheizte Abstellräume, z. B., sowie Terrassen und Balkone, die ja max. bis zu 50% als Wohnfläche eingerechnet werden können-


    Die Stromrechnung der Stadtwerke geht immer von Juli bis Juli. Es gibt aber per 31.12. einen Zählerstand. Dann kann ich ja die Kosten für 2020 errechnen und als Rechnung eingeben. Richtig ?

    Entgegen z. B. Versicherungskosten, die irgendwann im Jahr beginnen und im nächsten Jahr enden bzw. dann mit höhreen Kosten neu abgerechnet werden, diese Kosten kannst du nach Datum abrechnen.

    Bei den Heizkosten darf das nicht sein, da musst du effektiv den Zeitraum berechnen. Heißt in deinem Fall, dass du vom 1.1.-31.12. eines Jahres die Kosten aus der WP Stromrechnung rausrechnen musst, heißt einmal die angefallenen kWh sowie die Kosten. Das kannst du auch entweder bei Erhalt der Rechnung(en) herauslesen um es dann auch mit der zustäündigen kWh einbuchen. Ob du es in einer Summe oder gesplittet vom 1.1.-31.7. und dann vom 1.8.-31.12. eingibst, ist egal, nur dürfen nicht übergreifende Kosten und Brennstoffmengen dazu genommen werden.


    Der erste Mieter ist bereits am 15.2.2021 wieder ausgezogen (worden) und die nächsten Mieter sind am 1.4.2021 eingezogen

    Das bedeutet, du musst die Verbrtauchsverwerte der WMZ und Wasserzähler ablesen und jeweils zum genannten Wechseltermin eintragen, damit das Programm den Verbrauch der Mietzeit der einzelnen Mieter genau berechnet. Der Zeitraum dazwischen ist als Leerstand einzugeben.



    Muss ich dann für diese Termine auch die Stromkosten der WP errechnen und als Rechnung eingeben ?

    Nein du brauchst keine Zwischenablesung oder Abrechnung machen, denn aufgrund des Verbrauches der WMZ werden die Zeiträume durch das Programm von 100 % WP Strom berechnet.



    Oder reicht es dann die Rechnungen der Stromkosten jeweils von Juli bis Juli einzugeben ?

    Nein das wäre falsch, siehe meine erste Information. Wenn dein Abrechnungszeitraum dann vom 1.1.-31.12. geht, musst du diese WP Stromkosten auch für diesen Zeitraum eingeben, sonst ist die Heizkostenabrechnung falsch und unwirksam. Also bitte trennen oder einen Stromlieferanten suchen, der die Abrechnung nach deinem Bedarf macht. Das habe ich bei mir so verlangt, die beiden für Strom und Gas sind dem gefolgt:-)


    Wäre es sinnvoll die Stadtwerke darum zu bitten die Rechnung jeweils vom 1.1. bis 31.12 zu erstellen ? (Wenn sie es machen)

    Klar, wie vorher beschrieben, machen die das dann, wenn man im Notfall mit Kündigung droht. Es wäre halt einfacher, als aus zwei Abrechnungen ein jahr herauszurechnen, da kann schon mal was in die Hose gehen.

    Versuche es, denn die sind ja deshlab so gepolt, da du in diesem Zeitraum dein Haus mit Strom beliefert bekommst. Hättest du am 1.1. damit angefangen, wäre das heute kein Problem. Versuche es, denn du machst dir dann das Leben etwas einfacher.


    Viel Glück dabei!

  • Ich glaube, dass du da etwas verwechselst, denn in deinem ersten Bild buchst du Kosten ein, wo sind die kWh pro WP-Strombuchung? Denn wenn "Brennstoff" (im HV mit Konto 4500) gebucht wird, sind nicht nur die Kosten sondern auch der Verbrauch anzugeben. Das was du dort aufführst wäre beim Allgemeinstrom 100%ig korrekt, beim Brennstoff nicht!


    Dann sieht es so aus:


    Ziffer 1, da sind keine Kosten für die 8.000 kWh drin

    Ziffer 2 und 3 sind zwar Kosten aufgeführt, aber keine kWh.


    Auch wenn es eine Beispieldatei vermutlich ist, kann das so nicht abgerechnet werden, da bitte einfach § 9 der Heizkostenverordnung einmal durchsehen.


    Beim HV würde das so nicht gehen, da es nicht den Vorgaben entsprechend so gemacht werden kann.