Fehlermeldung bei Eigentum und Lage / Gemarkungen & Flurstücke

  • Hallo Zusammen,

    ich habe ein Problem mit der folgenden Fehlermeldung


    Eigentum und Lage / Gemarkungen & Flurstücke

    Die Summe der unter dem Reiter "Eigentum und Lage" angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der unter dem Reiter "Grundstück" angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Eigentum und Lage / Gemarkungen & Flurstücke

    Es wurde unter dem Reiter "Eigentum und Lage" im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem unter dem Reiter "Grundstück" im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nutze einmal die erweiterte Forumssuche, z.B. mit Stichworten wie ETW oder Eigentumswohnung etc. . Und natürlich auch die farbig markierten Hinweise anklicken, die Dich direkt zu dem Problem führen.


    Ansonsten kann Dir hier ohne detailliertere Objektangaben und bereinigte Screenshots der betroffenen Masken helfen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Unklare Fehlermeldung“ zu „Fehlermeldung bei Eigentum und Lage / Gemarkungen & Flurstücke“ geändert.
  • die summe der unter dem reiter "eigentum und lage" angegebenen, zur wirtschaftlichen einheit gehörenden flächen (fläche des grundstücks in m² multipliziert mit dem anteil) entspricht nicht der summe der unter dem reiter "grundstück" angegebenen flächen des grund und bodens.


    Diese Meldung habe ich auch und komme einfach nicht weiter. Habe jetzt alles gelöscht. Schade für die 29.-!

  • Das Problem von RJ hatte ich auch. Nachdem ich die Gesamtfläche mit meinem Miteigentumsanteil multipliziert hatte und somit nur "meinen" Anteil am Gesamtgrundstück ausgewiesen habe unter "Eigentum und Lage", ging es.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Meldung habe ich auch und komme einfach nicht weiter. Habe jetzt alles gelöscht. Schade für die 29.-!

    Schade, dass Du die erweiterte Forumssuche nicht zu dem Thema ETW/Eigentumswohnung gefunden bzw. genutzt hast. Zumindest die Themen hättest Du lesen können, wenn Du Dich an den Überschriften orientiert hättest.

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem ich die Gesamtfläche mit meinem Miteigentumsanteil multipliziert hatte und somit nur "meinen" Anteil am Gesamtgrundstück ausgewiesen habe unter "Eigentum und Lage", ging es.

    Weil genau das an der Stelle erforderlich ist. Da muss man ein einziges Mal selber rechnen. Wurde von uns, wie oben schon gesagt, mehrfach erläutert und wäre schnell zu finden gewesen.

  • Genau das habe ich auch gemacht, und bekommen trotzdem die Fehlermeldung. Nun habe ich es direkt mit elster gemacht und es war total unproblematisch.

    Ich benutzte seit vielen Jahren die Wiso Software für die Einkommensteuer. Aber die Software für die Grundsteuer ist leider eine Katastrophe.

    Schade

    • Offizieller Beitrag

    Genau das habe ich auch gemacht, und bekommen trotzdem die Fehlermeldung.

    Dann hast Du nicht oder falsch gerundet, denn es ist nach unten abzurunden.



    Nun habe ich es direkt mit elster gemacht und es war total unproblematisch.

    Und ich habe mittlerweile ein gutes dutzend Mal ETW angelegt für die Fälle des Forums, auch mit der Software alle vollkommen unproblematisch. Man muss wirklich nur Zeile für Zeile vorgehen und eben, wie von Buhl WISO-Software gewohnt, die Fragezeichen anklicken und lesen.


    Und Deinen Fehler aus dem anderen Thread habe ich doch auch umgehend aufgeklärt. Wo war da also noch ein Problem?

  • Ich löste es folgender Maaßen denn ich Dachte mir so nachdem ich das hier gelesen habe:


    "Also ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht was das soll. Warum soll man ein Mitteigentumsanteil angeben und ausrechnen, wenn ich eine Grundsteuererklärung abgeben muss, die eine zukünftige Grundsteuer ermitteln soll. Denn ein Teil des Eigentums gehört mir der andere Teil meiner Frau. Die Grundsteuer wird für jede Person (Eigentümer(in)) ermittelt aber gezahlt wir doch in einer Summe von einem Kono.

    Bei Eigentümer(innen) müssen logischerweise auch beide eingetragen werden, weil gehört uns ja beiden. Schluss folglich gibt man dann bei Anteil am Grundstück Zähler =1 und Nenner = 2 an und bei der zweiten Person dasselbe. Jedoch wird bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück bei Eheleuten

    Zähler = 1 sowie Nenner = 1 eingetragen (so steht es zumindest in den Fragezeichen daneben) eingetragen.


    Wenn ich das richtig verstehe ist es genau das was den Unterschied macht in unserem Fall (so verstehe ich es zumindest). Aber die Grundsteuer wird doch als Ganzes ermittelt oder muss ich den Mist jetzt für mich und meine Frau jeweils getrennt machen? Ich glaube nicht. also macht es keinen sin, wenn ich jetzt den halben Anteil nehme wird ja nur die hälfe der Steuer ermittelt. Ich mache diese Erklärung ja für ein Gemeinsames Eigentum und nicht für zwei getrennte".



    Da wir zwei Grundstücke (im Grundbuch stehende Einträge) hintereinander liegende Grundstücke haben (ich nenne es mal verlängerten Garten), hatte ich

    unter dem Reiter "Grundstück" angegebenen Flächen des Grund und Bodens, beide Grundstücke separat eingetragen, da diese zwar die Gleichen Flur Angaben haben aber verschiedene Flurstück Zähler (so auch unter dem Reiter "Eigentum und Lage" angegeben). Jetzt habe ich die Grundstücke zusammengeführt und in den "Angaben zum Grund und Boden" eingetragen bzw. geändert.


    Z.B. erste Fläche des Grundstücks in m² = 150

    und zweite Fläche des Grundstücks in m² = 150

    wurde eine Fläche des Grundstücks in m² = 300


    So wurde es dann angenommen und Akzeptiert!

    Ich hoffe ich habe alles richtig gemacht und es entstehen dadurch weder Schwierigkeiten noch Nachteile.

    Vielleicht ist das jka auch eine Lösung die hier hilfreich ist.

    Habe die Erklärung aber mal noch nicht abgeschickt und warte mal ein paar Tage ab ob ein Einwand hier kommt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Also ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht was das soll. Warum soll man ein Mitteigentumsanteil angeben und ausrechnen, wenn ich eine Grundsteuererklärung abgeben muss, die eine zukünftige Grundsteuer ermitteln soll.

    Weil es hier im Thread eben um eine ganz andere Grundstücksart geht, nämlich eine Eigentumswohnung/ETW.

  • Oh misst verdamter. Das habe ich verpeilt, da ich die gleiche Meldung hatte. Ja aber im Bezug auf ETW macht es durchaus sinn(könnte man auch selbst drauf kommen). Ich hoffe wenigstens das es in meinem Fall richtig war wie ich gehandelt habe.


    letzz habe ich so viel Zeit und Mühe in meine Erklärungen investiert und bin in einem völlig falschen Thread gewesen

    :D :D :D :D ;( :D :D :D ;( :P



    Sorry

  • Hi,


    ich habe das gleiche Problem wie viele hier mit der Fehlermeldung "Die Summe der unter dem Reiter "Eigentum und Lage" angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der unter dem Reiter "Grundstück" angegebenen Flächen des Grund und Bodens."


    Ich habe mein Bestes getan, um im Forum in bereits vorhandenen Beiträgen eine Lösung zu finden - leider ohne Erfolg...

    Folgendes: Ich besitze eine ETW in Berlin mit 74,91qm plus einen Miteigentumsanteil von 25,35/1000. Gesamtgröße des Grundstücks: 2449qm.

    Meine (bisherige) Rechnung: Gesamtgrundstück 2449qm / 1000 * 25,23 = 61 (abgerundet).

    Was übersehe ich nur?! Ich hoffe, jemand hier ist kompetenter als ich und mag helfen!




    • Offizieller Beitrag

    Folgendes: Ich besitze eine ETW in Berlin mit 74,91qm plus einen Miteigentumsanteil von 25,35/1000. Gesamtgröße des Grundstücks: 2449qm.

    Meine (bisherige) Rechnung: Gesamtgrundstück 2449qm / 1000 * 25,23 = 61 (abgerundet).

    .....

    Was übersehe ich nur?

    Du müsstest Dich schon entscheiden:

    2449/1000*23,25=56,3925~56

  • TAUSEND DANK, miwe4!

    Die 23/25 war tatsächlich nur ein kleiner Zahlendreher, der mir hier beim frustrierten Tippen unterlaufen ist - viel wichtiger für mich war dein Hinweis via Screenshot, dass ich bei der "Fläche des Flurgrundstücks" die Gesamtfläche und nicht die anteilige eintragen muss. Kann nun im Nachhinein gar nicht mehr nachvollziehen, warum ich an dieser Stelle von anteiliger Berechnung ausgegangen bin - der blöde Fehler hat mich aber auf jeden Fall ein paar Wochen auf Trab gehalten. Umso größer mein Dank an dich, endlich bin ich erlöst und die Erklärung ist abgeschickt! Cooler Typ!

  • Hallo Leute,

    ist schon meine 3. Erklärung die ich mache, aber nun für einen Freund aus einem anderen Bundesland.

    Nun stoße ich auch auf den Fehler.

    Was ist mein Verständnis-Problem:

    • Offizieller Beitrag

    ist schon meine 3. Erklärung die ich mache, aber nun für einen Freund aus einem anderen Bundesland.

    Das mit der unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und dem Steuerberatungsgesetz ist Dir bekannt?

  • Im Grundbuch-Auszug stehen aber für die jeweiligen Flurstücke (sind 6 an der Zahl, was aber nur Parkplätze und natürlich das ganze Grundstück, wo das Haus drauf steht beinhaltet) mit anderen Grundstücksgrößen drin, die zusammengerechnet deutlich weniger, als die im Kaufvertrag angegebene Gesamtfläche von 4292 qm sind. Grundbuch zusammengerechnet sind nur 252 qm

  • Das ist nur engster Kreis, ich nehme dafür keinen einzigen cent. Wie Vater und Kinder. Ich bin da nur Schreibmaschine

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nur engster Kreis, ich nehme dafür keinen einzigen cent.

    Spielt keine Rolle.

    Ich bin da nur Schreibmaschine

    :whistling:

    nun für einen Freund aus einem anderen Bundesland.

    Und genau das darfst Du nicht.