Zwei Gebäude auf einem Grundstück

  • Hallo,


    sitze gerade an meiner Grundsteuer und komme mit der Eingabe bzw Zuordnung der Grundstücke / Flurnummern zum Gebäude nicht zurecht.


    Folgender Fall:


    Es handelt sich um 2 Reihenhäuser, die jeweils eine eigene Hausnummer und daher auch eine eigenes Aktenzeichen haben.

    Die beiden Häuser stehen aber auf dem selben Flur-Grundstück, welches ebenfalls in meinem Besitz ist.


    Soll jetzt bei beiden Häusern jeweils die gesamte Grundstücksfläche angegeben werden? bezahle ich das dann anschließend doppelt?

    Oder kann ich die einfach flächenmäßig aufteilen - also z.B. 50/50 ?

    Oder noch einfacher, ein Gebäude mit der gesamten Fläche und das andere mit 0 %


    Ach ja, das ganze spielt in Bayern.


    Wenn jetzt noch ein gemeinsamer Weg aller Reihenhausbesitzer zu 1/6 dazu kommt,

    kann ich den Weg dann zu irgend einem der beiden Häuser hinzurechnen?


    Wenn nur dieser kleine Weg (eigene Flurnummer) zu einer Bruchteilsgemeinschaft gehört, wie gebe ich das in der Erklärung an?

    Anfangs bereits als sonstiges / Bruchteilsgemeinschaft anlegen?

    Dann Gebäude und eigentliches Grundstück mit 1/1 anlegen und den Weg mit 1/6 angeben?


    Ich habe weder Steuernummer noch alle Adressen der Bruchteilseigentümer, da 4 vom 6 Anteile bereits mehrfach verkauft wurden.

    Kann ich da einfach irgendwas eingeben? oder wird leer lassen akzeptiert?


    VG

    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um 2 Reihenhäuser, die jeweils eine eigene Hausnummer und daher auch eine eigenes Aktenzeichen haben.

    Die beiden Häuser stehen aber auf dem selben Flur-Grundstück, welches ebenfalls in meinem Besitz ist.


    Soll jetzt bei beiden Häusern jeweils die gesamte Grundstücksfläche angegeben werden?

    Dir ist ja dann offensichtlich bekannt, dass Du für jedes Haus eine eigenständige Grundsteuererklärung abgeben musst.


    Kann ich da einfach irgendwas eingeben? oder wird leer lassen akzeptiert?

    Du hast ordnungsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Es ist eine Steuererklärung, mit all deren rechtlichen Konsequenzen. Du wirst nicht darum herumkommen, Dir die entsprechenden Grundbuchauszüge zu Deinen beiden Objekten zu besorgen, wenn Du das nicht anhand der Kaufverträge beantworten kannst.

  • Ich würde hier die Erklärvideos auf grundsteuer.bayern.de und bei Elster empfehlen, die haben mir sehr weiter geholfen und behandeln meines Wissens nach teilweise auch direkt die angesprochenen Themen

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde hier die Erklärvideos auf grundsteuer.bayern.de und bei Elster empfehlen, die haben mir sehr weiter geholfen und behandeln meines Wissens nach teilweise auch direkt die angesprochenen Themen

    Ich weiß nun wirklich nicht, ob da Bayern mit seinem einfachen Flächenmodell wirklich der geeignete Tipp ist.

  • Es gibt ja vielleicht entsprechende Seiten für die anderen Bundesländer, das wollte ich damit sagen. Und der Hinweis auf Elster bleibt davon ja unberührt. Dort habe ich nützlichere Infos gefunden als hier im Forum…

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja vielleicht entsprechende Seiten für die anderen Bundesländer, das wollte ich damit sagen. Und der Hinweis auf Elster bleibt davon ja unberührt. Dort habe ich nützlichere Infos gefunden als hier im Forum…

    Das sehe ich anders. Die Software ist besser als viele meinen. Und wenn ich mal so einen Blick ins Elster-Forum werfe, dann sind da noch wesentlich mehr Rückfragen zur Software als hier im Forum. Also so ohne Probleme läuft es auch da nicht ab.


    Und in WISO Grundsteuer hängt viel von den richtigen Angaben im ersten Teil ab, deren Richtigkeit vor der Festschreibung extra noch einmal abgefragt und bestätigt werden muss. Und viele der Fragen sind hier leider dadurch bedingt, dass im ersten Teil nicht sauber und gründlich genug gearbeitet wurde. Da liest man eben schnell und klickt man eben schnell, weil die Fragerei nervt und dann wundert man sich.


    Und alle loben die Steuer-Software von Buhl, die so viel besser sei. Mag sein, aber sie funktioniert genau so wie WISO Grundsteuer. Es werden Zeile für Zeile Fragen gestellt und danach richten sich die nächsten Fragen und Eingabemasken. Läuft bei beiden gleich, nur das man sich jetzt eben mit Einheitswert. und Grundsteuerangaben auf für die meisten Anwender vollkommen unbekannten Terrain bewegt.


    Und ich bin kein Fan der Software und hätte meine Daten auch locker in Elster eingeben können. Aber auch andere Softwarehersteller kochen nur mit Wasser und da liegen die Preise teilweise wesentlich höher. Es gibt sicherlich noch verbesserungsbedarf, aber das dauert eben. Das Sparbuch in seiner jetzigen Form ist auch nicht in einem Monat entstanden, sondern hat sich über Jahre entwickelt. Und die Elster-Version, auf die alle Softwareprodukte angewiesen sind, da sie ja darauf aufbauen, kam nun einmal auch spät. Um nicht zu sagen sie kam (ebenfalls) zu spät. Und WISO Grundsteuer wird weiterhin regelmäßig angepasst und verbessert, was auch ein Blick in die von mir im Forum verlinkten Buhl-FAQs zeigt.


    Und in Elster ist alles besser nützt denen, die mit dieser Software arbeiten möchten, dann auch nichts. Und wenn solche Aussagen noch von Forumsmitgliedern kommen, die diese Software überhaupt nicht genutzt haben, dann ist so ein Hinweis umso unsinniger. Das ist bei Dir nicht der Fall, das weiß ich, aber solche Posts gab es auch schon. Und ehrlich, sie stören nur und machen das Forum für die Hilfesuchenden nur unübersichtlicher.

  • Dir ist ja dann offensichtlich bekannt, dass Du für jedes Haus eine eigenständige Grundsteuererklärung abgeben musst.

    Ja, das ist mir bekannt. Habe auch für beide Häuser eine Aufforderung erhalten.


    Du hast ordnungsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Es ist eine Steuererklärung, mit all deren rechtlichen Konsequenzen. Du wirst nicht darum herumkommen, Dir die entsprechenden Grundbuchauszüge zu Deinen beiden Objekten zu besorgen, wenn Du das nicht anhand der Kaufverträge beantworten kannst.

    Auch das ist mir bewusst, deshalb frage auch auch hier nach.


    Die erforderlichen Formulare hab ich alle vorliegen, incl. Grundbuchauszug.

    Das Thema ist ja, dass es sich nur um ein einziges Grundstück mit 2 Häusern handelt.

    Wenn ich jetzt bei jedem Haus die 600 m² angebe, werde ich ja für 1200 m² besteuert, obwohl nur 600 m² vorhanden sind.



    Zum besseren Verständnis:

    Für Haus1 und Haus2 muss ich jeweils eine Grundsteuererklärung abgeben.

    Beide Häuser stehen auf Grundstück 1!

    Auf Grundstück 2 und 3 steht eine Garage, die kann ich ganz einfach zu einem Haus hinzurechnen.

    Zusätzlich existiert noch dieser Privatweg, welcher zu 1/6 Bruchstück in meinem Eigentum ist.


    Wie mache ich also 2 Grundsteuererklärungen bei nur einem Grundstück??


    Wie kann ich Gebäude und Grundstück im Alleinbesitz sowie den Weg mit 1/6 Bruchteilseigentum in einer Erklärung angeben?


    Die Videos unter Elster und grundsteuer.bayern.de habe ich mir angesehen, aber keine passende Info gefunden.

    Ja, da Grundstück ist in Bayern, aber wenn dass das "einfache" Modell sein soll ?(



    Das sehe ich anders. Die Software ist besser als viele meinen. Und wenn ich mal so einen Blick ins Elster-Forum werfe, dann sind da noch wesentlich mehr Rückfragen zur Software als hier im Forum. Also so ohne Probleme läuft es auch da nicht ab.

    Das sehe ich auch so, hab mich aufgrund der Erfahrungen mit Steuer-Sparbuch und MeinGeld365 ganz klar für Wiso-Grundsteuer entschieden.

    Außerdem finde ich die Software wesentlich übersichtlicher als Elster.

    Hier geht es einzig und allein um ein Verständnis-Problem meinerseits und nicht um die Software.

    • Offizieller Beitrag

    Dir ist ja dann offensichtlich bekannt, dass Du für jedes Haus eine eigenständige Grundsteuererklärung abgeben musst.

    Ja, das ist mir bekannt. Habe auch für beide Häuser eine Aufforderung erhalten.

    Dann sind die Objekte/wirtschaftlichen Einheiten doch auch im Grundbuch entsprechend der jeweiligen Anteile an dem/n Grundstück/en eingetragen. Und dann musst Du halt für jedes Flurstück einen eigenen Eintrag machen und die entsprechenden "Miteigentumsanteile" eintragen. Und die Summe der in beiden Einheitswerterklärungen erklärten anteiligen Grundstücksflächen sollte dann idealer Weise den Gesamtsummen der Flächen entsprechen.

  • Dann sind die Objekte/wirtschaftlichen Einheiten doch auch im Grundbuch entsprechend der jeweiligen Anteile an dem/n Grundstück/en eingetragen. Und dann musst Du halt für jedes Flurstück einen eigenen Eintrag machen und die entsprechenden "Miteigentumsanteile" eintragen. Und die Summe der in beiden Einheitswerterklärungen erklärten anteiligen Grundstücksflächen sollte dann idealer Weise den Gesamtsummen der Flächen entsprechen.

    DANKE!

    So würd das für mich auch sinn machen...

    Leider steht das tatsächlich nicht drin, das zweite Haus wurde wohl als "Erweiterung Wohnhaus" geplant.

    Tja, dann werd ich mich mal ans Finanzamt wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Tja, dann werd ich mich mal ans Finanzamt wenden.

    Über eine Rückmeldung hier im Thread würde ich mich freuen. ;)

  • Nach einem Telefonat mit der Grundsteuer-Hotline ist das Grundstück bei mir tatsächlich nicht aufgeteilt.

    Hier soll ich die Grundstücksfläche einfach 50 / 50 auf beide Gebäude aufteilen und so angeben.


    Hab das ale Erklärung aber noch als Hinweis mit angegeben.

  • Ich habe einen ähnlichen Fall:


    1 Grundstück / Flurstück mit zwei Wohngebäuden (Doppelhaushälften) und 2 Garagen. Beide Wohneinheiten sind identisch
    und werden bisher als Einfamilienhäuser veranlagt. Es gibt zwei Aktenzeichen.
    Im Grundbuch ist nur ein Eintrag für beide Objekte vorhanden. Es gibt nur einen Wasseranschluss für beide Einheiten.
    Laut Definition (Gabler) ist "Ein Zweifamilienhaus... ein Grundstück bebaut mit einem Gebäude und zwei Wohneinheiten.
    Eine Nachfrage bei der Hotline ergab, dass ich ein Objekt "Zweifamilienhaus" anlegen sollte mit dem nachrichtlichen Verweis auf das 2. Aktenzeichen.


    Ich habe es so gemacht und warte jetzt, was die Steuerbehörde damit macht.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Nachfrage bei der Hotline ergab, dass ich ein Objekt "Zweifamilienhaus" anlegen sollte mit dem nachrichtlichen Verweis auf das 2. Aktenzeichen.

    Das würde ich als sehr problematisch ansehen, denn die Entscheidung der Grundstücksart ist doch längst getroffen worden:

    Beide Wohneinheiten sind identisch und werden bisher als Einfamilienhäuser veranlagt. Es gibt zwei Aktenzeichen.


    Ich habe es so gemacht und warte jetzt, was die Steuerbehörde damit macht.

    Was soll die Steuerbehörde da machen? Die hat die Entscheidung seinerzeit mit Ihrer Artfeststellung auf Einfamilienhaus und der Erteilung entsprechender Einheitswertnummern bereits rechtskräftig getroffen. Mit der jetzigen Feststellungserklärung auf den 01.Januar 2022 wird nur eine Wertfortschreibung auf die Wertverhältnisse 01.01.2022 durchgeführt und sonst nichts. Entsprechend ist für jede der wirtschaftlichen Einheiten (siehe Steuernummern) eine eigenständige Steuererklärung zwingend abzugeben. Die für das erste Objekt abgegebene Erklärung ist somit objektiv falsch. Die Erklärung für das zweite Objekt gilt als nicht abgegeben und kann entsprechende Maßnahmen der FinVerw nach sich ziehen.


    Warum nicht direkt im Forum gefragt? Bzw. warum nicht wenigstens die maßgebliche Stelle angerufen, die es am besten weiß, nämlich die Bewertungsstelle des Finanzamts. Abgesehen davon steht in jeder, wirklich jeder, Pressemitteilung, dass für jede erteilte Einheitswert-Aktenzeichen eine eigenständige Steuererklärung abzugeben ist.


    Und auch in den von mir im Forum verlinkten Buhl-FAQs wird da ausdrücklich drauf hingewiesen:

    Buhl FAQ zu WISO Grundsteuer

    Wer muss eine Grundsteuer-Erklärung abgeben? - Buhl FAQs

    Zu klären gab es insoweit eigentlich gar nichts mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Dann haben sie Dir m.E. dennoch eine falsche Info gegeben. Mit dieser Erklärung wird grundsätzlich keine Art des Objekts geprüft. Das ist mit den vorherigen Einheitswerterklärungen bereits rechtskräftig erfolgt. Ohne bauliche Veränderungen nach diesem Zeitpunkt gibt es diesbezüglich nichts mehr zu ändern. Deshalb haben diese Bescheide ja auch eine Rechtsbehelfsfrist. Dann muss man schon rückwirkend an den bisherigen Bescheid bzw. die bisherigen Bescheide ran und da sind dann auch die Regelungen der Abgabenordnung (AO) zu beachten.


    Nicht umsonst hast Du eben zwei Aufforderungen zur Erklärungsabgabe unter verschiedenen Steuernummern bekommen.


    Hier auf den 01.01.2022 wird nur eine Wertfortschreibung geprüft und natürlich auch durchgeführt.