Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus?

  • Hallo,

    es handelt sich steuerlich um ein Einfamilienhaus Baujahr 1979. Im Haus besteht eine Wohnung, die die Bedingungen einer Einliegerwohnung erfüllt und vom Sohn kostenfrei bewohnt wird. Das Haus wurde nicht selbst erbaut, und es ist mir unbekannt, ob eine Einliegerwohnung amtlich genehmigt wurde. Soll bei der Abfrage nach den Wohnflächen (unter 60qm) diese Wohnung separat aufgeführt werden oder aber nur die gesamte Wohnfläche des Einfamilienhauses?

    • Offizieller Beitrag

    Soll bei der Abfrage nach den Wohnflächen (unter 60qm) diese Wohnung separat aufgeführt werden oder aber nur die gesamte Wohnfläche des Einfamilienhauses?

    Wenn es eine anerkannte Einliegerwohnung ist, die insoweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist diese Wohnung zwingend gesondert anzugeben. Das war sie übrigens schon immer, weshalb ja bei einem Ausbau der Wohnfläche auch zwingend immer ein Bauantrag zu stellen ist.

  • Hallo und danke für die Antwort,

    allerdings ist mein Problem, dass ich nicht weiß, ob es sich um eine anerkannte Einliegerwohnung handelt. D.h. ich habe keine Unterlagen, aus denen das hervorgeht, zumal ich der Viertbesitzer des Hauses bin und Unterlagen wie der Bauantrag fehlen. In der letzten Einstufung des Finanzamts steht nur "... bewertet als Einfamilienhaus." Kein Hinweis auf Einliegerwohnung. Also, ich bin da weiter unsicher.

  • Hallo,


    ich habe heute einen telefonischen Termin beim zuständigen Finanzamt wahrgenommen. Die Dame wusste zunächst nicht weiter, nahm dann Rücksprache und erklärte dann, ich müsse das Haus als Zweifamilienhaus anmelden. Als ich darauf hinwies, dass die Wohnungen in der Größe sehr unterschiedlich seien (ca. 60qm zu 160qm) und kein separater Hauseingang bestehe (Abgänge vom gemeinsamen Hausflur) meinte sie, das sei nicht wesentlich. Warum es keine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus sei, obwohl das Haus vom Finanzamt als Einfamilienhaus eingestuft ist, konnte sie nicht recht erklären. Meine Frage, ob ich dann dem Finanzamt melden müsse, dass es jetzt ein Zweifamilienhaus sei, verneinte sie aber seltsamerweise.

    Ich wies darauf hin, dass anstelle einer abgeschlossen Küche nur eine Spüle im Flur mit Heizplatten vorhanden seien. Das genüge ihrer Meinung nach für eine Küche. Ich fragte dann, was passiere, wenn ich die Heizplatten entfernte oder gar die gesamte Spüle herausnehme, ob es dann wieder ein Einfamilienhaus sei? Da wurde sie doch etwas unsicher und wusste nicht mehr recht weiter. Ich hätte jedenfalls keine Nachteile, wenn ich das Haus für die Grundsteuer als Zweifamilienhaus meldete.


    Beim Bauamt hatte ich ebenfalls nachgefragt, ob dort etwas von einer Einliegerwohnung in meinem Einfamilienhaus bekannt sei, aber dort ist alles überlastet und erst mal keine Auskunft zu erhalten.

    Also, da kommt man nicht recht weiter und die Erklärungen sind widersprüchlich.


    Ich habe nicht vor, das Haus als Zweifamilienhaus einzustufen, weil ich das nicht für ausreichend begründet halte. Ich frage mich allerdings weiterhin, ob ich die kleinere Wohneinheit auch als solche angeben soll. Der Begriff Einliegerwohnung taucht im Formular nicht auf. Dort ist nur von einer Wohnung die Rede.

    Und was passiert, wenn ich dort eine Wohnung angebe? Wird mein Haus dann als Zweifamilienhaus eingestuft?


    Ich sende das hier mal, um aufzuzeigen, welche Fragen auftauchen und dass das Finanzamt selbst auch nicht immer weiter weiß. Vielleicht gibt es Foristen mit der gleichen Fragestellung. Was machen die?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wohnflächen“ zu „Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Erkläre es als EFH und mache ausnahmsweise eine Ergänzung dazu, in der Du genau das erläuterst, was Du hier jetzt geschrieben hast.


    kein separater Hauseingang bestehe (Abgänge vom gemeinsamen Hausflur)

    anstelle einer abgeschlossen Küche nur eine Spüle im Flur mit Heizplatten

    Spricht eigentlich zweifelsfrei dafür, dass es weder ein EFH mit Einliegerwohnung noch ein Zweifamilienhaus ist.


    Hättest Du aber auch schon oben erwähnen können. ;)

    Ich habe ja nicht umsonst geschrieben:

    Wenn es eine anerkannte Einliegerwohnung ist, die insoweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist diese Wohnung zwingend gesondert anzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    Erkläre es als EFH und mache ausnahmsweise eine Ergänzung dazu, in der Du genau das erläuterst, was Du hier jetzt geschrieben hast.

    Und bei der Eingabe nicht davon irritieren lassen, dass das Eingabefeld nur einzeilig ist. Da kriegt man längere Texte rein (weiß jetzt aber nicht, ob es da eine Zeichenbegrenzung gab).

    Vielleicht vorher den Kommentartext in einem Editor erfassen und dann hier einfach reinkopieren.

  • Hallo und danke für die Antwort,

    allerdings ist mein Problem, dass ich nicht weiß, ob es sich um eine anerkannte Einliegerwohnung handelt. D.h. ich habe keine Unterlagen, aus denen das hervorgeht, zumal ich der Viertbesitzer des Hauses bin und Unterlagen wie der Bauantrag fehlen. In der letzten Einstufung des Finanzamts steht nur "... bewertet als Einfamilienhaus." Kein Hinweis auf Einliegerwohnung. Also, ich bin da weiter unsicher.

    Das sieht nach einem sog. unechten Zweifamilenhaus aus. Diese Art ist eine zeitlang zu § 7b-Zeiten steuerlich begünstigt gewesen.

    Du müsstest eigentlich neben dem jährlichen Grundsteuerbescheid der Gemeinde noch einen Einheitswertbescheid des Finanzamtes besitzen.

    Dieser dürfte Dir im Jahr nach dem Kauf zugegangen sein (Zurechnungebescheid bei Eigentümerwechsel).

    Darin steht, ob das Gebäude als Einfamilienhaus oder als Zweifamilienhaus bewertet wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Das sieht nach einem sog. unechten Zweifamilenhaus aus. Diese Art ist eine zeitlang zu § 7b-Zeiten steuerlich begünstigt gewesen.

    Hatte ich auch erst dran gedacht, aber doch nicht unter diesen Bedingungen:

    anstelle einer abgeschlossen Küche nur eine Spüle im Flur mit Heizplatten

    • Offizieller Beitrag

    Das sieht nach einem sog. unechten Zweifamilenhaus aus. Diese Art ist eine zeitlang zu § 7b-Zeiten steuerlich begünstigt gewesen.

    Hatte ich auch erst dran gedacht, aber doch nicht unter diesen Bedingungen:

    anstelle einer abgeschlossen Küche nur eine Spüle im Flur mit Heizplatten

    Das habe ich gelesen.

    Es ist der typische Fall des unechten Zweifamilienhauses (Einfamilienhaus mit Einliegerweohnung)

    Da war seinerzeit noch nicht einmal eine Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen erforderlich.

    Der Eigentümer konnte so auch Verluste aus seiner selbstgenutzten Wohnung geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss es damals ja auch als Zweifamilienhaus bewertet worden sein. Das sollte @merher dann aber ja wirklich aus seiner alten Einheitswerterklärung und erst recht aus dem damaligen Feststellungsbescheid und der darin festgestellten Grundstücksart ersehen können.

  • Moin,


    ein paar neue Erkenntnisse.

    Ich hatte schon erwähnt, dass nach dem Hauskauf im Schreiben des Finanzamts das Haus als Einfamilienhaus bewertet worden war. Jetzt hatte ich im Bauamt mit meiner Anfrage Erfolg und erhielt die Auskunft, das Haus sei als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung genehmigt worden. Das entspricht m.E. auch den Gegebenheiten.

    Ich denke, ich werde das Haus in der Grundsteuererklärung als Einfamilienhaus angeben und zwei Wohnungen anführen, die Einliegerwohnung mit ca. 42qm und die andere Wohnung mit ca170qm und fertig - oder?


    Dank an alle Beteiligten.

  • Prima, also Einfamilienhaus angeben.

    Dann fasst Du alle Räume zusammen.