Grundsteuer Erklärung für Garage

  • Hallo Forum,


    Ich habe auf einem Grundstück zwei Anteile.

    Dafür habe ich zwei Grundbucheinträge und zwei Datensätze aus dem Liegenschaftskataster.


    1. Anteil: Eigentumswohnung. Hier habe ich die Grundsteuererklärung hin bekommen.

    2. Anteil: Garage. Da steckt mein Problem.


    Ich klicke mich durch die Fragen und komme dann nicht weiter.

    Gehe wie folgt vor:


    Ermittlung der Grundstücksart.

    Rheinland-Pfalz

    Ja, das Grundstück gehört mir

    Nein, ich habe niemandem das Recht eingeräumt, auf diesem Grundstück zu bauen

    Es ist ein bebauten Grundstück

    Nein, auf dem Grundstück gibt es keine Fläche, die zu Wohnzwecken genutzt werden. (klar, ist ja nur eine Garage)


    Jetzt bleibe ich stecken!


    Gewerblicher oder öffentlicher Zweck?

    Teileigentum?

    Sonstiges?


    Nichts davon trifft zu, wie komme ich jetzt weiter?


    Gruß

    MiKo

  • Wie weit ist die Garage von der Wohnung entfernt ? Vermutlich bildet die Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit.


    Soll heißen: Für Wohnung und Garage wird ein gemeinsamer Einheitswert festgestellt. Sie müssen dann die Garage zur Wohnung dazuschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Wie weit ist die Garage von der Wohnung entfernt ? Vermutlich bildet die Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit.


    Soll heißen: Für Wohnung und Garage wird ein gemeinsamer Einheitswert festgestellt. Sie müssen dann die Garage zur Wohnung dazuschreiben.

    Genau, ganz oben in der Maske die Anzahl der vorhandenen Garagen angeben. ;)


    Und die Fläche des Grund- und Bodens ist sicherlich auf einer Maske Gemarkung/Flur einzutragen. Ansonsten sollte da Dein Grundbuchauszug oder Dein Kaufvertrag Auskunft drüber geben. Die kleinen Fragezeichen geben darüber aber auch weitestgehend gut brauchbare Informationen.

  • Auf Elster und grundsteuer.bayern.de gibt es dazu auch gute Erklärvideos, die haben mir sehr weiter geholfen. Teilweise findet man die aber erst beim Erstellen der Erklärung auf Elster in den Erklärungen.

    • Offizieller Beitrag

    Auf Elster und grundsteuer.bayern.de gibt es dazu auch gute Erklärvideos, die haben mir sehr weiter geholfen. Teilweise findet man die aber erst beim Erstellen der Erklärung auf Elster in den Erklärungen.

    Auch hier der Hinweis:

    Ich weiß nun wirklich nicht, ob da Bayern mit seinem einfachen Flächenmodell wirklich der geeignete Tipp ist.


    Die Anzahl der Garagen numerisch oben in der ersten Zeile zu den Wohnungsangaben einzutragen ist da wirklich nicht "das" Problem. Und die Flächenangaben sowie die anteiligen Bruchteilanteile am GruBo aufzuaddieren ist nun auch mit Kopfrechnen machbar.

  • Ich würde vermuten, dass es für andere Bundesländer entsprechende Hilfeseiten gibt.


    Und wenn es so einfach wäre, würden diese Fragen ja wohl nicht gestellt werden. Insofern ist der Hinweis aufs Kopfrechnen jetzt alles andere als hilfreich…

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn es so einfach wäre, würden diese Fragen ja wohl nicht gestellt werden. Insofern ist der Hinweis aufs Kopfrechnen jetzt alles andere als hilfreich…

    Und dieselben Fragen, nur mit anderem Wortlaut, kommen im Elster-Forum ebenso.


    Und wenn es so einfach wäre, würden diese Fragen ja wohl nicht gestellt werden. Insofern ist der Hinweis aufs Kopfrechnen jetzt alles andere als hilfreich…

    Warum? Addieren ist ja wohl nicht die schwerste Aufgabe, wenn man sich das Erstellen seiner Erklärung selber zutraut. Und selbst bei Bruchteilen sollte man bei z.B. 96/1000 + 8/1000 durchaus auch auf 104/1000 kommen, oder?


    Man kann auch vieles komplizierter machen als es tatsächlich ist.

  • Wie weit ist die Garage von der Wohnung entfernt ? Vermutlich bildet die Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit.


    Soll heißen: Für Wohnung und Garage wird ein gemeinsamer Einheitswert festgestellt. Sie müssen dann die Garage zur Wohnung dazuschreiben.


    Okay, das macht Sinn, ich habe ja auch nur eine Grundsteuerrechnung und es ist auf dem gleichen Grundstück.

    Einfach zusammen rechnen.

    Danke, dann mach ich das jetzt so.


    Danke!!

    • Offizieller Beitrag

    Gleiches Problem, nur keine wirtschaftliche Einheit. Da verschiedene Mieter der Garagen.

    Was haben denn Mietverhältnisse mit der bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit zu tun?