Riester-Rente/Einzelveranlagung/Kinderzulage/Fehlermeldung

  • Hallo,


    versuche gerade meine Riester Daten einzugeben.

    Es kommt immer wieder eine Fehlermeldung.


    Sachverhalt:

    Es ist die Steuer 2020.

    2020 erfolgte am 01.06.2020 die Trennung.

    Es wurde Einzelveranlagung gewählt.

    Ich (w) habe ein Kind, das beim Vater lebt.

    Ich bekomme die Kinderzulage.

    Habe alles korrekt im Bereich "Persönliches" Eingabe "Kind" eingegeben.

    In der "Anlage Kind" steht unter Punkt 10 (Mantelbogen): Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann/ Person A 02 : "1" leibliches Kind.

    Dann "Kindschaftsverhältnis zu Ehefrau/ Person B.

    Hier kann ich unter 03 nicht die "1" leibliches Kind eingeben.


    Die Software verlangt die neue Adresse meines Kindes.

    Leider verweist eine Fehlermedung immer wieder auf "Persönliches" Eingabe "Kind".


    Da es eine Einzelveranlagung ist, bin ich somit "Person A" und kann alles was mit "Ehemann/Ehefrau" zu tun hat ignorieren?


    Danke für eine Rückmeldung..

    Grüße

    Xabia



  • Hallo,


    jetzt noch einmal...bitte noch einmal oben nachlesen.


    Ein Steuerberater (arbeitet mit DATEV), der mich "unterstützt", aber nicht meine Einkommensteuer bearbeitete, meinte:

    Das "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" muss ich nicht ausfüllen.


    Die Kinderzulage wurde mir von meinem Ex zugesprochen.

    Grüße

    Xabia

    • Offizieller Beitrag

    jetzt noch einmal...bitte noch einmal oben nachlesen.

    Warum? Mir ist der Sachverhalt klar.


    Da es eine Einzelveranlagung ist, bin ich somit "Person A" und kann alles was mit "Ehemann/Ehefrau" zu tun hat ignorieren?

    Das kommt darauf an, wie Du letztlich die Grunddaten angelegt hast. Mit Angabe beider Eheleute, da ja bis Mai zusammenlebend, oder direkt als Einzel-VA angelegt und jegliche Angaben zu Einnahmen, Ausgaben, etc. nur zu Dir.


    Ein Steuerberater (arbeitet mit DATEV), der mich "unterstützt", aber nicht meine Einkommensteuer bearbeitete, meinte:

    Das "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" muss ich nicht ausfüllen.



    Wird es ja auch nicht, wenn Du von vorne herein eine Einzelveranlagung von Ehegatten nur Deine Daten, Einkünfte etc. angibst und nicht die Angaben beider zwecks Günstigerprüfung.


    Die Software verlangt .....

    Welche?

    Mangels Antwort habe ich es jetzt einfach ins Unterforum für das Sparbuch verschoben.

  • Hallo,


    danke für die Antwort.


    Leider ist es so, dass sich mein Ex für Einzelveranlagung zwei Tage vor Abgabetermin Okt. 2021 entschieden hat.

    Es war nicht sinnvoll, aber so sei es.

    Angaben zu seinr Einkommensteuer habe ich keine Info.


    Wenn ich nichts zu seiner Person zum Kindschaftsverhältnis eingebe, prüft dann das Finanzamt?


    Da ich zu Vertragsbeginn (ist schon 5 Jahre her) die Zulage zugesprochen bekommen habe, gilt das noch?


    Danke nochmal.


    Grüße

    Xabia

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nichts zu seiner Person zum Kindschaftsverhältnis eingebe, prüft dann das Finanzamt?

    § 26a EStG - Ein­zel­ver­an­la­gung von Ehe­gat­ten


    Da ich zu Vertragsbeginn (ist schon 5 Jahre her) die Zulage zugesprochen bekommen habe, gilt das noch?

    Zu Riester etc. musst Du auf einen anderen Hilfesteller warte, da kenne ich mich nicht groß aus.

  • Da ich zu Vertragsbeginn (ist schon 5 Jahre her) die Zulage zugesprochen bekommen habe, gilt das noch?

    Bei den Zulagen gibt es keine "dauerhafte Zusprechung". Wer die Zulage empfängt kann sich jährlich ändern. Für die Berechtigung auf die Kinderzulage gibt es folgende Regeln:

    • bei verheirateten Eltern bekommt die Mutter die Kinderzulage, es sei den beide Elternteile stimmen einer Übertragung zu.
    • bei nicht verheirateten Eltern bekommt die Kinderzulage, wer im Kalenderjahr zuerst das Kindergeld erhält.

    In Deinem Fall solltest Du die Kinderzulage für 2020 bekommen (haben). Ab der Scheidung bekommt sie Dein Exmann, sofern er weiter das Kindergeld bekommt. Achtung: das sollte man dem Riesteranbieter für den Zulagenantrag mitteilen.


    Viele Grüße

    Rautka