Eigentümergemeinschaft Steuernummer und ID Nummer vom anderen Eigentümer eintragen ?

  • Habe gerade gemerkt das ich Angaben der Eigentümmergemeinschaft machen muss , darunter auch die Steuernummer und die Idendifikationsnummer vom anderen Eigentümmer so wie ich da lese.


    Eigentlich geht mich doch das gar nichts an , kann man das irgendwie übergehen ????


    Er bringt mri immer eine Fehlermeldung das 2 Eigentümmer eingetragen werden müssen , das wollte ich tun .


    Hab ihr irgendwie Tips ???

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einegtümmergemeinschaft Steuernummer und iD Nummer vom anderen Eigentümmer eintragen ????“ zu „Eigentümergemeinschaft Steuernummer und ID Nummer vom anderen Eigentümer eintragen ?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich geht mich doch das gar nichts an , kann man das irgendwie übergehen ????

    Probiere es doch aus.


    Üblicherweise sollte man sich doch auf eine Vertrauensperson verständigen, denn man muss ja auch jemanden als Empfangsbevollmächtigten für den Erhalt des Feststellungsbescheides der Gemeinschaft eintragen. Im Zweifel eben ein zur Vertraulichkeit verpflichteter und entgeltlich beauftragter Dritter (Steuerberater).

  • Eigentlich geht mich doch das gar nichts an , kann man das irgendwie übergehen ????

    Probiere es doch aus.


    Üblicherweise sollte man sich doch auf eine Vertrauensperson verständigen, denn man muss ja auch jemanden als Empfangsbevollmächtigten für den Erhalt des Feststellungsbescheides der Gemeinschaft eintragen. Im Zweifel eben ein zur Vertraulichkeit verpflichteter und entgeltlich beauftragter Dritter (Steuerberater).

    Naja das heist das jeder Eigentümmer das für sich machen muss aber dann auch noch zusammen ? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Naja das heist das jeder Eigentümmer das für sich machen muss aber dann auch noch zusammen ? ;)

    Wie kommst Du darauf? Es ist eine Erklärung für die Eigentümergemeinschaft zu erstellen. Sofern Du mit Eigentümergemeinschaft eine Grundstücksgemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft meinst.


    Im Falle von Wohneigentum (Eigentumswohnung) hat jeder Eigentümer für seine wirtschaftliche Einheit eine Erklärung abzugeben.

  • Naja das heist das jeder Eigentümmer das für sich machen muss aber dann auch noch zusammen ? ;)

    Wie kommst Du darauf? Es ist eine Erklärung für die Eigentümergemeinschaft zu erstellen. Sofern Du mit Eigentümergemeinschaft eine Grundstücksgemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft meinst.


    Im Falle von Wohneigentum (Eigentumswohnung) hat jeder Eigentümer für seine wirtschaftliche Einheit eine Erklärung abzugeben.

    Weil mir das Programm sagt das ich bei einer Eigentümmergemeinschaft 2 Eiegentümmer einzutragen sind , das kann ich zwar machen aber er frägt die Steuernummer vom anderen Eigentümmer ab und die ID .


    Meine Frage war soll ich das so abgegeben mit Fehlermeldung am Ende oder nicht , ich wollte nur lesen wie es andere Handhaben die das auch schon hatten.

  • Ich stand vor dem gleichen Problem und habe nach etwas Recherche für die Grundsteuererklärung für Niedersachsen folgende Lösung gefunden:


    Fall 1: Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Wohnfläche 80 qm. Grundstücksfläche 600 qm. Miteigentumsanteil 1 von 10.


    Im Abschnitt "Erklärung vorbereiten: Umfang ermitteln" den ersten Eintrag auswählen:


    Dann die Angaben zu Lage und Gemeinden ausfüllen.


    Beim Punkt Eigentümer nur einen Eigentümer eintragen.
    Der "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" ist nicht änderbar; mit Zähler 1 und Nenner 1 aber richtig erfasst.


    Bei dem Grundstück wird unterschieden zwischen

    Bei Grund und Boden wird die gesamte Grundstücksfläche (im Beispiel 600) eingetragen. Zusätzlich werden die Miteigentumsanteile als Zähler und Nenner (im Beispiel 1 und 10) der anteiligen Fläche angegeben.

    Bei Gebäude werden dann nur die Werte der eigenen Eigentumswohnung (im Beispiel 80) erfasst.
    Das gilt auf für das letzte Feld "Summe der Wohn- beziehungsweise Nutzfläche" (also hier auch 80)



    Fall 2: wie Fall 1; allerdings gehört die Eigentumswohnung nun mir und meiner Partnerin je zur Hälfte.


    Im Abschnitt "Erklärung vorbereiten: Umfang ermitteln" den zweiten Punkt auswählen:


    Dann auch hier die Angaben zu Lage und Gemeinden ausfüllen.


    Beim Punkt Eigentümer nun zwei Eigentümer eintragen.

    Den "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" erfassen (im Beispiel bei beiden Eigentümern im Zähler 1 und im Nenner 2).


    Der Rest ist wieder wie Fall 1.


    Quelle: https://lstn.niedersachsen.de/…Vaw1IVYkGKtkgwNQYYCDcFPH3

  • Weil mir das Programm sagt das ich bei einer Eigentümmergemeinschaft 2 Eiegentümmer einzutragen sind , das kann ich zwar machen aber er frägt die Steuernummer vom anderen Eigentümmer ab und die ID .


    Meine Frage war soll ich das so abgegeben mit Fehlermeldung am Ende oder nicht , ich wollte nur lesen wie es andere Handhaben die das auch schon hatten.

    Nachfrage:

    Handelt es sich um eine (!) Eigentumswohnung, die zwei Personen (Ehegatten?) gehört?

    Dann musst Du für beide Eigentümer je die Steuernummer und ID-Nummer (und das Geburstdatum) eintragen.

    Auch dann, wenn die beiden Eigentümer verheiratet sind und zusammenleben.

  • Naja das heist das jeder Eigentümmer das für sich machen muss aber dann auch noch zusammen ? ;)

    Wie kommst Du darauf? Es ist eine Erklärung für die Eigentümergemeinschaft zu erstellen. Sofern Du mit Eigentümergemeinschaft eine Grundstücksgemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft meinst.


    Im Falle von Wohneigentum (Eigentumswohnung) hat jeder Eigentümer für seine wirtschaftliche Einheit eine Erklärung abzugeben.

    Damit es nicht noch mehr Verwirrung gibt:

    Die letzte Aussage von miwe4 gilt für jede einzelne Eigentumswohnung.

    Gehört diese Eigentumswohnung verschiedenen Eigentümern (zB Ehegatten(, dann ist nur eine Erklärung abzugeben, in der beide Eigentümer genannt sind.