Wo gebe ich gesetzlichen Altersrentenbezug mit Höhe in Wiso-Sparbuch 2021 ohne Elster-Datenabgleich manuell ein?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu Wiso Steuer-Sparbuch 2021. Habe die Software über Jahre problemlos verwendet, nun bin ich im Jahr 2020 als Angestellter in den Ruhestand gewechselt, so dass ich für wenige Monate noch meinen Lohn erhalten habe, danach die gesetzliche und betriebliche Altersversorgung erhalten habe. Von der DRV habe ich die Bescheinigung über die an das Finanzamt übermittelten Daten angefordert und vorliegen. Ich habe jedoch auch Unterhalt an eine nahestehende bedürftige Person geleistet. Hier gibt es Sachen wie Opfergrenze etc. zu beachten. Ich nutze kein Elster und möchte darauf auch weiterhin verzichten, gebe alles immer auf Papier ab.

    Wo gebe ich in Wiso Steuer-Sparbuch 2021 nun korrekt die Höhe meiner bezogenen Altersrente für das Jahr 2020 an? Ich finde immer nur den Hinweis, dass ich mich mit Elster verbinden kann und dort die übermittelten Daten abrufen kann, darauf will ich, wie o.g. gerne verzichten, aber es sollte doch die Möglichkeit des manuellen Eintrags geben, nur finde ich dieses nicht.

    Ich danke im Voraus für Unterstützung und Hilfeleistung, damit ich auch jetzt als Rentner weiterhin mit Wiso Steuer-Sparbuch zurecht komme, wie es zuvor immer geklappt hat.

    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wo gebe ich in Wiso Steuer-Sparbuch 2021 nun korrekt die Höhe meiner bezogenen Altersrente für das Jahr 2020 an?

    Genau dort, wo es Dir darin explizit genannt wird:

    Von der DRV habe ich die Bescheinigung über die an das Finanzamt übermittelten Daten angefordert und vorliegen.


    Ich nutze kein Elster und möchte darauf auch weiterhin verzichten, gebe alles immer auf Papier ab.

    Ich finde immer nur den Hinweis, dass ich mich mit Elster verbinden kann und dort die übermittelten Daten abrufen kann, darauf will ich, wie o.g. gerne verzichten,

    Den Hinweis solltest Du aber beherzigen, denn spätestens mit der ESt-Erklärung 2021 ist das mit der Abgabe auf Papier ohnehin vorbei. ;)


    Habe die Software über Jahre problemlos verwendet, nun bin ich im Jahr 2020 als Angestellter in den Ruhestand gewechselt, so dass ich für wenige Monate noch meinen Lohn erhalten habe, danach die gesetzliche und betriebliche Altersversorgung erhalten habe.

    Dir ist aber schon klar, dass dies ein Pflichtveranlagungsfall ist und Du ggf. mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu rechnen hast, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze kein Elster und möchte darauf auch weiterhin verzichten, gebe alles immer auf Papier ab.

    Ein Vorteil des Abrufs der ELSTER Bescheinigungen ist nun mal, dass man sich in solchen Fällen keine Gedanken darüber machen muss, wo man etwas eintragen muss. Deshalb sollest Du das noch mal überdenken.

    Ich danke im Voraus für Unterstützung und Hilfeleistung, damit ich auch jetzt als Rentner weiterhin mit Wiso Steuer-Sparbuch zurecht komme, wie es zuvor immer geklappt hat.

    Hast Du denn schon im Programm nach "Renten" gesucht. Da wirst Du doch zur richtigen Maske gelistet.

  • Danke für den wertvollen Hinweis mit der Suche, darüber bin ich nun nach Eingabe von "Renten" in die richtige Maske geführt worden, die ich über Tage trotz Suchen nicht gefunden habe, DANKE!

    Den Hinweis bzgl. der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe ab 2021 verstehe ich von miwe4 jedoch nicht, es heißt sogar bei Buhl unter

    https://www.buhl.de/steuer/rat…ererklaerung-papier-form/

    "Arbeitnehmer und Rentner

    Du bist Arbeitnehmer oder schon im Ruhestand? Dann darfst du bei deiner Steuererklärung auch weiterhin zu Papier und Stift greifen. Zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sind dabei erlaubt. "

    Ich danke Euch auf jeden Fall sehr für die erhaltene Hilfe, kann das ganze nun endlich zum Abschluss bringen

    • Offizieller Beitrag

    Den Hinweis bzgl. der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe ab 2021 verstehe ich von miwe4 jedoch nicht, es heißt sogar bei Buhl unter

    https://www.buhl.de/steuer/rat…ererklaerung-papier-form/

    "Arbeitnehmer und Rentner

    Du bist Arbeitnehmer oder schon im Ruhestand? Dann darfst du bei deiner Steuererklärung auch weiterhin zu Papier und Stift greifen. Zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sind dabei erlaubt. "

    Ich danke Euch auf jeden Fall sehr für die erhaltene Hilfe, kann das ganze nun endlich zum Abschluss bringen

    Was da nicht steht, ist, dass es aber eines vorherigen Antrags bedarf und eben z.B. für Rentner gedacht ist, die keinen PC oder Internetanschluss haben und dieses extra für die Erklärung anschaffen müssten oder einrichten müssten. Du aber hast einen PC und postest munter hier zu Steuerdingen im Internet. Also kein Fall für die Ausnahmeregelung.


    Andere formulieren es so:

    Zitat

    Ausnahmen gibt es nur noch in Härtefällen, in denen die elektronische Abgabe aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen unzumutbar ist.

    Typisches Beispiel sind Rentnerinnen und Rentner, die keinen PC besitzen und diesen extra für die Steuererklärung anschaffen müssten. Die Befreiung von der elektronischen Abgabe muss jedoch beim Finanzamt beantragt und entsprechend begründet werden. Wird die Steuererklärung unter diesen Bedingungen ohne genehmigten Antrag auf Papier eingereicht, gilt sie als nicht abgegeben. Das Finanzamt kann dann empfindliche Strafen wie Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängen und die Steuer schlimmstenfalls schätzen.

    Und das ist eben mein Kenntnisstand.