Welches Baujahr bei Anbau an vorhandenes Wohnhaus bzw. Wie muss ich die Wohnflächen aufschlüsseln ?

  • Hallo liebes Forum,

    ich komme mit meiner Grundsteuererklärung nicht weiter, habe auch nach langem Suchen im Web oder den Foren leider nichts Verwertbares gefunden.

    Zur Sache:

    Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses (mein Elternhaus), welches erstmalig 1967 bezogen wurde. 1996 erfolgte ein Anbau an bestehendes Haus. Ein Teil des Altbaus, das Erdgeschoß wird von meinen Eltern bewohnt (mietfrei), der gesamte Anbau von 1996, sowie das Obergeschoß im Altbau wird von mir bewohnt. Vielleicht sollte ich noch erwähnen das im Altbau keine Kernsanierung erfolgte und das Grundstück in Thüringen liegt.

    Welches Baujahr muss ich nun angeben? 1967 oder 1996 oder Wohnfläche meiner Eltern-1967 als Wohnung 1 und meine Gesamtwohnfläche-1996 als Wohnung 2, wobei ich ja Teile des Altbaus nutze, oder Gesamtwohnfläche im Altbau als Wohnung 1 mit Fertigstellung 1967 und Gesamtwohnfläche im Anbau mit Fertigstellung 1996 als Wohnung 2.


    In der Hoffnung auf eure Hilfe und das ich mich verständlich ausdrücken konnte,

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses (mein Elternhaus), welches erstmalig 1967 bezogen wurde. 1996 erfolgte ein Anbau an bestehendes Haus. Ein Teil des Altbaus, das Erdgeschoß wird von meinen Eltern bewohnt (mietfrei), der gesamte Anbau von 1996, sowie das Obergeschoß im Altbau wird von mir bewohnt. Vielleicht sollte ich noch erwähnen das im Altbau keine Kernsanierung erfolgte und das Grundstück in Thüringen liegt.

    Abgeschlossene Wohnungen und EFH?


    Dann würde ich mir zuerst einmal die Einheitswertfeststellung aus 1996 zu der daraus resultierenden Wert- und ggf. Artfortschreibung anschauen.

  • Danke für Antwort,

    allerdings ist es so das es sich genau genommen um zwei Wohneinheiten mit jeweils Schlaf- und Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette handelt, welche aber nicht baulich strikt von einander getrennt sind. Beide Einheiten sind vollständig untereinander zugänglich. Auch die Größe des Hauses fällt nicht aus dem Rahmen der umstehenden Bebauung von Einfamilienhäusern. Der gesamte Wohnraum ohne gemeinsamen Keller-,Heizungs-,Abstellraum beträgt ca. 160 m².

    • Offizieller Beitrag

    Spricht ja alles für ein EFH und dann eben eine gesamte Wohnfläche. Nach Bauantrag und Fertigstellung dürfte der An-/Ausbau an sich ja dem FA bekannt sein und nach Einheitswerterklärung 1996 in eine Wertfortschreibung auf den 01.01.1997 geendet haben.


    Bei dem Alter des Altbaus und den genannten Umbauten, bin ich mir nicht sicher, ob man da nicht auch von einer Kernsanierung sprechen kann. Denn es werden ja auch sicherlich Fenster vereinheitlicht worden sein und auch sonst alles nahezu angeglichen sein. Ich würde diesbezüglich mal bei der Bewertungsstelle des FAs nachhören.