Zweifamilienhaus anlegen und Erklärung erstellen

  • Nach dem Start der Onlineversion und wenigen Eingaben komme ich beim Punkt "Sonstiges bebautes Grundstück" seit Tagen nicht weiter. Sitze hier am Sonntagmorgen um 08:00 Uhr und der Kreisel dreht sich? Benuzte Windows 10 und Firefox als Browser.

  • Liebe Leute aus dem Forum!

    Ich komme mit meiner Grundsteuer-Erklärung nicht weiter, weil unter 2.2 Grundstück, in das Feld "Grundstücksart" (siehe Bilder) unter - Art des Grundstückes - welches grau hinterlegt ist, keine Angaben eintagen werden können. Der Mauszeiger ändert sich von Pfeil auf Zeigefinger, aber eine Eintragung ist nicht möglich. Es müsste eigentlich die Angabe Zweifamilienhaus eingetragen werden, wie es in der Hilfe angezeigt wird.


  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Sonstiges bebautes Grundstück“ zu „Zweifamilienhaus anlegen und Erklärung erstellen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Start der Onlineversion und wenigen Eingaben komme ich beim Punkt "Sonstiges bebautes Grundstück" seit Tagen nicht weiter. Sitze hier am Sonntagmorgen um 08:00 Uhr und der Kreisel dreht sich? Benuzte Windows 10 und Firefox als Browser.

    Die Antwort auf diese Frage hast Du mit Deinem anderen Thread selber gegeben. ;)

    Ich habe es daher zusammengeschoben und werde Dir Deinen Fehler kurz erläutern.


    Du hast den Fehler direkt in einer der ersten Masken zu den Grundangaben des Objekts gemacht.

    Es müsste eigentlich die Angabe Zweifamilienhaus eingetragen werden, wie es in der Hilfe angezeigt wird.

    Du hast ein Zweifamilienhaus und das kannst Du auch bei Anlage der Grundangaben konkret auswählen. Du hast wohl übersehen, dass man den Reiter der Maske betätigen kann und darin dann auch weiter nach unten scrollen kann. Dann findest Du Dein ZFH:

    Und entsprechend wird das dann auch nach Bestätigung der Grundangaben durch Dich von der Software voreingestellt und in der weiteren von Dir angesprochenen Eingabemaske automatisch übernommen:


    Da Du den Fehler leider im ersten Teil, der unveränderbar festgeschrieben ist, gemacht hast, musst Du von vorne beginnen und den Fall neu anlegen.