Vorweggenommene Betriebsausgaben

  • Bin gänzlich neu hier :oops:


    Ich bin seit 1.5.06 nebenher freiberuflich tätig und will mit WBK meine erste USt Voranmeldung machen. Jetzt stellt sich mir aber die gravierende Frage: Was mache ich mit den sogenannten "vorweggenommenen Betriebsausgaben" (z. T. bis zu 2 Jahre zurück, allerdings sehr spezifisch, daher wird das FA sie wohl anerkennen - das meinte jedenfalls der freundliche VHS Steuerseminarreferent) - in Bezug auf die Vorsteuer?
    Muss ich die jetzt alle in diesem Monat auf einmal verwursteln?
    (Ursprünglich dachte ich, ich hätte bis Jahresende Zeit)


    Falls ja, muss ich dann das Programm in den Anfangseinstellungen auf das Datum des frühesten Belegs zurückdatieren, um jeden Beleg mit dem ihm eigenen Datum zu erfassen?


    Und wie buche ich diese Belege dann korrekt (so als hätte mein Unternehmen schon bestanden, ganz normal)?


    Oder gibt es dafür in diesem Fall eine Art pauschaler Erfassung (vielleicht durch eine Belegliste gestützt?


    PS: Weiss jemand, ob das FA den Antrag auf Dauerfristverlängerung problemlos akzeptiert oder bekommt man da eine förmliche Genehmigung? (Ich habe nur einen 0815 Brief mit Steuer-Nr. und Aufforderung zur Einzugsermächtigung erhalten.)


    Danke schon mal für Eure Geduld!


  • Hallo Texthelferin,


    ich denke mal, alles ab dem 01.05.2006 buchen. Aber zwei Jahre fuer eine freiberufliche Nebentaetigkeit??? Du betreibst doch keine Grundlagenforschung ;)


    Aber um sicher zu gehen, mache einen Termin beim FA und klaere diese Dinge dort (nicht mit dem VHS Steuerseminarreferent). Stelle Deine Fragen schriftlich und lasse Dir eine schriftliche Antwort geben.


    Das FA ist verpflichtet, Dir Auskunft zu erteilen und tut es in der Regel auch gerne.


    Wenn das geklaert ist, sprechen wir hier weiter.

  • Hab gleiche Frage :roll:


    Problem mal gegooglt und den Tipp bekommen alles auf den ersten Monat zu buchen. Hab aber keine Ahnung ob das so richtig ist.


    Wenn ja wie sieht es dann mit dem Anlageverzeichnis aus?
    Das bekommt ja dann ein falsches Anschaffungsdatum oder?

  • Hallo Casimo,


    ich kann heute dazu sagen, dass ich damals nach Nachfrage bei MEINEM Finanzamt den Rat bekam, alles dem ersten Gründungsmonat zuzuordnen.
    Da ich aber die WISO-Software nur eingeschränkt nutze, kann ich Euch zu den Details leider keine Tipps geben.


    Und ach ja, die Dauerfristverlängerung wurde mir damals übrigens nicht förmlich bestätigt.


    Und wenn ich schon mal dabei bin: HURRA, ich mutiere jetzt zum Quartalszahler und brauche die USTVA dann nur noch 4 x im Jahr zu machen!
    (Mir fällt ein Stein vom Herzen).
    Und damit Ihr Euch darauf gleich freuen könnt: Es zählt einfach die Jahreszahl, also in meinem Fall 5/2006 gegründet, d. h. 2 Jahre weiter, sprich Januar 2008 bin ich schon Quartalszahler (angeblich werde ich noch Post vom Finanzamt dazu bekommen).
    Und noch was: Die Dauerfristverlängerung läuft dann automatisch auch für die Quartalszahler weiter, hat mein Finanzbeamter mir gesagt.
    Schön, nicht? :wink:
    Also: Immer schön durchhalten, es wird irgendwann leichter!