Wie kann man Eingangsrechnung nach Leistungsdatum buchen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem erst zu MB gewechselt und leider kennt sich mein Steuerberater überhaupt nicht mit dem Programm aus und kann mir nicht behilflich sein.


    Der Steuerberater verbucht Eingangsrechnungen nicht nach Eingangsdatum sondern nach Leistungsdatum. Wenn ich nun z.B. die Juli Strom Rechnung im August erhalte und das August Rechnungsdatum eingebe fehlt dem Steuerberater die Stromrechnung bei der Übertragung der FuBi-Daten im Juli. Kann ich beim Rechnungsdatum in der Eingabemaske anstatt des Datums der Rechnung das Leistungsdatum verwenden, damit die Rechnung im korrekten Monat verbucht an den Steuerberater übertragen wird?


    BG

    FZH

  • Der Steuerberater meint, dass er das System unterjährig nicht ohne Probleme ändern kann. Ich brauche also eine Lösung, damit ich nicht alle Eingangsrechnungen weiter an den Steuerberater schicken muss, wo diese nochmals händisch im DATEV wegen dem Leistungsdatum eingegeben und verbucht werden müssen.

  • Die Leistung, also in meinem Beispiel der Strom, wurde im Juli geliefert, also Leistungsdatum/Zeitraum Juli. Rechnungseingang und Bezahlung finden aber im August statt.

  • also Leistungsdatum/Zeitraum Juli.

    das gilt für den Leistenden den Versorger! Selbst wenn der die Rechnung für Juli erst im Dezember schickt, muss er auf der Rechnung nach § 14 Abs.4 UStG den Leistungszeitraum 01.07. - 31.07.2022 angeben.

    Hat nichts mit dem Wertstellungsdatum

    Nachtrag:

    Du selbst kennst aber den Unterschied schon oder?

  • ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Mein StB hat mich selbst darauf hingewiesen, nachdem ich die FiBu-Daten das erste mal für Mai übertragen habe, dass er in der BWA nach Leistung ausweist. Ich suche nach einer Möglichkeit bei der Eingabe der Eingangsrechnung dies an den Steuerberater beim DATEV FiBu-Daten Übertrag automatisch zu übergeben, ohne dass ich ihm jedes Mal die Rechnung per PDF mitschicken muss.

  • das ist noch unklarer ausgedrückt.

    Wenn Du die Rechnung erst im August erhälst, kannst Du erst im August zahlen, geht das Geld erst im August von Deinem Konto weg. Punkt

    Erst dann kann er diese Zahlen in seine BWA (für was die auch immer gut seien soll) einfließen lassen.

    Aber vllt. meldet sich noch ein anderer Nutzer der Dir das geschickter erklärt als ich.

  • Du kannst in MeinBüro unter "Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Steuer-Einstellungen" wählen, ob bei der Verbuchung von Eingangsrechnungen nach dem Eingangsdatum oder dem Rechnungsdatum geschaut werden soll. Ein Feld "Leistungsdatum" gibt es da nicht (auch nicht bei der eigentlichen Erfassung der Eingangsrechnung). Von daher wüsste ich da keine Möglichkeit zu.


    Ansonsten stimme ich lavender (Vorsteuer kann erst geltend gemacht werden, wenn Leistung ausgeführt und Rechnung vorliegt, also August) zu, kann mir aber auch vorstellen, dass dein Stb zwischen Aufwandsbuchung bzw. Entstehung (=Leistungsdatum, Juli) und Vorsteuerabzug (=Rechnungsdatum und Zahlung, August) unterscheiden will. Wie sinnhaft das ist, sei jetzt mal dahingestellt, da bin ich zu wenig StB. für. Hatte aber mal einige Kunden, deren StB das so wollte. Am Ende gings auch ohne. :D

  • Für den Unternehmer ist es grundsätzlich aussagekräftiger wenn Aufwand und Ertrag periodengerecht gebucht werden. Nur so lässt sich auch ein korrektes Ergebnis ermitteln. Und für Bilanzierer gilt die Regel an sich sowieso. Dass die Masse dies unterjährig nicht so umsetzt steht auf einem anderen Blatt. Der Buchungsaufwand ist dann höher. Denn so wird erst eine Forderung gebucht, dann die Zahlung. Deshalb funktioniert das natürlich auch mit dem Zu- und Abflussprinzip. Fall FZH EÜR statt Bilanz abgibt, sollte er/sie sich überlegen, ob sie/er diesen Mehraufwand wirklich bezahlen möchte. Ich gehe jedenfalls von niedrigeren Kosten aus, wenn sich der Stb die Hälfte der Buchungen spart.