Angaben bei Wohnungen in "normaler" WEG? u.a. Erfassung der (Mit-)Eigentümer/innen

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne meine Grundsteuererklärung für unsere Wohnungen erfassen. Diese befinden sich alle in "WEGs", teilweise mit wenigen Eigentümern (5) - teilweise mit sehr vielen (über 60). Besonderheiten wie Erbpacht haben wir nicht, also das Grundstück sollte da ja "Gemeinschaftseigentum" sein - das Haus mit den Wohnungen sollte aus "Gemeinschaftseigentum" und "Sondereigentum" bestehen - so mein Verständnis.


    Was wähle ich in dem Fall denn bei "Eigentumsverhältnisse" aus? Ich habe zunächst folgende Auswahl getroffen:

    • Eigentumsverhältnisse: Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen

    Aber ist es eine "Grundstücksgemeinschaft"? Im weiteren Prozess werde ich gefragt, ob ich "Angaben zu Eigentumsgemeinschaften" machen muss. Muss ich? =O

    Zuletzt können / müssen detaillierte Angaben zu Miteigentümern gemacht werden. Bei 5 Eigentümern mag ich das noch teilweise hinbekommen, bei der WEG mit 60 Miteigentümern ist mir das nicht möglich.


    Über eine kurze Hilfestellung freue ich mich!


    Grüße,

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch jeweils nur Angaben für Deine wirtschaftliche Einheit unter dem Einheitswert-Aktenzeichen zu machen, also Deinem Wohneigentum nebst etwaigem Sondereigentum. Alles im Forum unter diversen Threads zu ETW/Eigentumswohnung nachzulesen. Oder auch in die im Forum verlinkten Buhl-FAQs schauen.

  • Hi miwe4,

    Hallo Mitleser,


    vielen Dank für den Hinweis. Ich habe jetzt nochmal alle FAQ und die Threads geprüft und leider keine Hilfestellung zu einer WEG in Bayern gefunden. Hier bleibt in meinem Fall einer WEG nur die Auswahl "Gebäude mit Wohnflächen" (sind nur 2 Optionen vorhanden).


    Meine Frage ist, wie es danach weitergeht:

    1. Folgende Punkte habe ich danach ausgewählt: Keine Befreiung Grundsteuer, Keine der oben genannten Möglichkeiten (z. B. Personengesellschaft/Grundstücksgemeinschaft/Erbengemeinschaft), Keine weitere Auswahl einer Ausnahme
    2. Grund der Feststellung: bebautes Grundstück (vorbelegt, nicht änderbar)
    3. Lage/Gemeinde: Ist klar
    4. Eigentumsverhältnisse: Nach meinem Verständnis "Bruchteilsgemeinschaft"? --> Ist das korrekt?
    5. Gemeinschaften: Müssen Angaben zu Eigentumsgemeinschaften getätigt werden? --> Da ich ja alleine für mich die Steuererklärung abgebe, "nein" - ist das korrekt?
    6. Miteigentümer: --> Da ich ja alleine für mich die Steuererklärung abgebe, lasse ich das alles leer und springe in 2.2 - ist das korrekt?

    Ich hoffe ich habe nix übersehen, bin für eine Hilfestellung sehr dankbar!


    LG

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    leider keine Hilfestellung zu einer WEG in Bayern gefunden.

    So etwas gehört in den Startpost.


    Dir sollte ja bekannt sein, dass Bayern das vereinfachte Flächenmodell nutzt und da eben alles ein bisschen "einfacher" ist.


    Eigentumsverhältnisse: Nach meinem Verständnis "Bruchteilsgemeinschaft"? --> Ist das korrekt?

    Warum? Die ETW gehört Dir doch alleine.


    Miteigentümer: --> Da ich ja alleine für mich die Steuererklärung abgebe, lasse ich das alles leer und springe in 2.2 - ist das korrekt?

    Alleineigentum gibst Du doch schon bei den Grundangaben zum Objekt an, weshalb die aus dieser Infos resultierenden Masken automatisch befüllt sind. Und das ist im ersten Teil, der dann festgeschrieben und nicht mehr änderbar ist.

  • Zuerst geht es um ganzes Haus ,das gehört zum Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

    Nach meinem Verständnis das Eigentumsverhältnisse ist "Bruchteilsgemeinschaft"

    Aber danach steht : alle Miteigentümer der Gemeinschaft sind einzutragen.

  • Nein, denn ihr selber seid keine WEG oder Bruchteilsgemeinschaft oder sonst etwas. Ihr seid ein Eigentümer der entsprechenden Wohnung und nur für diese gebt ihr die Erklärung ab. Außer der Eingabe der gesamten Grundfläche und eurem Anteil muss nichts eingetragen werden. Jede Wohnung muss über eine eigene Erklärung erfasst werden. Nur wenn das Haus einen Eigentümer hat, der die Wohnungen vermietet (oder verpachtet oder unentgeltlich überlässt) ist für das Haus gesamt eine Erklärung zu machen. Dann sind alle Wohnungen zu erfassen.

  • Hallo! Bei uns gibt es 2 Formulare : 1. Grundsteuererklärung (Hauptvordruck) ,wo ich ich alle Angaben zum Grundstuck eintragen soll. und 2. Anlage Grundstück, wo ich alle Eingaben zur Wohnung eintragen muss. Mit 2. mir ist klar. Aber mit Hauptvordruck? Was soll ich bei "Eigentumsverhältnis" eintragen? Das Haus (Grundstück) gehört zum 9 Eigentümer (9 Wohnungen) und eine - mir und meine Frau (50 zu 50).

    • Offizieller Beitrag

    Was soll ich bei "Eigentumsverhältnis" eintragen? Das Haus (Grundstück) gehört zum 9 Eigentümer (9 Wohnungen) und eine - mir und meine Frau (50 zu 50).

    Hast Du immer noch nicht verstanden, dass jeder Eigentümer für seine wirtschaftliche Einheit (Eigentumswohnung) eine eigene Grundsteuererklärung abzugeben hat?



    Bei uns gibt es 2 Formulare : 1. Grundsteuererklärung (Hauptvordruck) ,wo ich ich alle Angaben zum Grundstuck eintragen soll. und 2. Anlage Grundstück, wo ich alle Eingaben zur Wohnung eintragen muss. Mit 2. mir ist klar. Aber mit Hauptvordruck?

    Deine Buhl Software WISO Grundsteuer fragt Dich nicht nach Vordruck xyz, da werden Angaben abgefragt und dann erledigt die Software das Erforderliche für Dich. Falls es Dir um Hilfe zum Elster-Formular geht, bist Du hier im Forum falsch. Und mit dem zeitgleichen Zensus verwechselst Du es hoffentlich auch nicht.


    eine - mir und meine Frau (50 zu 50).

    Und für dieses Wohneigentum hast Du eben eine Einheitswerterklärung (Grundsteuererklärung) abzugeben und die Ehegatten als Eigentümer anzugeben.


    Zuerst geht es um ganzes Haus ,das gehört zum Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Nach meinem Verständnis das Eigentumsverhältnisse ist "Bruchteilsgemeinschaft". Aber danach steht : alle Miteigentümer der Gemeinschaft sind einzutragen.

    Was sich auf Deine Erklärung, also Deine wirtschaftliche Einheit (ETW) bezieht. Somit Ehemann und Ehefrau, i.d.R. zu je 1/2 Anteil.


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