Umgang Erhaltungsaufwendungen Vermietung und Verpachtung

  • Hallo,


    falls die Frage bereits beantwortet wurde sorry, ich muß mich hier erst zurecht finden. Ich versuche gerade mich auf die erste eigene Steuererklärung vorzubereiten.


    Folgende Konstellation:


    4 Familenhaus, davon 1 Eigentumswohnung selbst bewohnt und 1 Vermietet. Es geht um Erhaltungsaufwendungen am Gemeinschaftseigentum wie Waschküche und Heizraum. In der Regel fallen da lediglich Baumarktquittungen an und Kleinstreparaturen werden durch die Eigentümer selbst durchgeführt. Sehe ich das richtig das in der Anlage V die Summe der anfallenden Kosten durch den Anteilsfaktor aus der Teilungserklärung einzutragen sind? Habe ich für den selbstgenutzten Anteil auch etwas davon? Sind die Quittungen als Kopie zu übermitteln oder reicht die Auflistung die man offensichtlich in der Software als Anhang erfassen kann?


    Wie erfasse ich die Rückzahlung der Nebenkosten? Ziehe ich das dann lediglich von der Gesamtsumme der erfolgten Vorauszahlungen ab und füge einen Beleg der Ruckzahlung hinzu oder macht man das ganz anders?



    Vorab Danke für Rat zur Tat. :thumbup:


    Gruß aus dem Ruhrpott