Differenz anteilige Fläche und Gesamtfläche

  • Auch ich sitze an dieser Grundsteuererklärung. Seit mehreren Stunden versuche ich die Daten für die Fläche des Grundstücks und meine anteilige Fläche in einen Zusammenhang zu bringen. Lt Kaufvertrag beträgt mein Anteil 70,52/1000. Das Grundstück hat eine Größe von 3028qm. Ich kann eingeben, was ich will, es kommt immer die Fehlermeldung, dass „Die Summe der unter dem Reiter „Eigentum und Lage“ angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in qm multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der unter dem Reiter „Grundstück“ angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Ich bin einigermaßen verzweifelt und für jede Hilfe dankbar

    Mit freundlichen Grüßen

  • Humzuppler

    Hat den Titel des Themas von „Knoten im Kopf“ zu „Differenz anteilige Fläche und Gesamtfläche“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Du solltest einmal die Forumssuche zu dieser Fragestellung nutzen, denn da gab es schon reichlich Themen dieses Inhalts. So finden unter ETW oder Eigentumswohnung dazu bestimmt einige Hinweise zur Lösung.


    Ansonsten benötigt man Angaben zum Bundesland und der Art des Objekts. Ggf. dann auch bereinigte Screenshots des Hinweis sowie der betroffenen Eingabemasken.


    Sofern es sich um eine ETW handelt, ein beispielhafte Rechenhilfe:


    Bei den Werten aus Deinen Infos sollten sich 213m² als Miteigentumsanteil an dieser Stelle ergeben.

  • Vielen Dank für Deine Hilfe. Nun bin ich endlich einen Schritt weiter. Allerdings kam jetzt der Hinweis, dass die Berechnung nicht durchgeführt werden konnte. Ich soll es später versuchen.

    LG Jürgen

  • Brandenburg. Es handelt sich um zwei Mehrfamilienhäuser, mit jeweils 7 Wohnungen. Dazu kommen 14 Stellplätze. Haus 2 hat 6 Wohnungen Gesamtwohnfläche 497 qm und eine Wohnung mit 106 qm Wohnfläche. Haus 1, in welchem wir eine Wohnung besitzen hat 6 Wohnungen mit Gesamtwohnfläche 526 qm und eine Wohnung mit 106 qm.

    • Offizieller Beitrag

    Also musst Du für jede Wohnung eine Einheitswerterklärung abgeben.


    Das sind dann doch ganz normale ETW mit Stellplatz, also keine Tiefgaragenstellplätze? Wenn dem so ist, dann kannst Du die Grundstückanteile für beide Anteile eines Objekts, also auf die Wohnung und auf Sondereigentum Stellplatz entfallen, zusammenrechen und als ein Flurstück eintragen. Stellplätze sind bei ETW im Bundesmodell nicht gesondert, was auch mittels Anklicken des Fragezeichens in dem Bereich erläutert wird.


    Das habe ich schon mehrfach dargestellt. Einfach mal unter ETW oder Eigentumswohnung suchen.

  • Da habe ich mich eventuell falsch ausgedrückt. Uns gehört nur eine Wohnung und ein Stellplatz. Mich hat verwirrt, das alle Wohnungen im Haus hinterfragt werden. Der berechnete Grundsteuerwert liegt bei 180000 €. Das hat mich absolut umgehauen.

    Hab trotzdem vielen lieben Dank und bleib bitte gesund.

    • Offizieller Beitrag

    Hab trotzdem vielen lieben Dank und bleib bitte gesund.

    Gerne. Kannst ja mal schreiben, ob es dann jetzt geklappt hat. Wie gesagt zu ETW habe ich reichlich Screenshots zu diversen Alternativen eingestellt.

  • Liebe/er miwe4,

    ich habe nun alles fertig. Nun ergibt sich folgender Wert:

    Grundsteuerwert, abgerundet auf volle 100 € 179.100

    Nach Grundsteuermesszahl: 0,7% und Hebesatz Cottbus 500% komme ich auf 6268,50€ Grundsteuer. Irgendetwas muss ich falsch gemacht haben. Ich bin am verzweifeln. Es wäre ganz toll, wenn Du Dir das Werk mal anschauen könntest. Ich habe es angehangen.

    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es angehangen.

    Habe ich gelöscht. Da sind Deine personenbezogene und andere Daten drin, die niemanden etwas angehen und die man nicht ins Web stellen sollte.

    Warte erst mal die Antwort von miwe4 ab und mache dann ggf. Screenshots von den notwendigen Zahlen (den Rest geschwärzt).

  • Vielen Dank an Billy.


    Leider muss ich jetzt weg.

    Ich habe die Daten rauskopiert. Es handelt sich um zwei Mehrfamilienhäuser mit 14 Eigentumswohnungen unterschiedlicher Größe. 2x über 100m² . Der Rest ist zwischen 60 und 100m².


    Fläche in m² 3.028


    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 70,52

    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner 1.000

    Eigentumsverhältnisse Ehegatten/Lebenspartner

    Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    Zähler 1

    Nenner 14

    Art des Grundstücks Wohnungseigentum

    Angaben zum Grund und Boden

    Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks


    Fläche des Grundstücks in m² 213

    Bodenrichtwert je m² 140,00

    Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert

    Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes

    (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit)

    2004

    Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen


    Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²

    Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis

    unter 100 m²

    1

    mit einer gesamten Wohnfläche in m² 87


    Bis später.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Grundsteuermesszahl: 0,7% und Hebesatz Cottbus 500% komme ich auf 6268,50€ Grundsteuer. Irgendetwas muss ich falsch gemacht haben.

    Ja, Du wendest die für die bisherigen Einheitswerte nach den Wertverhältnissen 01.01.1964 beschlossenen Werte auf die ab dem 01.01.2025 erst maßgeblichen neuen Einheitswerte 01.01.2022 an. Oder hat Deine Gemeinde bezüglich der ab diesem Zeitpunkt anzusetzen Werte schon etwas beschlossen? Unsere hat das nicht. ;)


    Zumindest geplant ist es doch so, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass kein höheres Grundsteueraufkommen als bisher entsteht.

    • Offizieller Beitrag

    Der berechnete Grundsteuerwert liegt bei 180000 €. Das hat mich absolut umgehauen.

    Warum? Das ist der Wert Deines Objektes bzw. Deiner wirtschaftlichen Einheit, der nach den Marktverhältnissen sogar noch höher sein könnte. Nach den Finanzamtsformeln soll ja möglichst kein Objekt überbewertet werden. ;)

  • Ich habe immer noch einen Knoten im Kopf. Gelten die 6268€ Grundsteuer für jeden Eigentümer oder ist das als Gesamtsumme für das Objekt zu sehen? Zum Thema aktueller Hebesatz habe ich das Finanzamt noch mal angeschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Der Einheitswert wird für das Objekt, also die wirtschaftliche Einheit, die unter dieser Steuernummer geführt wird, insgesamt festgesetzt. Was auf die Beteiligten entfällt ergibt sich dann aus deren Miteigentumsanteilen.