Arbeitszimmerkosten für Beteiligungen

  • Hallo,


    meine Frau erzielt EK aus diversen Beteiligungen mit der Rechtsform GbR. Sie nutzt unser Arbeitszimmer für die Verwaltung der Beteiligungen.

    Wo können wir in der eigenen EK Steuererklärung die Kosten für das Arbeitszimmer am besten eingeben und festhalten. In der Anlage V kann man scheinbar nur Kosten für jede einzelne Beteiligung angeben.


    VG

    Alexander Skotz

    • Offizieller Beitrag

    Wo können wir in der eigenen EK Steuererklärung die Kosten für das Arbeitszimmer am besten eingeben und festhalten.

    Die anteiligen Kosten sind auf jede der entsprechenden Beteiligungen gleichmäßig zu verteilen. Es sind also in der Feststellungserklärung aller betroffenen GbRs demgemäße anteilige Sonder-Werbungskosten zu erklären.


    Und das aber auch nur, wenn dieser Raum nahezu ausschließlich in Zusammenhang mit der Erzielung dieser Einkünfte (Verwaltung) genutzt wird. Worüber sich das FA natürlich jederzeit unangekündigt im Rahmen einer Nachschau auch ein Bild machen kann.

  • Hallo,


    da ich leider die Feststellungserklärungen bereits abgegeben habe, kann ich diese wohl nicht mehr ändern, oder? Gibt es eine Möglichkeit irgendwie zentral bzw. stellvertretend in der pers. EK Steuererklärung dies nachzuholen?


    MfG

    Alexander Skotz

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eine Möglichkeit irgendwie zentral bzw. stellvertretend in der pers. EK Steuererklärung dies nachzuholen?

    Nein. Ansonsten bleibt nur der Einspruch und/oder berichtigte Erklärungen.