Buchungssätze zum Privatfahrzeug als Einzelunternehmer

  • Hallo an Euch.
    Ich habe zwei Tage gesessen und versucht mir Infos zusammen zu suchen. Aber final bleibe ich vor der Frage stehen wie die Buchungssätze aussehen.


    Zu meiner Selbständigkeit

    • Gewinnermittlungsart: Einnahmeüberschuss-Rechnung (EÜR) nach EStG § 4 (3)
    • Umsatzsteuerberechnung: IST-Versteuerer = Berechnung nach vereinnahmten Entgelten
    • Verwendeter Kontenrahmen: SKR 03
    • Unternehmensform: Einzelunternehmen

    Istsituation

    • Mein Fahrzeug ist Privatfahrzeug und kann es bleiben da die betriebl. veranl. km unterhalb von 50% bewegen.
    • Mtl. führe ich eine Aufzeichnung der betriebl. veranlassten Fahrten und rechne die km mit 0,30€ ab
    • Tankbelege und alle weiteren Fahrzeugkosten werden vom Firmenkonto bezahlt.

    Frage: Wie buche ich konkret diese Geschäftsvorfälle????


    1. Tankbeleg (und alle Belege die mit der K.pauschale abgegolten werden) per EC-Karte vom Firmenkonto
    S: 1800 "Privatentnahme allgemein" 100,00 € an H: 1200 "Bank" 119,00 €

    S: 1576 "VSt. 19%" 19,00 €

    Buchungstext: Kfz-Tankung


    2. Am Ende des Monats die Summe von 222,00 € der Kilometerpauschale von 0,30 €

    S: 4590 "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge" 222,00 € an H: 1890 "Privateinlage" 222,00 €


    Stimmt das so mit dem 1. und 2. Buchungssatz?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Danke für deine Einschätzung. Das mit den Km war ein Beispiel ;)

    Noch eine Frage zur VSt. im Buchungssatz 1.

    Ich habe einige aussagen gelesen, die nahelegen, dass man die VSt. doch abziehen darf.

    • Tankbelege und alle weiteren Fahrzeugkosten werden vom Firmenkonto bezahlt.

    Rein aus Interesse: Warum läuft das Tanken bei dir über das Firmenkonto, obwohl es dein Privat-Kfz ist?


    Zu 2:

    Ob ein Sammelposten am Ende des Monats korrekt ist, kann ich dir nicht sagen. Ich buche jede Fahrt/Reise einzeln. Aus meiner Sicht lassen sich die Kosten so auch einfach auf den Kunden übertragen.

  • Generell halte ich es so, dass ich alle Kosten die sich irgendwie auf die Selbständigkeit auswirken auch vom Firmenkonto buche. Auch solche, bei denen ich anteilig eine Privatnutzung habe. Das verschafft mir einen besseren Überblick.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe einige aussagen gelesen, die nahelegen, dass man die VSt. doch abziehen darf.

    Aber nicht in vollem Umfang, so wie Du es gebucht hast. Da solltest Du nochmals nachlesen oder diesbezüglich eine eigehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.


    Im Übrigen lässt sich die Thematik insoweit auch softwareübergreifend mittels der erweiterten Forumssuche beantworten.

  • Ich habe einige aussagen gelesen, die nahelegen, dass man die VSt. doch abziehen darf.

    es handelt sich um eine Pauschale da ist u.a. auch die Kfz-Steuer/Versicherung enthalten und wird nicht extra aufgeführt.

    Wenn die tatsächlichen Kosten (nur mit Fahrtenbuch möglich) geltend gemacht würden dann ja.

    Aaaaber siehe oben Betriebs/Privatvermögen

  • Für das Fahrzeug muss ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden. Die Geschäftsfahrten sind mit 30cent je Kilometer abgegolten, die VSt von den Tankbelegen kannst nicht ziehen, da die Geschäftsfahrten mit der Pauschale vollständig abgedeckt sind und für die privaten gibts nix.


    1. Privatentnahme fürs Tanken ist der volle Bruttobetrag, VSt nicht abziehbar

    2. so buche ich das auch, die Fahrten sind aber eigentlich zeitnah zu buchen

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die tatsächlichen Kosten (nur mit Fahrtenbuch möglich) geltend gemacht würden dann ja.

    Nein das ist etwas anders bzw. nennt sich anders. Das haben damals das Häschen und ich z.B. zur Software WISO Mein Büro ausführlich ausdiskutiert und beschrieben. ;)



    er hat ja die Tank-Kosten welche er mit Geschäftskarte bezahlt hat als Privatentnahme 1800 gebucht

    S: 1576 "VSt. 19%" 19,00 €

    1. Privatentnahme fürs Tanken ist der volle Bruttobetrag, VSt nicht abziehbar

    Ihr solltet alle einmal unter dem Begriff "gewillkürte Schätzung" in diesem Zusammenhang zur Vorsteuer nachlesen. ;)

  • Nein das ist etwas anders

    finde ich nicht.

    aus bekannter, jedoch hier nicht gerne gesehener Quelle.

    Zitat

    Tatsächliche Kfz-Kosten geltend machen

    Je nach Fahrzeugart und damit verbundenen Ausgaben für Ihr Auto kann es sich lohnen, statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Dafür müssen Sie alle Belege der laufenden Kfz-Kosten des Privatwagens über das ganze Jahr sammeln. Außerdem müssen Sie den Anteil nachweisen, zu dem das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Am Jahresende rechnen Sie die Gesamtkosten auf die gefahrene Jahresleistung um und können die anteiligen Kfz-Kosten betrieblich berücksichtigen. Entscheidend ist, dass die Kosten nachgewiesen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, zu viele Grundsteuerfälle eingegeben. :sleeping:


    Gemeint habe ich die sachgerechte Schätzung der Vorsteuer in diesem Zusammenhang und die bezieht sich nur auf Zwecke der USt (USt-VA + USt-JE).

  • eigentlich zeitnah

    ich liebe beide Worte :D

    für Zeitnah kann man im Geschäftsalltag 30 Tage ansetzen, wenn keine Fristsetzung erfolgte

    zeitnah heist nach der Fahrt tagesaktuell, dass man nicht wochenlang wartet bis man das Fahrtenbuch ausfüllt und dann nicht mehr alle Fakten kennt. Da ich ein elektronisches GPS Fahrtenbuch benutze das alle Fahrdaten unmittelbar aufzeichnet, traue ich mich die Abrechnung nur monatlich zu machen.

    Das FA hat auch schonmal die Nachweise angefordert und einen Stapel Papier bekommen, danach waren sie wohl zufrieden und haben nicht gemeckert