Moin,
bei meinem zweiten Praxisfall habe ich auch mal eine Frage: und zwar wurde im April 2022 ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Abgabepflichtig ist ja der alte Eigentümer (zum 01.01.), aber wer wird unter 2.1 Eigentum und Eigentümer als Eigentümer eingetragen: der aktuelle (neue) Eigentümer?
Gruß
Billy