Riester - Muss man die Altersvorsorgezulage/Kinderzulage nehmen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen Steuerbescheid mit einer Differenz zurück bekommen. Nach längerem schauen ist mir aufgefallen, dass das FA auf Grund meines Riestervertrages bei meinem statt nur 175€ Zulage insgesamt 300€ mehr (also 475€) Zulage "gewährt" hat, wodurch natürlich unsere Erstattung gemindert wurde.

    Die 300€ sind dadurch begründet, dass wir seit letztem Jahr ein Kind haben (Kinderzulage).


    Ich (Ehemann) habe einen aktiven Riestervertrag. (Unmittelbar begünstigt, über 4% zum Vorjahresbrutto als Beträge eingezahlt)

    Meine Ehefrau hat keinen (bzw. einen pausierten) Riestervertrag in der Steuererklärung angegeben. Meine Frau bekommt aber das Kindergeld.

    Wir haben gemeinsame Veranlagung gewählt.


    Differenz:

    Ursache: Im WISO Steuer-Sparbuch hatte ich ursprünglich keine Kinderzulage auf meinen Riestervertrag angegeben.

    Lösung: Wenn ich die Kinderzulage nun angebe (Riester-Vertrag -> Kinderzulage -> 1 Kind nach 31.12.2007 -> 1 Kind übertragen) komme ich auf den vom FA berechneten Erstattungsbetrag


    Nun war meine Überlegung:

    - Entweder ich beantrage beim Anbieter die Kinderzulage auf meinen Riestervertrag zu schreiben. (Da brauch ich wohl auch noch ein Einverständnis meiner Frau)

    - Oder ich widerspreche den Bescheid und gebe beim FA an, dass ich die Kinderzulage nicht einberechnet haben möchte (um jetzt die Auszahlung zu bekommen, statt später, wenn der Vertrag sein Ende erreicht hat)*


    Nun meine Frage:

    *Letzteres hatte ich schon telefonisch beim FA-Mitarbeiter nachgefragt und dieser meinte das geht nicht. Leider kenne ich den genauen Wortlaut und den Paragraph nicht mehr, aber so wie ich es verstanden habe ist es beim FA unabhängig, ob ich die Zulage beim Anbieter einreiche oder nicht, sie wird trotzdem mit einberechnet.

    Kann die Aussage vom FA jemand bestätigen, dass ich es mir nicht aussuchen kann und die Kinderzulage immer einberechnet wird?

    (Da ich dazu noch eine andere Meinung gehört habe, die meint, dass das FA mir das nicht einfach zuteilen kann.)



    Vielen Dank






    Im Forum habe ich leider nichts konkretes zu meiner Frage gefunden (oder nicht rauslesen können)


  • Nun meine Frage:

    *Letzteres hatte ich schon telefonisch beim FA-Mitarbeiter nachgefragt und dieser meinte das geht nicht. Leider kenne ich den genauen Wortlaut und den Paragraph nicht mehr, aber so wie ich es verstanden habe ist es beim FA unabhängig, ob ich die Zulage beim Anbieter einreiche oder nicht, sie wird trotzdem mit einberechnet.

    Kann die Aussage vom FA jemand bestätigen, dass ich es mir nicht aussuchen kann und die Kinderzulage immer einberechnet wird?

    (Da ich dazu noch eine andere Meinung gehört habe, die meint, dass das FA mir das nicht einfach zuteilen kann.)


    Das Finanzamt teilt keine Kinderzulage zu, das macht die ZfA nach Antrag, den man über den Anbieter einreichen muss. Allerdings ist korrekt, dass das Finanzamt bei der Günstigerprüfung eine zustehende Kinderzulage mit anrechnen muss. Das ist schon darin begründet, dass der Zulagenantrag nach Rechtskraft des Steuerbescheids gestellt werden kann.


    Du musst die Kinderzulage nicht beantragen, die zusätzliche Steuerermäßigung erhältst du aber nur unter Anrechnung dieser Kinderzulage. Insofern wäre es rational die Kinderzulage zu beantragen.


    Viele Grüße

    Rautka

  • Außerdem ist in der Regel die Zulage günstiger, da direkt ausgezahlt und nicht nur in Höhe des Grenzsteuersatzes steuermindernd.