Krankentagegeld für die Betreuung eines Kindes während der Corona-Lockdowns

  • Ich habe Krankentagegeld für die Betreuung eines Kindes während der Lockdowns bekommen. Wo muss ich das mit angeben?


    Ich habe bereits ein wenig rumprobiert. Allgemeine Ausgaben -> Kranken- und Pflegeversicherung -> "Gab es Erstattungen von der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung?" -> ja


    Merkwürdig ist das jeder Eintrag mächtig die Erstattung gedrückt hat. Insgesamt 512€ haben fast 200€ ausgemacht, ist das normal? Theoretisch ist das Krankentagegeld doch steuerfrei und nur wie alle Lohnersatzleistungen bei der Progression berücksichtigt werden. Da kann ich mir doch kaum vorstellen das jeder kleinere Eintrag sagen wir mal 70€ x 8 deutlich an der Erstattung zu sehen sind.

  • Ich würde dir dringend raten, Gebrauch zu machen vom Abruf der Daten über Elster. Dort bekommst du solche Dinge direkt in die richtigen Felder eingetragen, da dies alles meldepflichtige Vorgänge sind (was ich bislang an Fragen von dir gelesen habe). Ist recht praktisch. Dauert zwar eine Weile, bis der Freischaltcode kommt, aber es dürfte sich bei dir lohnen.