ETW mit zwei Tiefgaragenstellplätzen

  • Hallo zusammen,


    ich tue mich gerade noch etwas schwer bei meiner Grundsteuererklärung. Wir besitzen eine Eigentumswohnung. Zusätzlich haben wir noch zwei Tiefgaragenstellplätze die jeweils zu den beiden Nachbargemeinschaften gehörten. Ich habe für die Wohnung und die TG Stellplätze insgesamt drei Grundbuchauszüge. Muss ich für alle drei eine Grundsteuererklärung machen oder nur eine und alle drei Grundbuchauszüge darin eingeben?


    Zusätzliche Frage. Die drei Einheiten gehören jeweils zur Hälfte mir und zur Hälfte meiner Frau. Reicht eine Erklärung für uns beide?


    Würde mich über Aufklärung freuen!

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzliche Frage. Die drei Einheiten gehören jeweils zur Hälfte mir und zur Hälfte meiner Frau. Reicht eine Erklärung für uns beide?

    Das wird doch in dem ersten Teil mit den Grundangaben abgefragt. Da wird nach Grundstücksgemeinschaften gefragt und im weiteren Verlauf nach dem Eigentum von z.B. Ehegatten.


    Was wie zu erklären ist, hängt auch vom Bundesland und dem dortigen Modell ab. Ggf. sind Tiefgaragenplätze in jedem Fall als solche zu erklären. Ob die Grundbucheinträge einzeln einzutragen sind oder zusammengefasst werden können, hängt dann eben vom Sachverhalt ab.


    Vielleicht auch einmal die Forumssuche zu Begriffen wie Gemeinschaft oder Eigentumswohnung bzw. ETW nutzen.

  • Das ist wohl sehr unterschiedlich mit den Tiefgaragenplätzen. Bei uns stehen diese im Grundsteuerbescheid zusammen mit dem Grundstück, obwohl auf einem anderen Flurstück (sind zusammengefasst). Daher habe ich auch ohne Probleme diese als Einheit gesehen und zusammen aufgeführt. Die Tiefgaragen sind übrigens auch eine "WEG" (da insgesamt 27 Eigentümer). Wir sind in Bayern - hier ist wohl einiges anders.