Berechnung des Arbeitszimmers

  • Hallo,

    ich bin Lehrer und habe mit dem Steuersparbuch meine Einkommenssteuer gemacht. Nach der Einreichung erbat das Finanzamt die Zusendung der Berechnung für die Kosten des Arbeitszimmers. Ich habe alle in der Steuererklärung berechneten Kosten an das Finanzamt geschickt. Dies sind:


    - "Weiteren Kosten" (Jahresrechnungen für Müll, Strom, Gas, Grundsteuer, Hausratversicherung, usw.) in Kopie

    - die Mitteilung der Bank über die gezahlten Zinsen für den Hauskredit im Jahr 2021

    - eine Kopie des Bauantrags, auf dem Zimmer des Hauses auf zwei Seiten mit m² aufgelistet sind, das Arbeitszimmer habe ich farblich markiert


    Nun hat das Finanzamt mir meine Lohnsteuerjahresbescheinigung geschickt, das Arbeitszimmer wurde mit 0 EUR Erstattung berechnet. Als Begründung steht in der Anmerkung:

    "Ein Ansatz der als Werbungskosten geltend gemachten Kosten für für das Arbeitszimmer konnte nicht erfolgen. Mit Schreiben vom 12.08. wurde eine Berechnung des Arbeitszimmers erbeten. Mit Schreiben vom 14.08. wurde zwar diverse Rechnungen, jedoch keine Berechnung der Aufwendungen übersandt."


    Kann mir jemand sagen, was dem Finanzamt da fehlt? Reicht die Auflistung der Zimmer des Bauantrags evtl. nicht, und ich soll stattdessen eine Zeichnung abgeben? Ich werde Einspruch einreichen, und möchte die benötigte "Berechnung" nachreichen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „was ist die "Vorlage einer Berechnung des Arbeitszimmers"“ zu „Berechnung des Arbeitszimmers“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Mit Schreiben vom 14.08. wurde ..... keine Berechnung der Aufwendungen übersandt.

    Ich werde .... die benötigte "Berechnung" nachreichen.

    Und eine Wohn-/Nutzflächenberechnung sollte auch nicht schaden.

  • Eine "Berechnung" fordert Rechenschritte, die allein durch Übersendung von Lageplänen etc. nicht erfolgen.

    Du musst exakt nachweisen: Höhe der einzelnen Kosten (Ausgaben insgesamt), dann über den Flächenschlüssel aufteilen auf Arbeitszimmer und Rest. Danach noch der Vergleich, ob die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers höher als 1.250 Euro sind oder nicht.

    Natürlich benötigt das Finanzamt auch den Wohnungsplan (zur Prüfung der Flächenangaben und der für Wohnzwecken verbliebenen Räumlichkeiten), aber Höhe der einzelnen Aufwendungen (also Kosten für Heizung, Strom, ........ einzeln) und danach die Aufteilung muss von dir kommen.