Personalkosten bei WISO Steuer-Sparbuch

  • Moin,


    irgendwie bin ich lange nicht auf dieses Forum gestoßen, trotz google Suche. Endlich habe ich etwas zu WISO gefunden :)


    Ich hätte eine Frage zum Steuer-Sparbuch, eigentlich in dem Fall doch etwas allgemeiner:

    Den Punkt, wo ich Personalkosten eintragen kann (Mini Jobber und Lohnnebenkosten), habe ich gefunden. Jedoch fragt WISO hier nach der Steuer (0%, 16%, 19%...)

    Laut meinen Steuerberater soll ich da 2 % eintragen. Die kennen sich gut aus, können mit leider nie helfen was WISO betrifft, wenn ich irgendwo einen Punkt suche.


    Stimmt das mit den 2%?

    Gilt das auch für die Lohnnebenkosten mit den 2%?

    Die 2% lassen sich hier nämlich garnicht auswählen unter der EüR-->Betriebsausgaben-->Personalkosten


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Bobby

  • Jedoch fragt WISO hier nach der Steuer (0%, 16%, 19%...)

    das sind Steuersätze Umsatzsteuer/Vorsteuer betreffend. Hat nichts mit der Minijobpauschale zu tun.


    Stimmt das mit den 2%?

    für die Lohnsteuer, ja.

    aber es werden auch Renten 15% u. 13% Krankenversicherung fällig

    am besten einmal bei Minijob-Zentrale-de nachlesen

    Die 2% lassen sich hier nämlich garnicht auswählen unter der EüR-->Betriebsausgaben-->Personalkosten

    dann machst Du wahrscheinlich Deine EÜR im EStE.-Modul und nicht im sep. EÜR-Modul.

  • Die EüR mache ich grundsätzlich in einer Exceltabelle.

    Aber Personalkosten, da die dieses Jahr neu hinzu kommen, trage ich dann einfach seperat in WISO ein, das ist ja nicht viel.


    Die ganzen Nebenkosten gehen ja direkt an die Knappschaft Bahn-See, diese würde ich angeben und welchen Steuersatz bei WISO Personalkosten eintragen? Ich würde in das Feld diese Lohnnebenkosten eintragen mit 0% an der Stelle?!

    Genau wie die 450€ Gehalt oder?!


    Beides ist ja nicht Vorsteuer Abzugsfähig, als Beispiel mal ausgefüllt:

  • und welchen Steuersatz bei WISO Personalkosten eintragen?

    Beides ist ja nicht Vorsteuer Abzugsfähig, als Beispiel mal ausgefüllt:

    es gibt keinen (Vor-) steuersatz bei Personalkosten. (Minijobber)

    Die 30% Pauschale, siehe mein Beitrag oben musst Du selbst an die Minijobzentrale melden und sind abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Wie Du das in Excel-tabellen umsetzt ist Deine Sache.

    Ich nutze dafür eine GobD-konforme Software.

    Worüber Du Dich auch einmal informieren solltest. Excel-Tabellen sind es mit Sicherheit nicht. Ist aber ein anderes Thema.

  • Ich nutze dafür eine GobD-konforme Software.

    Worüber Du Dich auch einmal informieren solltest. Excel-Tabellen sind es mit Sicherheit nicht. Ist aber ein anderes Thema.

    Ist aber für EÜ-Rechner grundsätzlich erlaubt! Er muss nur die Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen - wie, ist nirgends vorgegeben. Selbst handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Excel-Tabelle ist eine von mehreren Möglichkeiten. Auch die (erstmalige) Aufnahme in der Erklärung wie oben aufgezeigt, reicht aus.

    Einzig die Belege müssen so aufbewahrt werden, dass sie einfach und schnell den Aufzeichnungen zugeordnet werden können.

    Die Eintragungen in der Tabelle sind damit ausreichend und richtig - die Meldungen an die Knappschaft sind eine andere Baustelle.

  • Ist aber für EÜ-Rechner grundsätzlich erlaubt!

    keine Frage, ist erlaubt.

    Du kannst Deine EÜR sogar mit einem Abakus errechnen und in eine Schiefertafel ritzen solange Du die GoB / GoBD und Aufbewahrungsfristen beachtest.

    Und wenn Du einen Computer dafür verwendest, gilt für Dich dann die GDPdU.

    Aber wie geschrieben: Anderes Thema.

    Dass mit den 2% welche der StBer. erwähnt hat, nicht anrechenbare Vorsteuer gemeint ist, wurde ja geklärt.

  • Die GoBD gelten nur eingeschränkt, die GoB auch, da keine Buchführung erfolg! Und die GdPdU greift auch nicht mangels Buchführung. Nurwenn man greiwillig Bücher führt wie du, greifen die Regelungen.

  • Ja - denn HGB gilt nur für Kaufleute, nicht für EÜ-Ersteller und die AO schreibt nur von Buchführungspflichtigen. Ein EÜ-Ersteller ist aber nicht buchführungspflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Laut meinen Steuerberater soll ich da 2 % eintragen. Die kennen sich gut aus, können mit leider nie helfen was WISO betrifft, wenn ich irgendwo einen Punkt suche.

    Wenn es da beim steuerlichen Verständnis schon hakt, würde ich mir überlegen, es doch vielleicht alles beim Steuerberater zu lassen.


    Und wenn Du es schon nach den Tipps des Beraters machen möchtest, dann mache es ein oder zwei Jahre parallel zu dessen Arbeit und lerne dabei. Vor allem nutze dann aber auch das richtige EÜR-Modul des Sparbuchs, weil sich das Ergebnis dann sicherlich besser mit dessen Arbeit vergleichen lässt.

  • Seid ihr Steuerberater? Komplizierte Antworten auf einfache Fragen bekomme ich da auch immer, nichts für ungut😁

    Nebenkosten sind angemeldet und werden gezahlt, ganz klar. Frage war ja nur, daher das Bild als Beispiel, ob die beiden Einträge so richtig sind oder nicht?


    Wenn ich alles zum STB abgebe, dann bräuchte ja dieses Forum niemand oder?!🤔


    Wenn ich hier unpassend schreibe, verweist mich gerne auf ein Anfänger thread oder noob Forum 😁


    Nicht falsch verstehen, bin dankbar für jede Antwort, nur manchmal helfen dumme Antworten auf dumme Fragen, 🤣

  • Die Eintragungen in der Tabelle sind damit ausreichend und richtig - die Meldungen an die Knappschaft sind eine andere Baustelle.

    was ist daran nun unpassend oder kompliziert geantwortet? Die Frage zum Steuersatz ist vom Berater geklärt, du hast nur falsch verstanden, die 2% sind die pauschale Lohnsteuer, die du zusammen mit den Sozialabgaben an die Knappschaft abführst und für dich in den Betriebsausgaben steht.

  • Ich kann dort (siehe Screenshot) keine 2% auswählen😔

    Somit würde der Eintrag richtig stehen, das sind meine netto Ausgaben?


    Achso, du meintest meine Tabelle, dann habe ich das völlig überlesen, muss mich entschuldigen und bedanken✌️😁