Korrektureingabe "Ausgleich durch Verrechnung"

  • Hallo allerseits,


    zwischen meinem Steuerbescheid und Programmberechnung ist bei mir nur in einem Punkt

    "Ausgleich durch Verrechnung" zu Abweichung gekommen.

    Meine Frage lautet: Wo kann ich die Korrektur im Programm vornehmen?

    Im Programm selber kann ich beim Vergleich nicht wie angefordert das relevante Abweichung anklicken und dagegen Anspruch einlegen. Keine Ahnung wieso? Wie auch eine Korrektur in der Streuerklärung vorzunehmen.

    Beim Fertigstellung bekomme ich den Hinweis „Nichts geändert“ (sehe Bilder)


    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Im Programm selber kann ich beim Vergleich nicht wie angefordert das relevante Abweichung anklicken und dagegen Anspruch einlegen.

    Es gibt da keine Abweichung. Die festgesetzte ESt wurde offensichtlich doch antragsgemäß ermittelt. Und bei etwaigen Fehlern in der Steuerabrechnung würde auch kein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid helfen, da dies voneinander unabhängige Verwaltungsakte sind (zusammengefasster Verwaltungsakt). Die Steuerabrechnung kann auch immer unabhängig von etwaigen Rechtsbehelfsfristen korrigiert werden.


    Also schauen, was womit verrechnet wurde und warum. I.d.R. Kirchensteuer, SolZ etc. . Steht aber immer schwarz auf weiß in der Abrechnung.

  • Danke für so schnelle Antwort.

    Heute habe ich mir noch einmal mein Bescheid angeschaut und habe ein Hinweis zu der Verrechnung gefunden. Es steht dort: „Aufrechnung mit Einkommensteuer 2020“.

    Trotzdem weiß ich immer noch nicht wo die die Korrektur im Programm eingeben kann.

    Wäre sehr dankbar für ein Hinweis.


    Schönen Sonntag noch und an alle und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem weiß ich immer noch nicht wo die die Korrektur im Programm eingeben kann.

    Nirgends. Warum auch? Dein Bescheid bzw. die Steuerfestsetzung ist o.k. und ohne Abweichung erklärungsgemäß seitens des Finanzamts übernommen worden.