Fehler in der Eingabe bei Wohnfläche bei Neubau Fertigstellung 2022

  • Hallo Zusammen,


    wenn ich bei der Zusammenfassung "Prüfen" sage erhalte ich drei Fehlermeldungen. Ich bin hier etwas ratlos...


    1) Grundstück / Wohngrundstück

    Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Bewertungsstichtag) getätigt. Das angegebene Baujahr des Gebäudes mit der laufenden Nummer 1 muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen.


    Das Haus ist erst 2022 fertig worden und wir sind erst 2022 eingezogen. Wo ist denn der Bewertungsstichtag bzw. wie bekomme ich diesen Fehler weg?


    2) Beim Gebäude mit der laufenden Nummer 1 müssen bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² die Anzahl der Wohnungen und die gesamte Wohnfläche in m² gemeinsam erklärt werden.


    3) Beim Gebäude mit der laufenden Nummer 1 müssen bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr die Anzahl der Wohnungen und die gesamte Wohnfläche in m² gemeinsam erklärt werden.


    Also, es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus mit 123m² Gesamtfläche, inkl. HWR, Bäder, Küche etc.

    Also bei 2) hatte ich zunächst 0 eingegeben, da wir keine Wohnung mit <60m² darin haben, ebenso bei 3). Dann habe ich unter 2) die ganzen Räume (Schlaf, Kinder, Wohn, Flur) angegeben mit 5 und 95 m², bei >60m² habe ich 0 angegeben.


    Wie muss ich es denn richtig eintragen, damit ich keine Fehler mehr bekomme. Die HIFE ist dieses Mal richtig schlecht! Da hat buhl nicht wirklich gut gearbeitet. Das kenne ich von anderen Buhl-Programmen besser!


    Viele Grüße

    Wulf

  • Zum 1.1.2022 gab es doch noch kein bebautes Grundstück! (Es war im Zustand der Bebauung) - also unbebautes Grundstück ohne Wohnflächenangaben. Der Rest erfolgt dann im Rahmen von Flächen- und Betragsfortschreibung zu einem späteren Zeitpunkt.

    Maßgeblich sind allein die Verhältnisse am 1.1.2022

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem geschilderten Sachverhalt liegt doch auf den 01.01.2022 noch ein unbebautes Grundstück vor.


    Nach Fertigstellung wird dann auf den 01.01.2023 eine Wert- und Artfortschreibung erfolgen, für die natürlich auf diesen Stichtag ebenfalls eine Feststellungserklärung abzugeben ist..

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Fehler in der Eingabe bei Wohnfläche“ zu „Fehler in der Eingabe bei Wohnfläche bei Neubau Fertigstellung 2022“ geändert.
  • Du hast schon bei den Stammdaten einen Fehler gemacht - es ist ein unbebautes Grundstück zum 1.1.2022. Da wird wohl nur eine neue Erklärung helfen.

    • Offizieller Beitrag

    nirendswo eine "0" eingeben, das fuehrt bei diesem Programm immer zu einer Fehlermeldung.

    Das hat mit dem eigentlichen Problem des/r @wuschl68 rein gar nichts zu tun. Diese Fragen stellen sich letztlich zum 01.01.2022 gar nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast schon bei den Stammdaten einen Fehler gemacht - es ist ein unbebautes Grundstück zum 1.1.2022. Da wird wohl nur eine neue Erklärung helfen.

    Du diskutierst mit dem Falschen. @wuschl68 hat sich noch gar nicht wieder geäußert. ;)

  • Hallo Leute,

    danke für die Tipps und Hinweise. In der Tat scheine ich überlesen zu haben, dass der Stichtag der 01.01.2022 ist. Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück in der Tat noch nicht bebaut. Ich habe also alles nochmal eingegeben als unbebautes Grundstück und bin nun bereit zum Versand...


    Viele Grüße

    Wulf

  • Hallo, wir haben 2021 begonnen auf unserem eigenem Grundstück (gekauft Ende 2020) ein neues Einfamilienhaus errichten zu lassen, was im März diesen Jahres übergeben wurde. In der Anlage GW2 muß der Stichtag vor dem 01.01.2022 liegen. Bedeutet das für mich, dass ich "unbebautes Grundstück" angeben muß, weil das bisherige Ausfüllen mit "Einfamilienhaus" die Prüfung der Eingaben immer wegen des Stichtages fehlerhaft sind, d.h. eine Abgabe nicht möglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bedeutet das für mich, ... .

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  • Bei dem geschilderten Sachverhalt liegt doch auf den 01.01.2022 noch ein unbebautes Grundstück vor.


    Nach Fertigstellung wird dann auf den 01.01.2023 eine Wert- und Artfortschreibung erfolgen, für die natürlich auf diesen Stichtag ebenfalls eine Feststellungserklärung abzugeben ist..


    Hallo,

    wie wird diese Wertfortschreibung erfolgen?

    Muss ich dies in die Wege leiten oder kommt das Finanzamt auf mich zu?

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich dies in die Wege leiten oder kommt das Finanzamt auf mich zu?

    I.d.R. kommt eine Aufforderung, nachdem das FA Kenntnis von gewissen Sachverhalten bekommen hat. Hast Du selber Veränderungen durchgeführt musst Du es ggf. dem FA anzeigen.