Buchung Hausgeld und Rücklagen

  • Hallo,


    Ich bin blutiger Anfänger und benötige einmal Hilfe:

    Die WEG besteht aus sechs Eigentümern und jeder Eigentümer muss monatlich 500 € Hausgeld zzgl. 50 € in die Instandhaltungsrücklage überweisen.

    Muss ich für die korrekte Buchführung für jeden Eigentümer auch immer eine Forderung anlegen oder reicht es die Überweisung auf das entsprechende Konto zu buchen?

    Wie verhält es sich, wenn ein Eigentümer im letzten Monat des Abrechnungszeitraums kein Hausgeld überwiesen hat?


    Vorab vielen Dank

  • Ach ja, und noch eine Frage: kann ich die Hausgeld Zahlungen sofort Eingang auf das Bankkonto buchen oder muss ich immer erst alles aufs Verrechnungskonto buchen?

    Gleiches gilt natürlich auch für die Ausgaben. Kann ich die auch direkt vom Bankkonto abbuchen oder muss ich auch hier immer auf das Verrechnungskonto zwischen buchen?

  • Servus GanzNeuerVerwalter,

    das ist relativ simpel. Du erhälst eine Überweisung i. H. v. 550€.

    500€ buchst du auf das Konto Hausgeldvorschüsse und 50€ auf das Konto Rücklagenvorschüsse. Das kannst du direkt vornehmen, ohne ein Verrechnungskonto nutzen zu müssen. Über den Rücklagenassistenten muss du nun noch die 50€ der Rücklage zuführen.

    Sofern ein Eigentümer weniger als das SOLL beim Hausgeld zahlt, wird das entsprechend mit der Hausgeldabrechnung ausgeglichen. Wahrscheinlich erwartet ihn dann eine entsprechende Nachforderung.

    Beste Grüße

  • Danke. Dann muss ich aber doch die 500,-- von "Hausgeldvorschüsse" auf das Bankkonto buchen und die 50,-- Euro von "Rücklagenvorschüsse" auf das Bankkonto für die Instandhaltungsrücklage buchen oder?

    Falls dem so ist, buche ich das dann am Jahresende in einer Summe um oder jeden Monat?

  • Nein, da musst du nichts mehr auf das Bankkonto buchen. Du legst die Einnahme an und gibst dort auch an, welches Konto das betrifft. Damit ist die Buchung erledigt. Sofern du monatlich die Zahlungen erhälst, solltest du die auch monatlich erfassen/buchen, da du andernfalls keine ordentliche "Buchführung" hast.