Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn versandtfertig, müsste eine Abgabe gehen.

    Es geht eben nicht immer. ;)


    Oder will das FA eh nur meine Eingaben haben und berechnet selbst, sodass die Berechnung in der Software lediglich für mich als Info dient ?

    Natürlich. Wie eben bei jeder Steuersoftware auch. Aber man könnte ja auch einmal beim FA und seinem Elster-Beauftragten anrufen, ob da insoweit etwas bekannt ist. Wenn man die Antwort dann im Forum postet, dann wissen andere Nutzer auch, was dahinter steckt.

  • Natürlich. Wie eben bei jeder Steuersoftware auch. Aber man könnte ja auch einmal beim FA und seinem Elster-Beauftragten anrufen, ob da insoweit etwas bekannt ist. Wenn man die Antwort dann im Forum postet, dann wissen andere Nutzer auch, was dahinter steckt.

    Gut, dann habe ich das eben mal so gemacht.


    Die Dame am Telefon sagte mir, dass ich einfach die Steuererklärung absenden solle und damit alles erledigt sei. Diese Info wird quasi durch die Software im letzten Tab "So geht's weiter" bestätigt .


    Danke für eure Beiträge und ich hoffe jemand anderes aus Hessen wird hier fündig und kann auch was mit den Infos anfangen!


    Viele Grüße

    km89

  • Also bei meiner Steuerklärung ist der Startbutton trotz verweigerter Berechnung erreichbar, aber dafür bleibt der Versand mit einem leeren Bildschirm hängen.


    Gibt einen offiziellen Support von Buhl ?

    Bei den Programmen im Supportformular ist die Grundsteuer nicht zu finden, in der Liste der Hotline- Nummern fehlt die Grundsteuer auch, und Anfragen in einer falschen Warteschlange bleiben unbeantwortet.


    Schade ..

    • Offizieller Beitrag

    Gibt einen offiziellen Support von Buhl ?

    Bei den Programmen im Supportformular ist die Grundsteuer nicht zu finden,

    Dann geht man halt auf "Frage an den Support zu einem anderen Produkt", gibt da Grundsteuer ein und wählt in der folgenden Maske aus, was halbwegs passt (habe "steuer:Web" genommen) und schreibt in den Titel, daß es sich um "Grundsteuererklärung" handelt. Habe ich so gemacht.

  • Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer, kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld


    Was soll mir das sagen??`Oktober ist nicht weit entfernt.

    Das soll Dir sagen, dass das verkaufte Programm noch nicht fertig programmiert ist.

    Diesen Hinweis bekomme ich in NRW bei Land- und Forstwirtschaft und bei gemischt genutzten Grundstücken.

    Ich habe den Support angeschrieben und nachgefragt, wann das Programm endlich voll nutzbar ist.

  • Guten Morgen,


    was könnten die Gründe für folgende Fehlermeldung sein?


    Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer, kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld

    Der Grundsteuerwert ist nach amtlichen Vorschriften zu ermitteln und ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025.


    Mit freundlichen Grüßen

    VF

  • was könnten die Gründe für folgende Fehlermeldung sein?

    Das ist ein lapidares Hinweis, daß das Programm in diesen Fällen den Grundsteuerwert noch nicht berechnen kann.

    Das ist ja gerade die Krux. Da wird für relativ viel Geld ein unfertiges Programm auf dem Markt geworfen, das nicht das leistet, was es leisten soll.

    Mehrere Anfragen beim Support sind noch immer unbeantwortet.

    Wenn ich etwas erfahre, melde ich mich hier.

    • Offizieller Beitrag

    Da wird für relativ viel Geld ein unfertiges Programm auf dem Markt geworfen, das nicht das leistet, was es leisten soll.

    Wer sagt denn, dass da nicht vielleicht seitens der Verwaltung noch ein paar Grundlagen Fehler? Warum immer so vorschnell und ohne Kenntnisse urteilen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja gerade die Krux. Da wird für relativ viel Geld ein unfertiges Programm auf dem Markt geworfen, das nicht das leistet, was es leisten soll.

    An der Stelle kann es das nicht leisten, wenn die Bundesländer die für die Implementierung der Berechnung notwendigen Informationen noch nicht geliefert haben. Oder hast Du Informationen, die dem widersprechen?

    Und wir reden in diesem Thread nur über die Berechnung!

  • Da wird für relativ viel Geld ein unfertiges Programm auf dem Markt geworfen, das nicht das leistet, was es leisten soll.

    Wer sagt denn, dass da nicht vielleicht seitens der Verwaltung noch ein paar Grundlagen Fehler? Warum immer so vorschnell und ohne Kenntnisse urteilen?

    Du meinst, zu der eindeutigen Regelung in § 259 BewG müsste die Finanzverwaltung noch etwas sagen, wie das Gesetz umzusetzen ist?

    Von wegen keine Vorkenntnisse.

    Ich erwarte von einem Programm, dass es fertig ist, wenn es auf den Markt kommt.

    Andernfalls hätte ich ja gleich Elster nehmen können.


    Übrigens: Das Programm vom Haufeverlag berechnet alles. Haben die einen besseren Draht zum Ministerium oder "nur" ein besseres Team?

  • Das ist ja gerade die Krux. Da wird für relativ viel Geld ein unfertiges Programm auf dem Markt geworfen, das nicht das leistet, was es leisten soll.

    An der Stelle kann es das nicht leisten, wenn die Bundesländer die für die Implementierung der Berechnung notwendigen Informationen noch nicht geliefert haben. Oder hast Du Informationen, die dem widersprechen?

    Und wir reden in diesem Thread nur über die Berechnung!

    Hast Du Informationen, dass da tatsächlich noch Informationen fehlen?

    Der Support schweigt sich da aus indem er nicht antwortet.


    Und was heißt hier "nur über die Berechnung"?

    Genau das ist der Knackpunkt, das Programm zu kaufen.

    Sonst hätte man ja gleich Elster nehmen können als Ausfüllhilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Informationen, dass da tatsächlich noch Informationen fehlen?

    Nein. Ich habe aber auch keine Informationen darüber, daß dem nicht so ist. Deshalb habe ich auch keinen Grund, dem zu mistrauen.

    Und was heißt hier "nur über die Berechnung"?

    Genau das ist der Knackpunkt, das Programm zu kaufen.

    Sonst hätte man ja gleich Elster nehmen können als Ausfüllhilfe.

    Zum letzten mal. Schaue Dir die Forenregeln an und halte Dich bitte daran.

    Es ist absolut kontraproduktiv, jeden Thread mit dieser unnützen Diskussion zu verwässern. Ein Thread hat ein konkretes Thema und nur darüber wird diskutiert.

  • Und was heißt hier "nur über die Berechnung"?

    Genau das ist der Knackpunkt, das Programm zu kaufen.

    Sonst hätte man ja gleich Elster nehmen können als Ausfüllhilfe.

    Zum letzten mal. Schaue Dir die Forenregeln an und halte Dich bitte daran.

    Es ist absolut kontraproduktiv, jeden Thread mit dieser unnützen Diskussion zu verwässern. Ein Thread hat ein konkretes Thema und nur darüber wird diskutiert.

    Das Thema lautet:

    Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich.

    Und genau das ist ein wichtiges Thema; von "Verwässerung" keine Spur. Ich liefere exakt passende Beiträge dazu.

    • Offizieller Beitrag

    Da Mitbewerber zB gemischt genutzte Grundstücke berechnen können, sollte schon Mißtrauen angesagt sein.

    Für alle Bundesländern bei allen in Frage kommenden Berechnungsmodellen?

  • Da Mitbewerber zB gemischt genutzte Grundstücke berechnen können, sollte schon Mißtrauen angesagt sein.

    Für alle Bundesländern bei allen in Frage kommenden Berechnungsmodellen?

    Ich habe NRW gestestet (Bundesmodell).


    Für Grundstücke in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ist es nicht erforderlich die Grundstücksart zu bestimmen, da die dort geltenden Ländermodelle keine Unterscheidung nach der Grundstücksart treffen.

  • Der eigentliche Grund, die 29,95 € zu investieren lag darin, dass man den voraussichtlichen Grundsteuerbetrag von der SW ermittelt bekommen soll....

    Obwohl die Überprüfung erfolgreich war

    ist die Berechnung LEIDER nicht möglich.,,,,,? PLZ und Ort wurden mehrfach überprüft und sind korrekt!

    Nun bleibt mir bedauerlicher Weise nur die Übermittlung der Daten ohne einen voraussichtlichen Grundsteuerbetrag zwecks späterer Vergleichbarkeit erhalten zu haben :cursing:


    Hätte ich diese Erkenntnis vor dem Kauf der SW bekommen, hätte ich das Produkt mit Sicherheit nicht gekauft bzw. werde je nach Entgegenkommen bez. der Rückabwicklung entscheiden, ob ich künftig weitere Produkte von Buhl Data Service erwerben werde :!:


    Ich hoffe sehr, dass sich Buhl Data Service bei der Rückerstattung der 29,95 € kulant erweist, um sich den Weg für künftige SW-Produkte offen zu halten?


    • Offizieller Beitrag

    Nun bleibt mir bedauerlicher Weise nur die Übermittlung der Daten ohne einen voraussichtlichen Grundsteuerbetrag zwecks späterer Vergleichbarkeit erhalten zu haben :cursing:

    Wobei das doch nun das vorrangige Ziel ist, seine Erklärung ordnungsgemäß und vollständig fristgemäß ins Ziel zu bringen. Der Rest wird sich geben.


    Ich hoffe sehr, dass sich Buhl Data Service bei der Rückerstattung der 29,95 € kulant erweist, um sich den Weg für künftige SW-Produkte offen zu halten?

    Warum sollten sie? Du hast eine Erklärung damit vollständig erstellt und nachweislich abgegeben.


    ist die Berechnung LEIDER nicht möglich.,,,,,? PLZ und Ort wurden mehrfach überprüft und sind korrekt!

    Das hatte ich in einem Testfall auch und es war eben nicht richtig, trotz vollster Überzeugung. Anstelle der unnötigen sonstigen Ausführungen, wir sind nun einmal ein reines Anwenderforum, wäre die Angabe der Daten und entsprechende angehängte bereinigte Screenshots sinnvoller gewesen. Dann könnte man vielleicht hilfreich zur Seite stehen.