Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) bei Kostenerstattung des ÖPNV Jobtickets durch Arbeitgebers

  • Hallo zusammen,


    ich erhalte durch meinen Arbeitgeber eine Erstattung des Jobtickets. Dies wird auch auf der Lohnsteuer aufgeführt.

    Wenn ich jetzt die Wege zur Arbeit eintrage, dann meckert Wiso Steuer-Sparbuch 2022, dass ich keine Kosten für den ÖPNV eingetragen habe.



    Ich sehe nun zwei Möglichkeiten:

    1. Ich Trage ich hier nochmals die Summe ein, die mir der Arbeitgeber für den Nahverkehr erstattet, oder
    2. ich setze ich den Haken "Diesen Hinweis ignorieren".

    Wie sollte ich dies bearbeiten?

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt doch nicht umsonst Entfernungspauschale. Also trägst Du die kürzeste benutzbare Entfernung ein und als genutztes Verkehrsmittel den ÖPNV mit den Dir tatsächlich entstandenen Fahrscheinkosten, Abo, etc. .


    Und selbstverständlich sind die steuerfreien Erstattungen seitens des AG zu erklären und gegenzurechnen. Ich persönlich würde auch anklicken, dass übersteigende Beträge als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen sind. Denn entgegen dem Wortlaut des Hinweises ist meine persönliche Erfahrung eine andere und das FA versteuert sehr wohl gemäß den Gesetzesvorgaben nach. So stimmt dann wenigstens Deine Berechnung. Entscheiden musst Du das allerdings selber.


    Mir stellt sich eher die Frage, in welchen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung der AG den steuerfreien Ersatz/Jobticket etc., bescheinigt hat und ob es an der Stelle ggf. zutreffend ist.

    • Offizieller Beitrag

    Mir stellt sich eher die Frage, in welchen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung der AG den steuerfreien Ersatz/Jobticket etc., bescheinigt hat und ob es an der Stelle ggf. zutreffend ist.