Moin,
ich benutze das Programm 365 plus und habe ein Problem mit den Rücklagenvorschüssen.
Wieso werden die Rücklagenvorschüsse Ehrhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage) von
den Betriebskosten umlägefähig, Betriebskosten nicht umlagefähig, verrechnet.
Sie sollen doch als Rücklage nur verbucht werden und nicht den Eigentümer die Kosten verringern.
Hier würde die eigentümerin ja 737,09 Euro erstattet bekommen. Somit wäre ihre gezahlte Rücklage für das Jahr
somit zurückgezahlt worden
Mache die Abrechnung zum 1. Mal . Bitte verständlich einem Dau erklären .
Gruß
Dirk