Schlussbilanz mit Fahrzeugbewertung bei Geschäftsaufgabe GbR

  • Ich bin dabei, eine GbR mit 2 Personen (50/50) aufzugeben. Es gibt lediglich noch ein Bankkonto mit dem EK sowie einen alten Pkw B-Klasse, Bj 2010 und Kauf in 2010. Der wird also noch mit dem Erinnerungswert 1 € im Anlagevermögen geführt. Der Verkehrswert mag immer noch um die 5.000 € betragen. Auf dem Bankkonto seien 10.000,00 €.

    Aus dem Vorjahr gibt es noch einen vom FA bescheinigten Verlust aus Kapitalanlagen (2x 3.000 € für beide).


    Die EÜR wurden zwar immer mit WISO erstellt, aber leider hat die Fortführung über den Jahreswechsel nicht immer geklappt.

    Die GbR wurde in 2001 gegründet, die Bareinlage betrug 1.000,00 DM.


    Wenn nun der Verkehrswert bei den Aktiva eingetragen werden muß, was muß auf der Seite Passiva gemacht werden?

  • Ihr müsst eine Schlussbilanz auf den Liquidationstermin machen - darin werden dann auch solche Zuschreibungen erfasst. Ich sehe hier kein anderes Konto als Privateinlagen.

    Der Verlust aus Kapitalanlagen hat mit der Schlussbilanz nichts zu tun - ihr macht letztmalig eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, aus der dann der Gewin- oder Verlustanteil aus der Liquidation zugerechnet wird (hier wohl eher Gewinnanteil).

  • Besten Dank!

    Grundsätzlich ist die Lage bei uns recht übersichtlich, aber für Fachunkundige können selbst die einfachsten Aufgaben zum Problem werden. Würden wir den alten Pkw verkaufen, würde der Erlös auf das Bankkonto fließen. No Probleme.


    Nun möchte ich aber das Fahrzeug meinem Partner zukommen lassen. Welche Wege gibt es?

    Weg 1: Er kauft den Pkw regulär. Das gibt sicher Diskussionen mit dem FA um den niedrigst möglichen Verkaufspreis.

    Gibt es einen anderen Weg?

    • Offizieller Beitrag

    Das gibt sicher Diskussionen mit dem FA um den niedrigst möglichen Verkaufspreis.

    Den würde es ggf. so oder so geben. Deshalb gibt es ja verschiedene Wege, dieses Beweiskräftig zu ermitteln. Ggf. hilft auch ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe, denn eine Steuerberatung in diesem Sinne ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

  • Danke.

    Daß hier keine Steuerberatung stattfindet, ist klar. Allerdings würde ich den Hinweis auf verschieden Lösungen nicht als Steuerberatung ansehen.

    Ggf. muß man die Schwacke-Liste heranziehen,

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.