Mieterverwaltung auf Mieter- und WEG-Verwaltung umstellen

  • Hallo Forum, ich war 2021 schon mal als pum hier unterwegs, anscheinend wurde mein Account gelöscht, die alte Mail-Adresse existiert nicht mehr. Nun denn, bin ich wieder Anfänger ;)


    Wir haben unser aus 7 Wohneinheiten bestehendes MFH aus einer aus zwei Personen bestehenden Erbengemeinschaft in eine WEG geteilt. Die Anteile sind nach wie vor 50%/50%. Einer besitzt jetzt 3 Wohnungen, der andere 4. Eine Wohnung davon bewohne ich jetzt selbst. Die Verwaltung der WEG übernehme ich, ebenso wie das Erstellen aller NK-Abrechnungen. Das Gebäude verwalten wir seit 2019 mit dem Programm als reine Mieterverwaltung. Kann ich das jetzt einfach umstellen auf WEG- und Mieterverwaltung? Was muss ich beachten? Ich habe keinerlei Erfahrung mit WEG.

    Zweite Frage: Es gab auch noch eine gemeinsame Eigentumswohnung (mit WEG-Verwaltung durch eine Firma) an einem anderen Standort, die auch mit dem Programm "verwaltet" wurde, zumindest die Kontobewegungen auf dem Gemeinschaftskonto. Die Hälfte dieser Whg. habe ich jetzt an den anderen Eigentümer verkauft. Das "zweite" Gebäude kann ich jetzt aber doch nicht so einfach löschen, oder? Dann wären alle Kontobewegungen ebenfalls gelöscht?

    Vielen Dank schon mal für Hilfe :)

  • Wir haben unser aus 7 Wohneinheiten bestehendes MFH aus einer aus zwei Personen bestehenden Erbengemeinschaft in eine WEG geteilt. Die Anteile sind nach wie vor 50%/50%.

    Das verstehe ich nicht, es gab zwei Eigentümer, dann ist es in eine WEG umgewandelt worden. Was bedeutet dann aber 50 % / 50%, wenn einer 3 der andere 4 Wohneinheiten hat?


    Du kannst aus einer Mietverwaltung unter Gebäude und dort wo du die Mietverwaltung eingestellt hast, das in WEG und Mietverwaltung umstellen. Hoffe es klappt, gemacht habe ich es noch nicht, da ich keine WEG mache.


    Wenn du aber schreibst, dass du keine Ahnung von WEG hast, dann nur ein guter Rat, entweder du machst einen Lehrgang dafür oder gib es ab, denn da gibt es klare Regeln zu beachten.

    Das "zweite" Gebäude kann ich jetzt aber doch nicht so einfach löschen, oder? Dann wären alle Kontobewegungen ebenfalls gelöscht?

    Du kannst alle momentanen Daten archivieren, dann sind alle Vorgänge zwar gespeichert und kannst sie auch wieder aufrufen, nur bearbeiten kannst du danach nichts mehr.

    Die Entscheidung musst du dir genau überlegen.

  • Hallo errjot,


    vielen Dank schon mal für Deine Antwort.


    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.


    Die 50%/50% errechnen sich aus den Miteigentumsanteilen, da die 7 Wohnungen alle unterschiedlich sind. So ergeben sich für den einen Eigentümer 3 Whg, für den anderen 4 Whg. Wir mussten eine WEG bilden, ich hätte sonst in die eine Wohnung nicht selbst einziehen können, da man keine Geschäfte mit sich selbst machen kann.


    Unter 8 Wohneinheiten muss man keinen offiziellen Verwalter bestellen, wir als Eigentümer können das selbst übernehmen.


    Mir geht es hauptsächlich um die kaufmännische Seite.

    Mir ist klar, dass wir Hausgeldzahlungen (Nebenkosten und Instandhaltungsrücklage) einrichten müssen, diese werden in einer jährlichen Abrechnung für alle 7 Wohneinheiten abgerechnet. Dieses sollte das Programm können.

    Gleichzeitig möchte ich aber auch die Betriebskostenabrechnungen für die 6 Mieter und mich als Selbstnutzer einer Wohnung übernehmen und erstellen.


    Daher die Frage, wie ich das im Programm einstellen muss, dass ich beide Dinge damit erledigen kann.


    Vielleicht helfen ja meine Erklärungen weiter bei meinem Problem.