Die Bezeichnung und der Betrag zu Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.

  • Hallo Forum,


    bei mir wird obige Fehlermeldung angezeigt. Ich habe unter Einlagen eigentlich die gleiche Summe angegeben wie ich mit dem privaten pkw für die freiberuflich Tätigkeit verfahren habe...


    Weiß jemand was das bedeutet, dass der Betrag in der "Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden muss"?


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe unter Einlagen eigentlich die gleiche Summe angegeben wie ich mit dem privaten pkw für die freiberuflich Tätigkeit verfahren habe...

    Darum geht es nicht, wenn Du Dir den Hinweistext einmal genau durchliest. Text und Betrag sind gemeinsam anzugeben in einer Eingabemaske.