Degressive Abschreibung manuell anwählen? - Anlage V Zeile 33

  • Hallo liebes Forum,


    ich suche eine Möglichkeit in der Anlage V die Zeile 33 einen degressiven Prozentsatz (1,25%) und den Haken bei "lt. ges. Erltg." (anstatt bei "wie 2020") zu setzen. Die Erläuterung wäre im Idealfall die Tabelle, die das Programm aufgrund der Angabe meiner Werte erstellt. Aber ich kann entweder nur die Werte hinterlegen und dann nimmt das Programm automatisch an, dass es sich um eine lineare mit 2% Abschreibung handelt, oder muss "aus dem Vorjahr" übernehmen, um die degressive Abschreibung hinterlegen zu können - was aber in meinem Fall nicht richtig wäre.


    Im Programm lässt sich das Verhalten nur über den Schalter "Entspricht die Abschreibung dem Vorjahr - Ja/Nein" umschalten. Bei "Ja" lässt sich degressiv angeben, aber dann ist der Haken beim Vorjahr gesetzt, bei "Nein" kommt nur linear raus, egal was ich drücke.


    Kann ich das manuell überschreiben oder kennt jemand eine Lösung?


    Danke und viele Grüße,

    Reinhold

  • Danke miwe4 für die schnelle Antwort! Anscheinend wird die Wahl zwischen degressiv / linear bei der programmgestützten Berechnung der Abschreibung nur angezeigt, wenn auch die Frage "Erfolgte die Anschaffung (der Kauf) bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung des Objektes" auf der ersten Seite mit JA beantwortet wird.


    Bin mir nicht sicher, ob das bei uns zutrifft, oder was für andere Auswirkungen sich daraus ergeben. Eigentlich möchte ich die AfA eines vorigen Familienmitglieds fortsetzen, von dem die Wohnung überschrieben wurde. Aber die Abschreibungsrate aus den Vorjahren etc. dazu sind nicht bekannt, weshalb ich es wieder neu berechnen muss - Daten dazu liegen aber alle vor.


    Viele Grüße!


    • Offizieller Beitrag

    Anscheinend wird die Wahl zwischen degressiv / linear bei der programmgestützten Berechnung der Abschreibung nur angezeigt, wenn auch die Frage "Erfolgte die Anschaffung (der Kauf) bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung des Objektes" auf der ersten Seite mit JA beantwortet wird.

    Das ist ja auch die gesetzliche Voraussetzung für deren Anwendung.


    Eigentlich möchte ich die AfA eines vorigen Familienmitglieds fortsetzen, von dem die Wohnung überschrieben wurde. Aber die Abschreibungsrate aus den Vorjahren etc. dazu sind nicht bekannt, weshalb ich es wieder neu berechnen muss - Daten dazu liegen aber alle vor.

    Da müssen doch Unterlagen vorhanden sein. Ansonsten fragt man mal beim FA nach. Wenn der Eigentumsübergang im Laufe des Jahres erfolgte, muss die AfA eh manuell eingetragen werden, da die Software zeitanteilige AfA nicht beherrscht.

  • Haben die Vorgänger denn vermietet? Welche AfA war zum Kaufdatum überhaupt möglich? Du kannst doch degressive AfA nur in Anspruch nehmen, wenn diese zum Kaufzeitpunkt auch möglich war (und von den Rechtsvorgängern auch in Anspruch genommen wurde).