Export für Steuererklärung Anlage V funktioniert nicht

  • Bei mir funktioniert der Export der Daten von Hausverwalter 365 für Steuer (zum Import in Steuersparbuch ) nicht.

    Es werden mir im Assistenten keine Objekte angezeigt (2 Gebäude mit WEG-+Mieterverwaltung sind aber vorhanden).

    Weiß jemand etwas dazu?

    Habe es nun mehrfach probiert.

  • cuchi

    Hat den Titel des Themas von „Esport für Steuererklärung Anlange V funktioniert nicht“ zu „Export für Steuererklärung Anlange V funktioniert nicht“ geändert.
  • Bei mir funktionieret es (reine Mieterverwaltung). Mir ist aber nicht bewusst, das ich irgendetwas spezielles eingestellt hätte.


    Aber wenn DU eine WEG hast, wie soll das dann eigentlich funktionieren mit der Anlage V? Erwartest Du dort separierte Anlagen je Eigentümer?

  • Eigentlich erwarte ich nur Export der vermieteten Einheiten in einem MFH, in dem auch Eigentümer lebt.

    Ist eigentlich ein häufiger Standardfall, funktioniert aber nicht.

    Für Mieterwohnungen ist halt Anlage v nötig.

  • Also ich befürchte, dass das nicht geht. Jedes Umlagekonto hat die Einstellung, in welche Zeile der Anlage V es gehört. Aber dass das dann noch auf die verschiedenen Eigentümer verteilt wird, bezweifle ich.


    Ansonsten mal beim Support nachfragen.

  • Nein, denn bei einer WEG muss für jede einzelne Wohnung eine Anlage V erstellt werden und das kann der Export nicht leisten. Es werden nur ganze Gebäude exportiert. Steuerrechtlich gesehen ist jede einzelne Wohnung in der WEG (Sondereigentum) eine Einheit, nicht das Gebäude. Und dann muss pro Wohnung eine Anlage V gemacht werden mit der Zuordnung der entsprechenden Konten. Das ist etwas viel für den Export.

  • Wäre ja sehr ärgerlich.

    Ist das denn in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Vermietungen (und ggf. Mehreren Eigentümern) so viel anders?

    Leuchtet mir nicht ganz ein.

    Wäre denn eine Möglichkeit, kurzfristig auf Mieterverwaltung umzustellen? Selbst wenn dann noch einige wenige Einträge im Steuerprogramm zu machen wären ( wie Rechtsschutz usw) wäre dies eine große Erleichterung und eigentlich Standard bei so einem Programm.

  • Ich kenne kein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, die keine WEG ist. Und eine WEG wird nun einmal steuerlich anders behandelt als ein Haus mit einem Eigentümer. Hier reicht eine Anlage V in der Regel aus (da mehrere Stockwerke und Wohnungen eingetragen werden können), aber in einer WEG ist nun einmal pro Wohnung eine gesonderte Anlage V vom jeweiligen Eigentümer abzugeben, nicht von der WEG.

    Nein, die Umstellung nutzt dir nichts, weil du nur eine EÜR erhälst und nicht pro Wohnung. Für die Mieter und die WEG darfst du auch keine Steuererklärungen abgeben, damit würdest du gegen das StBG verstoßen. Ein Verwalter hat hier keine gesonderten Rechte.

  • So ganz überzeugt mich das nicht.

    Selbstverständlich muss jeder Steuerbürger seine Steuerklärung selbst machen. Geht aber am Thema völlig vorbei.

    Wozu bitte soll denn ein Export der steuerrelevanten Daten nach Wiso Steuerbuch denn sonst sein? Und das muss ein Programm eben auch können, egal welche Verwaltung vorher eingestellt ist. Ggf muss ich eben wählen können, welche Daten für meinen ex- oder import eben relevant sind.


    Nach deiner Logik mit reiner mieterverwaltung dürftest du ja gar nichts übertragen dürfen, da dich die Steuererklärung deiner Mieter nichts angeht und hier bemühst du sogar das StGB???

    Na ja. Kurzum, das Programm kann leider die Dinge nicht, welche Arbeitserleichterung brächten.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Export für Steuererklärung Anlange V funktioniert nicht“ zu „Export für Steuererklärung Anlage V funktioniert nicht“ geändert.
  • (2 Gebäude mit WEG-+Mieterverwaltung


    und ggf. Mehreren Eigentümern

    da steht nichts von einem steuerlich zusammenveranlagten Paar! Also bin ich von dem ausgegangen, was du geschrieben hast. Und das heisst (mehrere, nicht mit einander verheiratete Eigentümer) und mehrere vermietete Wohnungen. Außerdem schreibst du selber von einer WEG - jetzt behauptest du etwas anderes.

    Nach deiner Logik mit reiner mieterverwaltung dürftest du ja gar nichts übertragen dürfen, da dich die Steuererklärung deiner Mieter nichts angeht und hier bemühst du sogar das StGB???

    ES geht ja nicht um die Steuererklärung der Mieter, sondern um diejenige der Vermieter! Bleibe doch bitte bei deinen eigenen Aussagen. Die Steuererklärungen der Mieter benötigen keine Anlage V+V.

    Deine eigene Erklärung darfst du natürlich machen, aber nicht für fremde Leute, die nicht Angehörige in Sinne vom § 15 AO sind.


    Na ja, es könnte dir und deine Frau ein Haus gehören und damit nicht zwingend unter WEG Vorgaben fallen, selbst wenn ihr vermietet.

    Danke, dass du so ganz selbstverständlich davon ausgehst, dass ein Mann bin (warum nicht möglicherweise divers?) und auch verheiratet bin.

    In diesem Fall könnte der Import daran scheitern, dass es mehrere Wohnungen sind und nicht nur eine. Da jede Wohnung gesondert in der Anlage V+V mit Mieteinnahmen aufgeführt werden muss, dürfte es daran hapern, weil die Aufwendungen in der Regel für das ganze Haus gemacht werden und nicht den einzelnen Wohnungen zugeordnet werden. In den Nebenkosten habt ihr die Aufteilung nach vereinbartem Aufteilungsschlüssel.