Handwerkerrechnung als Vermieter

  • Ich werde nicht so ganz schlau aus den Infos die ich zu dem Thema habe.

    Einerseits finde ich immer wiede den Hinweis, Handwerkerrechnungen, auch als Vermieter, werden bei den Werbungskosten eingetragen. Nach meinem Verständnis sind dann 20% anrechenbar.

    Andererseits lese ich, man kann diese Kosten auf Antrag als Erhaltungsaufwendungen voll absetzen.

    Wie bilde ich so etwas in der Wiso Software ab?

    Im konkreten Fall mussten wir nach einem Mieterwechsel etliche Reparaturen vornehmen lassen. Diese möchte ich natürlich steuerlich geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Einerseits finde ich immer wiede den Hinweis, Handwerkerrechnungen, auch als Vermieter, werden bei den Werbungskosten eingetragen. Nach meinem Verständnis sind dann 20% anrechenbar.

    Nein, Werbungskosten und der § 35a EStG sind zwei komplett verschiedene Dinge. Die schließen sich nach dem Gesetzeswortlaut sogar aus. Entweder hast Du im Vermietungsfall Werbungskosten oder es kommt bei eigengenutzten Objekten der § 35a EStG zum Zuge.