Allgemeine Frage zu OSS Vorgängen (früher MOSS)

  • Hallo,

    Ich nutze seit diesem Jahr das Wiso-Sparbuch, um meine Steuererklärung zu machen. Ich bin Gewerbetreibender, meine Fibu mache ich mit einer separaten Software, schon seit Jahren, da ich die Daten bislang an einen Steuerberater gegeben habe.


    Für mich heißt das, das ich in WISO nur die Einkommenssteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung eingeben muss, um sie dann zu übermitteln. Das Einnahmen-Überschuss Modul in WISO benutze ich nicht, da ich das mit meinem Programm schon mache und das doppelte Arbeit für mich wäre.


    Das zur Vorgeschichte. Hat bis jetzt auch gut geklappt. Nun komme ich aber an der Stelle OSS nicht weiter, was sich letztes Jahr auch geändert hat. In der Vergangenheit habe ich, bzw. mein Steuerberater die Auslandsumsätze mit in der deutschen Steuererklärung eingetragen, "Umsätze zu anderen steuerbaren Umsätzen". Ich hatte die Umsätze aber immer auch schon über Elster an Trier gemeldet und abgeführt. Ich dachte immer, das wäre so richtig, da ich die abgeführten Steuern auch irgendwo angeben muss. Mein Steuerberater sah das auch so, ich muss aber sagen, das Gespräch haben wir zu Beginn des MOSS geführt, wo natürlich noch keiner so richtig wußte, wie wir damit umgehen sollen.


    Grundlage des ganzen ist ja, das eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Ich habe mich nie wohlgefühlt dabei, die EU-Steuern sowohl ans deutsche Finanzamt als auch nach Trier zu melden, aber wie dem auch sei, WISO meldet mir jetzt "Ungereimtheiten" in der Steuerberechnung.


    Da ich die Zahlen ja nur übertrage, kann das Programm nicht wissen, worum es geht, ich kann es aber auch nirgendwo gekannt machen, das es bereits abgeführte UST-Zahlungen und Umsätze über Trier sind.


    Beim Lesen im Forum und forschen bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, besonders seit dem 1.7.2022, das OSS Umsätze GAR NICHT mehr in der deutschen Steuererklärung stehen sollten, sondern nur noch per ELSTER nach Trier gemeldet werden.


    Stimmt das?


    Oder wie erfasse ich EU-Umsätze (in meinem Fall nur Österreich 20%) direkt in der Einkommenssteuer- oder Umsatzsteuererklärung, damit das stimmt.


    Wie gesagt, ich benutze nicht das Einnahmen- Überschuss Modul und habe es auch nicht vor, da das woanders stattfindet. Ich will einfach nur wissen, ob die OSS Werte in die Steuererklärung müssen, oder eben nicht.


    Danke für jede Erleuchtung oder konkrete HInweise :)

  • Du kannst doch die Umsätze alle fein säuberlich trennen und in die USt eintragen. Wobei Umsätze nach der neuen OSS-Regelung in der Regel in Deutschland nicht steuerbar sind, sondern im Ausland (statt OSS kann man sich ja auch in den jeweiligen Ländern umsatzsteuerlich registrieren und dort die Umsatzsteuererklärungen abgeben).

  • Zum registrieren lohnt es sich nicht, sind nur kleinbeträge. Ich melde sie per Elster über die "einzige Anlaufstelle".


    Mir geht es ja nur darum, ob und wie und wo ich diese Steeurn in der deutschen Einkommenssteuererklärung zusätzlich angeben muss oder eben da weglasse.