Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung.
Zum Hintergrund.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch als Student eingeschrieben.
Im letzten Jahr habe ich von Mai bis Oktober Vollzeit einen Sommerjob gehabt,
bei dem ich bei einer Firma in Deutschland für befristete Zeit angestellt war.
Von dieser Firma habe ich auch eine Jahres-Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Danach habe ich über Kontakte einen einmaligen Eventjob in den Niederlanden bekommen.
Dort habe ich eine Woche kurzfristig für eine Firma gearbeitet.
Bei der Firma war ich nicht angestellt, sondern habe quasi als Freelancer/Selbstständiger dort gearbeitet.
Als Freelancer bin ich ja nur einkommensteuerpflichtig und habe auch keinen Betrieb angemeldet.
Für die Einkommenssteuererklärung muss ich nun welche Anlagen verwenden?
Fällt das nun unter die Kategorie Einkünfte aus dem Ausland (Anlage AUS) oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit (Anlage S)?
Oder beide Anlagen?
Vielen Dank für die Hilfe!