Frage zu einem Acker/Schrebergarten/Kleingarten?

  • Hallo zusammen,


    erst einmal etwas zum Hintergrund:

    Meine Mutter hatte von ihrem Vater eine Art Acker/Schrebergarten/Kleingarten oder wie auch immer man es bezeichnen kann(Ich weiss es echt nicht)

    geerbt.


    Es gibt zwischen unserem Ort und dem Nachbarort eine relativ große Fläche mit diversen Grundstücken darauf bei

    denen ich nicht genau weiß, wie man sie bezeichnen kann.

    Ganz früher zur Zeit meiner Urgroßeltern, die Kleinbauern waren, wurde das Stück noch landwirtschaftlich zur Eigenversorgung genutzt.

    Irgendwann war das Ganze dann mal ein Wasserschutzgebiet, was es aber jetzt nicht mehr ist.


    Es gibt zur Zeit dort mehrere Grundstücken mit relativ großen Flächen(Unser "Acker" hat 912m^2), die von den Leuten unterschiedlich genutzt werden.

    Unser Acker ist umzäunt, es stehen zwei kleine Gartenhäuschen drauf und ein Geräteschuppen. Es gibt zwei relativ große Rasenflächen, dazu drei Flächen,

    auf denen meine Eltern Tomaten, usw. pflanzen, dazu ein paar Kirschbäume verstreut auf dem Grundstück.

    In meinen Augen ist der gesamte Bereich (Hier in der Gegend auch als "Sandbuckel" bezeichnet eine Art Naherholungsgebiet mit diversen Schrebergärten

    bzw. Kleingärten darauf, was immer den Bereich halt am Besten beschreibt.

    Weiterhin gibt es dort keinen Strom- oder Wasseranschluss und sonst nur Feldwege(Keine Ahnung, ob diese Informnation in dem Zshg. wichtig ist..).


    Die Frage ist, als was deklariere ich das in WISO?

    Auf dem Grundbuchblatt stehen z.B. zwei Bodenrichtwerte(Siehe Screenshot).

    Wenn ich als Grundstücksgerüst "Land-und Forstwirtschaft" wähle, kann ich z.B. immer nur die Fläche und Nutzung angeben,

    aber keine Bodenwerte.

    Ich bin echt ratlos, als was ich das Ganze einordnen soll?

    Als Art der Nutzung kann man ja z.B. "Kleingarten" ohne gewerbliche Nutzuung eingeben.

    Was es ja im Endeffekt auch ist. Aber kann man es wirklich als Kleingarten deklarieren?

    Wenn ich alles eingebe bis zum Schluss komme ich dann aber auch zu dem Punkt, dass ich den Bescheid zwar versenden,

    aber vorher keine Berechnung möglich ist:

    "Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich.

    Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer,

    kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld

    Der Grundsteuerwert ist nach amtlichen Vorschriften zu ermitteln und ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025."


    Was mache ich jetzt am Besten?

    Abwarten?

    Oder mache ich grundsätzlich schon am Anfang etwas falsch?

    Weiß jemand Rat?


    Viele Grüße,

    Matthias


    • Offizieller Beitrag

    Meine Mutter hatte von ihrem Vater eine Art Acker/Schrebergarten/Kleingarten oder wie auch immer man es bezeichnen kann(Ich weiss es echt nicht)

    geerbt.

    Das sollte sich doch alles aus der/n letzten Einheitswerterklärung/ sowie dem/n letztem/n Einheitswertbescheid/en ergeben. Ggf. helfen auch die Grundbuchauszüge.


    Fraglich ist doch auch, ob das alles überhaupt untereinem Einheitswertaktenzeichen geführt wird oder, ob nicht vielleicht mehrere existieren.


    Ansonsten solltest Du Dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und das mit denen klären. Evtl. hilft da wirklich auch nur ein Steuerberater. Vor allem, wenn da auch Parzellen an Kleingärtner verpachtet sein sollten und es da zu einem Abgleich mit den Ertragsteuererklärungen kommen sollte.


    Das Forum ist mit so einem komplexen Fall überfordert und würde da wohl dann wirklich in ihm eine nicht gestattete Steuerberatung abgleiten.