AirBnB und Umsatzsteuer bei Einnahmen größer 22000 - Möglich mit Wiso Steuer:Mac

  • Hi,


    ich nutze Wiso Steuer für den Mac und vermiete regelmäßig eine Wohnung über AirBnb. Ich werde 2023 mit Sicherheit über die 22000€ kommen und muss mich daher mit der Umsatzsteuer beschäftigen.


    Merkt Wiso selber, dass ich über die 22000 komme und unternimmt die notwendigen Schritte oder muss ich anders aktiv werden. Wenn zweites, bekomme ich das mit Wiso Steuer Mac hin oder braucht es dann zwingend einen Steuerberater?


    Grüße

  • Das stellst du doch in deinen Firmendaten von vornherein ein, indem du angibst, umsatzsteuerpflichtig zu sein.

    Hast du denn deine Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet, damit dort das Umsatzsteuerkennzeichen gesetzt werden kann? Außerdem bist du verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben (anfangs monatlich). WISO kann das schon, wenn man die Stammdaten richtig eingibt und das "richtige" Konto wählt (bei Vermietung und Verpachtung muss man aufpassen, da "normalerweise" ja umsatzsteuerfrei, nur bei kurzfristiger Vermietung wie AirBnB eben umsatzsteuerpflichtig. Du musst hier ein passendes Konto suchen.

    Zwingend brauchst du keinen Steuerberater, aber es empfiehlt sich hier zumindest am Anfang, um teuere Anfängerfehler zu vermeiden.

  • Das bedeutet, das Finanzamt weiß noch nichts von der Umsatzsteuerpflicht? Einen Firmennamen habe ich nirgends angesprochen, auch als Vermieter firmierst du mit deinem bürgerlichen Namen, wenn du Umsatzsteuerpflichtig wird.

    Du solltest am Anfang steuerliche Beratung in Erwägung ziehen, denn aus der Anlage V+V (Vermietung) bekommst du weder die Bemessungsgrundlage für deine Umsatzsteuer noch aus den Werbungskosten deine abzugsfähigen Vorsteuern. Hierzu bedarf es einer - wenn auch wohl nur rudimentären - Einnahmenüberschussrechnung mit Ausweis der Umsatz- bzw. Vorsteuern. Wie das in steuer:mac im Einzelnen geht (ob überhaupt im Rahmen der Einkommensteuer) weiß ich nicht, ich arbeite mit dem steuer:sparbuch. Hier kann man zwar die Umsatzsteuer mit erfassen, aber diese muss zuvor ermittelt werden.

    Im Teil Einnahmenüberschussrechnung kann man "buchen" (auf Konten) und damit auch die Umsatzsteuer ermitteln und melden.