Private Steuererklärung: Vermietung - Anschaffungskosten und AfA - kein Feld dafür, Eingabemasken fehlen

  • Hallo Community,


    ich habe ein sehr ärgerliches und sehr merkwürdiges Problem: Ich möchte meine zwei im letzten Jahr privat gekauften Wohnungen angeben. Nutzen-Lasten-Wechsel war für beide Wohnungen erst dieses Jahr (falls es wichtig ist erwähne ich es hier mal).


    Nun habe ich gar keine Eingabemöglichkeit für die Anschaffungskosten! Auch nicht für die AfA (ich habe beim Recherchieren im Netz gefunden, dass Leute Masken wie " Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung" erwähnen - bei mir findet das Tool dazu auch nichts in der Suche).


    Der einzige Überkostenpunkt, den ich überhaupt habe, ist: Vorweggenommene Aufwendungen (Werbungskosten)


    Dadrunter habe ich dann nur folgende Möglichkeiten:


    Vieles kann ich hier noch nicht geltend machen, da Zinszahlungen genauso wie Mieteinahmen ja erst 2022 (siehe Nutzen-Lasten-Übergang) greifen. Ich konnte hier nur den Posten für Notar: Vormerkung Grundbuch eintragen.


    Aber wo ist der ganze Rest (Notarkosten Kaufvertrag, Maklerkosten, etc.) - also die restlichen Anschaffungskosten, die ja 2021 anfielen?

    Auch kann ich nirgends den Kaufpreis, oder die Aufteilung Gebäude zu Grund und Boden eingeben oder das Baujahr was ja beides für die Afa wichtig ist..


    Also es fehlen ganze Eingabemasken?



    Hier auch gerne mal ein Screenshot:


    Ich bin gerade total verzweifelt, weil ich nicht weiter weiß....ich habe alles fein säuberlich dokumentiert und weiß, was ich wie wo ansetzen kann und wäre dafür sehr dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen kann...

    im Oberreiter "Vermietung von eigenem Wohnraum" bin ich doch richtig?


    Danke und viele Grüße

    Sophie

    • Offizieller Beitrag

    Vorweggenommene Aufwendungen (Werbungskosten)

    Genau unter dem Begriff findest Du doch jede Menge Infos über die erweiterte Forumssuche.


    Vieles kann ich hier noch nicht geltend machen, da Zinszahlungen genauso wie Mieteinahmen ja erst 2022 (siehe Nutzen-Lasten-Übergang) greifen. Ich konnte hier nur den Posten für Notar: Vormerkung Grundbuch eintragen.


    Aber wo ist der ganze Rest (Notarkosten Kaufvertrag, Maklerkosten, etc.) - also die restlichen Anschaffungskosten, die ja 2021 anfielen?

    Du musst prüfen und unterscheiden, was von den Kosten als Werbungskosten sofort abziehbar ist und was erst im Wege der AfA ab Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten zum Tragen kommt.


    Ich möchte meine zwei im letzten Jahr privat gekauften Wohnungen angeben. Nutzen-Lasten-Wechsel war für beide Wohnungen erst dieses Jahr (falls es wichtig ist erwähne ich es hier mal).

    Ich würde Dir raten, vielleicht auch schon dieses Jahr einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen. Das Geld sollte anscheinend ja nicht das Problem sein. Und oft sind das sehr gut investierte Euro, die letztlich sogar sparen helfen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Private Steuererklärung: Vermietung - Anschaffungskosten und AfA - kein Feld dafür, Eingabemasken fehlen?!“ zu „Private Steuererklärung: Vermietung - Anschaffungskosten und AfA - kein Feld dafür, Eingabemasken fehlen“ geändert.
  • Du musst prüfen und unterscheiden, was von den Kosten als Werbungskosten sofort abziehbar ist und was erst im Wege der AfA ab Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten zum Tragen kommt.

    Ja genau das will ich ja machen, ich habe aber keine Eingabemaske dafür! Darum geht es in dem Beitrag von mir. Nicht um eine inhaltliche Frage, sondern um die Benutzung des Tools.


    Beispielsweise sind Teile der Kaufnebenkosten ja ansetzbar und in 2021 angefallen, aber ich kann sie nirgendwo eingeben.

    Genau unter dem Begriff findest Du doch jede Menge Infos über die erweiterte Forumssuche.

    in dem TOOL finde ich dazu nichts, nicht hier in dem Forum.. es geht um das Tool "WISO Steuer" und dass hier anscheinend ganze Reiter fehlen und ich mich frage warum.


    Siehe Screenshots...


    für eine hilfreiche Antwort bin ich immer noch dankbar.



    Danke

    • Offizieller Beitrag

    in dem TOOL finde ich dazu nichts, nicht hier in dem Forum.. es geht um das Tool "WISO Steuer" und dass hier anscheinend ganze Reiter fehlen und ich mich frage warum.

    Was soll da fehlen? Es ist alles vorhanden, was benötigt wird.

  • Nutzen-Lasten-Wechsel war für beide Wohnungen erst dieses Jahr (falls es wichtig ist erwähne ich es hier mal).

    Deshalb findest du für die Erklärung 2021 keine Stelle für die AfA, weil du noch keine ansetzen kannst. Erst mit Übergang von Nutzen und Lasten bist du Eigentümer und kannst vermieten. Davor hast du zwar schon Anschaffungskosten (Preise der Immobilien, Notarkosten, eventuell schon Grundwerwerbsteuer, Grundbucheintragung wohl noch nicht, da noch kein Übergang).

    Du solltest dich hier wirklich erkundigen, was 2021 möglich ist im Rahmen der vorweggenommenen Werbungskosten.

  • Wo kann man denn vorweggenommene Werbungskosten eintragen, die sich NICHT einem Objekt zuordnen lassen? Also z.B. Besichtigungen von Objekten, die nicht gekauft habe? Wo ich allerdings Besichtigungs- und Fahrnachweise habe, die ich natürlich geltend machen möchte.


    So wie ich es sehe muss man ja immer erst ein konkretes Objekt anlegen.. würdet ihr dann für jedes dieser nicht gekauften Objekte eine Akte anlegen oder geht das eleganter?


    Danke nochmals! :)

  • Davor hast du zwar schon Anschaffungskosten (Preise der Immobilien, Notarkosten, eventuell schon Grundwerwerbsteuer, Grundbucheintragung wohl noch nicht, da noch kein Übergang).

    Genau, und diese Anschaffungskosten kann ich aber anscheinend auch erst im nächsten Jahr (Jahr des Nutzen-Lasten-Übergangs) angeben und das wusste ich nicht, da es mir logisch erschien, die Kosten hier aufzudröseln nach a) was ist durch den Kauf angefallen (--> Anschaffungskosten --> Jahr 2021) und b) was fällt durch den Besitzübergang (bei mir dann erst 2022) an. Aber das ist wohl nicht der Fall sondern alles wird erst zusammen ab Besitzübergang gerechnet. Einzige Ausnahme: Vorweggenommene Werbungskosten.

    • Offizieller Beitrag

    Davor hast du zwar schon Anschaffungskosten (Preise der Immobilien, Notarkosten, eventuell schon Grundwerwerbsteuer, Grundbucheintragung wohl noch nicht, da noch kein Übergang).

    Genau, und diese Anschaffungskosten kann ich aber anscheinend auch erst im nächsten Jahr (Jahr des Nutzen-Lasten-Übergangs) angeben und das wusste ich nicht, da es mir logisch erschien, die Kosten hier aufzudröseln nach a) was ist durch den Kauf angefallen (--> Anschaffungskosten --> Jahr 2021) und b) was fällt durch den Besitzübergang (bei mir dann erst 2022) an. Aber das ist wohl nicht der Fall sondern alles wird erst zusammen ab Besitzübergang gerechnet. Einzige Ausnahme: Vorweggenommene Werbungskosten.

    Hatte ich Dir ebenfalls schon erläutert. ;)

    Du musst prüfen und unterscheiden, was von den Kosten als Werbungskosten sofort abziehbar ist und was erst im Wege der AfA ab Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten zum Tragen kommt.

  • Wo kann man denn vorweggenommene Werbungskosten eintragen, die sich NICHT einem Objekt zuordnen lassen? Also z.B. Besichtigungen von Objekten, die nicht gekauft habe? Wo ich allerdings Besichtigungs- und Fahrnachweise habe, die ich natürlich geltend machen möchte.


    So wie ich es sehe muss man ja immer erst ein konkretes Objekt anlegen.. würdet ihr dann für jedes dieser nicht gekauften Objekte eine Akte anlegen oder geht das eleganter?


    Danke nochmals! :)

    hat jemand eine Antwort darauf? :/

  • Im Web kannst du die Antworten hierzu finden - z.B. (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt) (ähnliches müsste es auch bei Buhl geben, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden)

    Angeben muss man - sofern vorweggenommene Werbungskosten vorliegen - in der entsprechenden Rubrik. Es gibt keinen Punkt "vorweggenommene Werbungskosten" in den Formularen der Steuerverwaltung, sondern man muss die Kosten einzeln aufführen dort, wo das vom Formular vorgesehen ist.