Klein Unternehmer, GuV: Verkauf von Anlagevermögen das rechnerisch noch einen Restwert/Buchwert hat

  • Moin zusammen,


    ich vermiete Dachzelte 8) und habe ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet und muss nur eine GuV abgeben. Trotzdem habe ich AfA für die Zelte. Jetzt ist es zum ersten mal vorgekommen, dass ich ein Zelt verkauft habe. Ich weiß nicht wie ich es Buchen soll. Nutze Steuer-Web von Buhl. :S


    Beispiel zum Veranschaulichen:

    Das Dachzelt habe ich vor etwas mehr 2 Jahren für 2000 € am 30.12.2019 gekauft. :love:

    Am 1.1.2022 verkaufte ich es für 500 €. Es hatte keine großen Mängel, war aber wertloser <X geworden im Vergleich zur Abschreibung, da Marke unbekannt und Konstruktion ihre Tücken hatte. Also mehr als 500 € gab es nicht. ;( Ein Defekt allerdings lag nicht vor.

    Die Abschreibung habe ich auf 4 Jahre festgelegt. AfA pro Jahr entspricht 500 €.

    Der Restwert beläuft sich also auf 1000 € in meinen Büchern.


    Jetzt ist die Frage, was ich in Buhl angebe. Ich werde es in der Steuererklärung für 2022 nicht mehr unter Anlagevermögen aufführen wollen, da es am 1.1.22 verkauft wurde.

    Die 500 € Verkaufserlös, sind Gewinn. Was mache ich mit den 500 € des Restwerts. Sind die Verlust? Also als Verlust einzutragen? :/



    Die Frage muss ich jetzt schon klären, weil die vom Kindergeld wissen wollen wie viel Gewinn ich erzielt haben werde. :cursing: Und da hängt ja auch ab, wie ich den Restwert "verbuche".


    Vielen Dank und schöne Grüße :)


    Daniel

  • Du hast doch zwei Vorgänge, die du getrennt buchen musst.

    a) den Verkauf - hier hast du Umsatzerlöse

    b) die Entnahme aus dem Anlagevermögen - hier entsteht entweder ein Verlust (wenn Verkaufserlös niedriger als Restbuchwert) oder ein Gewinn (wenn Verkaufserlös höher als Restbuchwert), entsprechend wird Verlust aus dem Abgang oder Gewinn aus dem Abgang gebucht.