Hallo,
ich habe 2021 eine Rechnung vom Energieberater (Schornsteinfeger) für die Beantragung einer Einzelmaßnahme "Haustür" bezahlt und 2022 die Maßnahme durchgeführt.
Der Bund hat 2022 die Hälfte der Energieberater-Rechnung bezahlt, kann ich die andere Hälfte noch Steuerlich absetzen und wo?
Und kann ich die Rechnung von der Haustür abzüglich des Förderbetrages, den ich vom Bund bekommen habe, in der Steuererklärung 2022 dann auch absetzen?
Liebe Grüße Monika