Vermietung und Verpachtung, Ausgaben (WEG + Erhaltungsaufwendungen)

  • Hallo,


    ich mache dieses Jahr erstmalig die Steuererklärung mit WISO, soweit lief alles ohne Probleme und wunderbar. Nur beim Thema Vermietung und Verpachtung bin ich etwas verunsichert.


    Von der Hausverwaltung wurden für '21 Erhaltungsaufwendungen ausgewiesen, die ich im Punkit "Erhaltungsaufwendungen" ansetzen möchte. Ich hätte jetzt den Gesamtbetrag dieser Erhaltungsaufwendungen angegeben, bin mir aber beim erforderlichen Rechnungsdatum unschlüssig, das kann man so explizit natürlich nicht herauslesen, zumal mehrere Maßnahmen über das Jahr verteilt zu dem Gesamtbetrag geführt haben. Soll man hier dann ein fiktives Datum einsetzen? Die oben genannten Erhaltungsaufwendungen sind aus den Rücklagen bezahlt worden.


    Zweite Frage, das Hausgeld gebe ich dann, soweit ich das verstanden habe, unter `Sonstige Kosten > Hausgeldzahlungen` an, aber abzüglich der Beträge, die in Rücklagen fließen (die für die Erhaltungsaufwendungen genutzt werden). Ist das korrekt? (So würde ich zumindest den Beschreibungstext verstehen, bin mir aber unsicher, weil ich im Internet gelesen habe, dass das Finanzamt entweder WEG-Zahlungen oder die Erhaltungsaufwendungen anerkennt, aber nicht beides gleichzeitig?)


    Dritte Frage, Spielt 'Verwaltungskosten > Hausverwaltungskosten' in diesem Szenario noch eine Rolle? Oder ist das bereits mit den WEG-Zahlungen abgegolten?


    Vielen Dank schon mal Und Grüße

  • Zitat von dompf

    Zweite Frage, das Hausgeld gebe ich dann, soweit ich das verstanden habe, unter `Sonstige Kosten > Hausgeldzahlungen` an, aber abzüglich der Beträge, die in Rücklagen fließen (die für die Erhaltungsaufwendungen genutzt werden). Ist das korrekt?

    Das ist korrekt.

  • Zitat von dompf

    Dritte Frage, Spielt 'Verwaltungskosten > Hausverwaltungskosten' in diesem Szenario noch eine Rolle? Oder ist das bereits mit den WEG-Zahlungen abgegolten?

    Man kann noch weitere Verwaltungskosten absetzen, z. B. Fahrtkosten zum Mietobjekt.


    Zitat von dompf

    Soll man hier dann ein fiktives Datum einsetzen? Die oben genannten Erhaltungsaufwendungen sind aus den Rücklagen bezahlt worden.

    Nein, würde ich nicht machen. Ich trage die Erhaltungsaufwendungen auch in der Tabelle für "Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren)" ein. Du kannst sie als "Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage laut Hausgeldabrechnung" nennen.

  • Hallo,

    da ich auch an dem Punkt bin die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage einzutragen, aber kein Datum oder eine genaue Aufstellung der Verwendung in der WEG-Abrechnung enthalten ist, sondern nur die Summe der Rücklagenentnahme, wollte ich bzgl. des folgenden Satzes noch mal nachfragen.

    Ich trage die Erhaltungsaufwendungen auch in der Tabelle für "Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren)" ein.

    Ist damit die Tabelle gemeint, die man unter Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstige Kosten > Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren) anlegen kann?
    Wird dann die Tabelle genutzt um kein Datum eintragen zu müssen? Und das Finanzamt versteht das dann genauso als Erhaltungsaufwendung?

    Ist es überhaupt ok, keine genaue Austellung der Verwendung der Rücklagenentnahme zu machen?


    Vielen Dank schon mal!

  • Die Erhaltungsaufwendungen gehören zu den Instandsetzungen - haben mit Hausgeld nichts zu tun.

  • Die Software verlangt bei einem neuen Eintrag für Erhaltungsaufwendugen ein Datum. Ich habe aber nur die Summe der Rücklagenentnahme entsprechend der Hausgeldabrechnung. Was mache ich jetzt?