Muss ich etwas spezielles eingeben, wenn mein Haus nicht und daher unbewohnt ist? Es geht um ein Einfamilienhaus, was vor 1900 gebaut wurde und seit 30 Jahren leer steht. Ich gebe da trotzdem einfach die Wohnfläche etc. an, ja? Und eine (teilweise) Grundsteuerbefreiung kommt dann nachträglich über die jährliche Steuererklärung, richtig?
Ich hatte gelesen, dass das bei Nicht-Vermietung möglich ist, allerdings nur bei unverschuldeter.
Vielleicht weiß hier jemand ja etwas bescheid. Vielen Dank!