Mindestversionsprüfung ab dem 20.09.2022, Version 6702, Anpassungen zur Abrechnung der EPP

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    für buhl Unternehmer 365, Professional und Mittelstand und für buhl Unternehmer Lohn & Gehalt erhöhen wir ab dem 20.09.2022 die Mindestversionsprüfung auf die Version 6702. Darin enthalten sind die Anpassungen zur Abrechnung der Energiepreispauschale (EPP).


    Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Datenübertragung ab dem 20.09.2022 mindestens die oben genannte Aktualisierung ausgeführt haben. Bei einer Version kleiner als 6702 führen Sie die Programmaktualisierung mit dem Update durch. Die benötigte Version steht zum Download im Service-Portal bereit.


    Bitte beachten Sie: Wurde die Lohnart „2022 Energiepreispauschale“ bereits in der September-Abrechnung hinterlegt, so führen Sie die Nettolohnberechnung über die Registerkarte: "Übergeben/Auswerten" – "Abrechnung" – "Nur für aktuellen Monat durchführen" durch.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dennis Glag