Feststellungserklärung: Architektenrechnung als Werbungskosten/Herstellungskosten

  • Hallo zusammen,


    als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft steht die jährliche Feststellungserklärung an.

    In dem Haus, um welches es geht, ist eine Mietpartei vorhanden. Die vermietete Wohnung im 2. Obergeschoss macht 30% der Wohnfläche aus, der Rest ist in Eigennutzung.

    Letztes Jahr habe ich einen Architekten damit beauftragt, neben einem Antrag auf Abgeschlossenheit einen Bauantrag für einen Ausbau der Mietwohnung zu erstellen.
    Plan ist, die vermietete Wohnung im 2. OG mit dem darüberliegenden Spitzboden zu verbinden, um eine größere Wohnung zwecks Vermietung zu erhalten.


    Nun würde ich die entstandenen Kosten für den Architekten gerne als Werbungskosten in der Gesonderten und Einheitlichen Feststellungserklärung eintragen.

    Hier stellt sich jedoch die Frage, unter welche Rubrik dies gehört. Im Programm finde ich nur Herstellungskosten für Gärtnerische Anlagen und auch sonst trifft keine Kategorie so wirklich zu.


    Hat jemand einen Ratschlag?


    Mit freundlichen Grüßen


    Cassador

    • Offizieller Beitrag

    Plan ist, die vermietete Wohnung im 2. OG mit dem darüberliegenden Spitzboden zu verbinden, um eine größere Wohnung zwecks Vermietung zu erhalten.

    Womit wir bei klassischen Herstellungskosten und einem evtl. Ansatz im Rahmen der AfA wären.


    Ansonsten solltest Du Dich wegen steuergestalterischer Fragen an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, denn dem Forum ist eine Steuerberatung dieser Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Und mit Programmbedienung, welches Programm auch immer, hat das auch nichts zu tun. Den Thread schließe ich daher und bitte insoweit um Verständnis.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.