Veranlagungsart bei der ESt-Erklärung

  • Hallo liebe Wissende,

    wie auch schon in den vergangenen Jahren schlägt das Steuer-Sparbuch mir die Einzelveranlagung vor und zeigt mir an, dass wir knapp 400 € mehr erstattet bekommen. Ich habe bisher trotzdem immer die gemeinsame Veranlagung ausgewählt, weil ich nicht weiß was eine Änderung auslösen würde.

    Ich würde mich über Hilfestellungen bei folgenden Fragen freuen:

    1.) Kann man die Veranlagungsart in jedem Jahr ändern? Also wenn ich mich heute für die Einzelveranlagung entscheide, kann ich im nächsten Jahr wieder die gemeinsame Veranlagung wählen? Ich glaube darauf die Antwort gefunden zu haben: Ja, Veranlagungsart kann in jedem Jahr geändert werden.


    2.) Wenn ich mich für die Einzelveranlagung entscheide, werden dann zwei ESt-Erklärungen verschickt? Und wenn ja, müssen dann meine Frau und ich uns für den Steuerversand registrieren? Bisher habe nur ich den Prozess durchlaufen. Eine Registrierung scheint bei der Zusammenveranlagung auszureichen.

    3.) Wenn wir uns entscheiden die Einzelveranlagung zu wählen, wird im Programm angezeigt, dass für beide eine neue Steuernummer beantragt werden soll.
    a.) Also bekommen wirklich beide eine neue Steuernummer und keiner nutzt die Steuernummer aus der Zusammenveranlagung der letzten Jahre?
    b.) Wenn wir zum Beispiel im nächsten Jahr wieder gemeinsam veranlagte Steuerklärung abgeben, nutzen wir dann wieder die Steuernummer der vergangenen Jahre oder erhalten wir dann wieder eine neue Steuernummer?
    Die Frage stelle ich deshalb, weil wenn ich tatsächlich regelmäßig die Veranlagungsart wechseln würde, bekämen wir ja ständig neue Steuernummern.

    Über Ihre Unterstützung/Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Herzliche Grüße
    Mirko

  • Danke für Ihre Antwort, aber...


    Die Beiträge habe ich auch vorher schon bei meiner Recherche gefunden.
    Ich finde meine Fragen dadurch aber nicht gänzlich beantwortet. Einzig die erste Frage wird meiner Meinung nach beantwortet, aber das habe ich in meinem Beitrag auch schon geschrieben (glaube darauf die Antwort zu kennen...).
    Kann in jedem Jahr geändert werden, weil das Steuergedöns immer eine jährliche Betrachtung ist.

    Zu meiner 2. Frage finde ich, auch nach erneuter Durchsicht Ihrer Links, gar keine Antwort.
    Der erste Teil meiner Frage wird wahrscheinlich mit "ja, es werden 2 Erklärungen verschickt" beantwortet. Richtig?
    Aber muss meine Frau sich auch registrieren oder reicht meine Registrierung, wie bei der Zusammenveranlagung?


    Frage 3a wird wahrscheinlich auch beantwortet mit:
    Ja, beide bekommen eine neue Steuernummer und keiner nutzt die aus den vergangenen Jahren. Die Steuernummern müssen vorher nicht bekannt sein, sondern werden mit Abgabe der Steuer-Erklärung automatisch beantragt und mit dem Steuerbescheid mitgeteilt.

    Aber meine Frage 3b finde ich auch nicht beantwortet.

    Es mag ja sein, dass ich zu dumm bin mir aus den vorhandenen Threads die Antworten auf meine Fragen heraus zu holen, aber das ändert sich dann auch eher nicht, wenn meine Fragen wieder mit den Links beantwortet werden. :(

    Mal ganz abgesehen davon, dass am Ende der Beiträge steht, dass diese z. B. aus 2015 sind und ich besser einen neuen Beitrag erstelle.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mich für die Einzelveranlagung entscheide, werden dann zwei ESt-Erklärungen verschickt?

    Selbstverständlich, denn wie soll das ansonsten gehen?


    Bisher habe nur ich den Prozess durchlaufen. Eine Registrierung scheint bei der Zusammenveranlagung auszureichen.

    Die reicht so oder so, solange Du versendest.


    Wenn wir uns entscheiden die Einzelveranlagung zu wählen, wird im Programm angezeigt, dass für beide eine neue Steuernummer beantragt werden soll.
    a.) Also bekommen wirklich beide eine neue Steuernummer und keiner nutzt die Steuernummer aus der Zusammenveranlagung der letzten Jahre?

    Die Ehefrau bekommt auf jeden Fall eine, sofern nicht schon aus Vor-Ehezeiten eine Steuernummer existiert. Beim Ehemann kommt es auf den Einzelfall an und wird kann unterschiedlich zu handhaben sein.


    Wenn wir zum Beispiel im nächsten Jahr wieder gemeinsam veranlagte Steuerklärung abgeben, nutzen wir dann wieder die Steuernummer der vergangenen Jahre oder erhalten wir dann wieder eine neue Steuernummer?

    Mehr als drei Steuernummern werden auf keinen Fall kursieren.