Grundsteuererklärung für Zweifamilienhaus mit Gewerbefläche - wo muss die Nutzfläche für das Gewerbe deklariert werden?

  • Im 1. und 2. OG sind Wohnungen, die etwa 70 % der Wohn-/Grundfläche des Hauses ausmachen.

    Das kann ich entsprechend eintragen.

    Nur für die Gewerbe-qm finde ich keine Zeile, die passt - nur weitere Wohnflächen (z.B. Studentenzimmer o.ä.), aber das ist es ja nicht.

    Kann da jemand weiterhelfen??

    • Offizieller Beitrag

    Also ein Zweifamilienhaus ist und bleibt ein Zweifamilienhaus mit zwei abgeschlossenen Einheiten.


    Im 1. und 2. OG sind Wohnungen, die etwa 70 % der Wohn-/Grundfläche des Hauses ausmachen.

    Nur für die Gewerbe-qm

    Was sich für mich dann eher nach drei abgeschlossenen Einheiten anhört über 3 Etagen und somit nicht nach einem Zweifamilienhaus.

  • Ok, dann ist es kein Zweifamilienhaus, sondern ein gemischt genutztes Grundstück.

    Da weiß ich überhaupt nicht, wo da Eintragungen gemacht werden, da diese Form nirgends abgefragt wird.

    Oder habe ich da was übersehen??

    Mit dieser Nutzung ist es kein Mietwohngrundstück und auch kein Geschäftsgrundstück.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, dann ist es kein Zweifamilienhaus, sondern ein gemischt genutztes Grundstück.

    Was steht denn in der letzten Einheitswerterklärung bzw. dem letzten Einheitswertbescheid? Ohne bauliche Veränderungen sollten die Angaben doch noch stimmen, denn so ohne etwas werden aus zwei abgeschlossenen Einheiten nicht auf einmal drei.

  • Ok, dann ist es kein Zweifamilienhaus, sondern ein gemischt genutztes Grundstück.

    Da weiß ich überhaupt nicht, wo da Eintragungen gemacht werden, da diese Form nirgends abgefragt wird.

    Oder habe ich da was übersehen??

    Mit dieser Nutzung ist es kein Mietwohngrundstück und auch kein Geschäftsgrundstück.

    Die Eintragung "gemischt genutztes Grundstück" wird gleich zu Beginn bei der Anlage des Falles ausgewählt.

    Nachträglich lässt sich das nicht mehr ändern, also Fall neu anlegen.


    Achtung:
    Die Wohn- und Nutzflächen spielen keine Rolle. Es wird nach der Bruttogrundfläche gefragt. Siehe Hilfetexte.


    Hinweis für NRW: Der Fall kann eingegeben und abgegeben werden. Eine Berechnung des Grundsteuerwertes kann das Programm (noch immer nicht) durchführen.

    • Offizieller Beitrag

    Mally hat nicht ausgesagt, dass der letzte EW-Bescheid auf Zweifamilienhaus lautete.

    Doch, in der Themenüberschrift wurde das so angedeutet. Deshalb eben der Hinweis. ;)


    Die Eintragung "gemischt genutztes Grundstück" wird gleich zu Beginn bei der Anlage des Falles ausgewählt.

    Dennoch sollte @Mally anhand der vorhandenen Unterlagen erst einmal klären, was überhaupt gegeben ist. Und bestenfalls macht man das, bevor man mit irgendwelchen Eingaben anfängt. Nicht umsonst wird auf die sinnvoller Weise vorhandenen Unterlagen hingewiesen.

  • Mally hat nicht ausgesagt, dass der letzte EW-Bescheid auf Zweifamilienhaus lautete.

    Doch, in der Themenüberschrift wurde das so angedeutet. Deshalb eben der Hinweis. ;)


    Die Eintragung "gemischt genutztes Grundstück" wird gleich zu Beginn bei der Anlage des Falles ausgewählt.

    Dennoch sollte Mally anhand der vorhandenen Unterlagen erst einmal klären, was überhaupt gegeben ist. Und bestenfalls macht man das, bevor man mit irgendwelchen Eingaben anfängt. Nicht umsonst wird auf die sinnvoller Weise vorhandenen Unterlagen hingewiesen.

    Ich verstehe jetzt nicht Deine Nachkarterei.

    Als Sachverhalt wird eindeutig angegeben: Haus: EG Gewerbebetrieb, 1.OG Wohnung, 2. OG Wohnung. 30% gewerbliche Nutzung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe jetzt nicht Deine Nachkarterei.

    Weil der Sachverhalt für mich nicht eindeutig ist.


    Als Sachverhalt wird eindeutig angegeben: Haus: EG Gewerbebetrieb, 1.OG Wohnung, 2. OG Wohnung. 30% gewerbliche Nutzung.

    Ja und? Die Nutzflächen kennen wir nicht.

    Im 1. und 2. OG sind Wohnungen, die etwa 70 % der Wohn-/Grundfläche des Hauses ausmachen.

    § 249 BewG - Grundstücksarten

    Zitat

    (4) Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.


    Also sollte sich Mally einfach mal vorab alle Unterlagen zusammensuchen, bevor er/sie von vorne beginnt und riskiert, noch ein drittes Mal beginnen zu müssen. Einfach ein aus Erfahrung getätigter Rat. Warum muss man darüber diskutieren? Ich persönlich frage lieber einmal zuviel nach.