Allgemeinstrom und Heizkostenabrechnug

  • Hallo zusammen,


    ich habe eben einen Fehler in meiner Abrechnung (Hausverwalter 365) entdeckt - oder zumindest eine Ungereimtheit.


    Folgendes Szenario: Ein Doppelhaus mit drei Wohneinheiten und einer zentralen Heizung.

    Die eine Haushälfte hat ein gemeinsames Treppenhaus und an ihr hängt auch die Stromversorgung für Garage und Heizung.


    Bisher habe ich immer den Allgemeinstrom nach Wohnfläche auf alle drei Parteien nach qm verteilt. Allerdings ist mir eben (warum auch immer erst jetzt) aufgefallen, dass Partei drei (ohne Treppenhauszugang) auch den Strom dafür bezahlt.


    Der Clou: Es gibt einen Zwischenzähler für die Heizung und die Garage. Die Werte habe ich auch immer munter notiert, aber irgendwie ist mir nie aufgefallen, dass die nicht für die Berechnung des Allgemeinstroms herangezogen werden.


    Hat jemand einen Tipp, wie ich das sinnvoll verknüpfe?


    Bisher:

    Allg. Stromzähler als Hauptzähler.
    Garage und Heizung jeweils als Allg. Zähler mit entsprechenden verteilungen (je Garage und Heizfläche)


    Ich freue mich auf Eure Unterstützung!


    Grüße!

  • lle7

    Hat den Titel des Themas von „Allgemeinstrom und Heizukostenabrechnugn“ zu „Allgemeinstrom und Heizkostenabrechnug“ geändert.
  • Hat jemand einen Tipp, wie ich das sinnvoll verknüpfe?

    Für den der sich auskennt ist es einfach, nur wie ich dir das hier über diesen Weg erklären soll, das wird schwieriger.


    Im Prinzip musst du eine neue Umlage definieren, in der die verschiedenen Einrichtungen angepasst werden. Beispiel Wohnfläche für Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom. Dafür einen Umlageschlüssel erstellen, in der nur für die eine Seite die Daten eingegeben werden, für die, die nicht dazu gehören muss dann eine 0 eingetragen werden.

    Und das einmal unter Gebäude > neuer Umlageschlüssel. Dann in die Wohnungen um dort die entsprechende Umlageart auswählen und für jede der drei WE die entsprechende Zahl eingeben.


    Hört sich sicherlich etwas kompliziert an, ist es für den der es kennt nicht.


    Um dir vielleicht direkt zu helfen biete ich dir an, dass wir das über TeamViewer einstellen, so habe ich vielen hier schon Hilfestellung gegeben. Wenn du damit einverstanden bist, gib mir eine Info an meine Mailadresse, denn Adressen usw. werden hier nicht angegeben. Du kannst es auch selbst versuchen, wenn es klappt ok, wenn du dich danach meldest ist das auch ok.

    Mailadresse: errjot@t-online.de

  • Hallo Errjot,

    vielen Dank für deine Nachricht. Aufs erste Lesen klingt das alles machbar. In Sachen HW365 war ich allerdings schon sehr sehr sehr häufig etwas übermütig. Ich werde mich also einmal mit deiner Beschreibung daran versuchen. Falls es nicht klappt, bekommst du gleich einen Hilferuf per eMail mit teamviewer ID.


    Viele Grüße und vor allem vielen Dank für das Angebot!!

  • Also ich hab das jetzt noch einmal versucht. Das mit dem neuen Umlageschlüssel ist kein Problem. Außerdem habe ich noch einen fiktiven "Beleuchtungsstrom"-Zähler eingefügt, der die Differenz aus Allgemeinstrom-Hauptzähler und Garage sowie Heizung bekommt. Sowas allein macht mich persönlich schon rasend, wenn die Software nicht allein eine Funktion zur Differenzmengenberechnung anbietet. Aber gut. Dann wird der Elektriker eben auch noch einen dritten digitalen Zähler in den Schrank hängen, sodass die Mieter mir dann vier Werte zurufen müssen.


    Für die Berechnung im HW365 heißt das dann eigentlich folgendes zumindest in der Theorie der Abrechnung:



    Garage (Allgemeinzähler)

    + Heizung (Allgemeinzähler)

    + fikt. Beleuchtung (Allgemeinzähler)

    = Allgemeinstrom (Hauptzähler)


    Allgemeinzähler habe ich übrigens verwendet, da es in der Hilfe folgendes heißt.

    Zitat von WISO Hilfe - Zähler - Art des Zählers

    Ein Allgemeinzähler ist dann zu verwenden, wenn ein Teilverbrauch, nach dem Hauptzähler, allen Bewohnern dient. Er ist einem Hauptzähler zugeordnet. Der Verbrauch des Allgemeinzählers wird über einen Umlageschlüssel auf alle Parteien gleichmäßig verteilt.

    Ich fand das am passendsten - zumal ich alle anderen Zähler einer diskreten Wohneinheit zuordnen muss - und genau das kann ich mit den drei Arten Strom ja nun nicht.


    Beim Durchgehen durch die Konten ist mir aber aufgefallen, dass der gebuchte Allgemeinstrom (also mtl. Abschläge und Jahresausgleich) laut "Angaben zur Verteilung der Kosten nur über den Umlageschlüssel 1 Wohnfläche zu 100% verteilt werden. Es ist also noch schlimmer, als ich es eigentlich dachte.


    Ich gehe also davon aus, das Problem liegt hier...


    Und jetzt die Frage: Wie weiß ich, während ich unterjährig die Abschläge buche, was am Ende vom Jahr von welchem Zähler verbraucht wurde? Abgesehen davon, dass eine prozentuale Aufteilung in dem Zusammenhang mehr als unsinnig ist...


    Eigentlich brauche ich dafür folgendes:


    Eine Möglichkeit, dass tatsächlich anhand der Umlageschlüssel verteilt wird. Entsprechend der laut Zähler abgetragenen kWh-Werte auf Basis der zugeordneten Gesamt-Stromkosten, die über diesen Zähler aufkommen.


    Heißt:

    100 Euro Stromkosten für 10.000 kWh


    Verbrauch Garage: 3.000 kWh (30 %)

    Verbrauch Heizung: 6.000 kWh (60 %)

    Verbrauch Beleuchtung: 1.000 kWh (10%)


    Wh 1: 2 Garagen, 100 qm, keine Beleuchtung

    Wh 2: 0 Garagen, 50 qm, 1x Beleuchtung

    Wh 3. 1 Garage, 50 qm, 1x Beleuchtung


    Abrechnung:

    Wh1:

    20 Euro (Garage)

    + 30 Euro (Heizung)

    + 0 Euro (Beleuchtung)

    = 50 Euro


    Wh2:

    0 Euro (Garage)

    + 15 Euro (Heizung)

    + 5 Euro (Beleuchtung)

    = 20 Euro


    Wh3:

    10 Euro (Garage)

    + 15 Euro (Heizung)

    + 5 Euro (Beleuchtung)

    = 30 Euro


    Summe: 100 Euro



    Nur wie stelle ich das nun dar?

  • Nur wie stelle ich das nun dar?

    Das denke ich, kann ich mit NICHT angeben. Denn laut Betriebskostenverordnung gehört z. B. ein Garagenstrom nicht in die Nebenkostenabrechnung. Denn nur der Beleuchtungsstrom ist umlegbar, alles andere eigentlich nicht. Aber auch dafür gibt es entsprechende Möglichkeiten.


    Was aber nicht geht ist, dass du Stromzähler miteinander verknüpfen UND (!) Abrechnen kannst.


    Es gibt daher auch einige gesetzlich zugelassene Hilfsmittel, die du z. B. für Betriebsstrom Heizung verwenden kannst. Ich weiß nicht, wie du diese Summe berechnest, denn auch da gibt es entsprechende Vorgaben.


    Also ich bin nach einem "Füße vertreten" wieder zuhause und antworte dir. Solltest du mein Angebot annehmen, dann melde dich.